Personenbeförderung 3. Nachtrag Los 1 - Schülerbeförderung
KI Die Stadtverwaltung Rheinberg sucht einen Dienstleister für die Personenbeförderung im Rahmen der Schülerbeförderung.
Verwaltungsgemeinschaft Feilitzsch
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung der Beförderungsleistungen der Schüler für die Grund- und Mittelschule Bayerisches Vogtland, Steinweg 16, 95183 Feilitzsch. Die Schüler sind in Kleinbussen (Los 1) und Großbussen (Los 2) von ihrem Wohnort zur Schule und wieder zurück zu befördern. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre (Schuljahr 2025/2026 bis 2028/2029). Die Beförderung ist an allen Schultagen durchzuführen. Die Fahrtrouten und die Einsatzzeiten richten sich nach dem, vom Auftraggeber genannten tatsächlichen Bedarf und können sich im Verlaufe eines Schuljahres, sowie insbesondere zum Schuljahreswechsel ändern. Eine hohe Flexibilität in Routenplanung und Abfahrtszeiten ist Voraussetzung. Sämtliche Fahrten sind stets von der Zahl und dem Wohnort der zu befördernden Schülerinnen und Schüler abhängig. Zusätzliche, besondere Anforderungen, die sich in den jeweiligen Schuljahren ergeben könnten, sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Tourenänderungen, bzw. zusätzlicher planbarer Fahrzeug-/Beförderungsbedarf muss mit einer 14-tägigen Vorlaufzeit von den Beförderungsunternehmen realisierbar sein. Sollten sich Änderungen im Schulbetrieb ergeben (z.B. Schulfreie Tage / Schließtage) werden diese dem Auftragnehmer vom Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Sonderfahrten, beispielsweise bei Unterrichts- oder Unterrichtsstundenausfall oder für den Schwimm- bzw. Sportunterricht gemäß Übersicht Fahrpläne müssen vom Auftragnehmer zu den vereinbarten Konditionen erbracht werden. In den für die Schülerbeförderung eingesetzten Fahrzeugen dürfen während der o.g. Einsätze ausschließlich Kinder befördert werden, deren Beförderung nach der Verordnung über die Schülerbeförderung oder nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs in Verbindung mit den dazu erlassenen Ausführungsverordnungen notwendig ist. Soweit der Auftraggeber Berechtigungsauswese ausgibt, haben die Schülerinnen und Schüler ihre Berechtigung auf Verlangen durch den Ausweis nachzuweisen Die Strecken
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt hat — bekanntgegeben in der Ausschreibung zu diesem Verfahren.
Bei der Bewertung des Preises wird der Preis wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem Doppelten des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation: 5,00 - (tatsächliches Angebot - Angebot, das Punktewert 5 entspricht) / (honorarwertmäßiger Abstand von einem Punkt) = erreichte Punktzahl
Bei der Bewertung der kurzfristigen Verfügbarkeit der Fahrzeuge ergibt sich folgende Bewertung: - 5 Punkte erhält der Bieter, der darlegt, dass Ersatzfahrzeuge innerhalb von 30 Minuten nach Anforderung bereit sind. - 4 Punkte erhält der Bieter, der darlegt, dass Ersatzfahrzeuge innerhalb von 40 Minuten nach Anforderung bereit sind. - 3 Punkte erhält der Bieter, der darlegt, dass Ersatzfahrzeuge innerhalb von 50 Minuten nach Anforderung bereit sind. - 2 Punkte erhält der Bieter, der darlegt, dass Ersatzfahrzeuge innerhalb von 60 Minuten nach Anforderung bereit sind. - 1 Punkte erhält der Bieter, der darlegt, dass Ersatzfahrzeuge innerhalb von 70 Minuten nach Anforderung bereit sind. - 0 Punkte erhält der Bieter, der darlegt, dass Ersatzfahrzeuge erst nach 70 Minuten nach Anforderung bereit sind.
Bei der Bewertung der generellen Verfügbarkeit von Ersatzfahrzeugen und Ersatzpersonal hat der Bieter darzulegen, dass ihm grundsätzlich bei Ausfall auch Ersatzfahrzeuge und Ersatzpersonal zur Verfügung stehen: - 5 Punkte erhält der Bieter, der die generelle Verfügbarkeit von Ersatzfahrzeugen und Ersatzpersonal schlüssig dargelegt hat. - 2,5 Punkte erhält der Bieter, der die generelle Verfügbarkeit von Ersatzfahrzeugen und Ersatzpersonal nur oberflächlich dargelegt hat und dessen Konzept nicht ganz nachvollziehbar ist - 0 Punkte erhält der Bieter, der die generelle Verfügbarkeit von Ersatzfahrzeugen und Ersatzpersonal nicht dargelegt hat.
Bei der Bewertung des Vorhaltens behindertengerechter Fahrzeuge hat der Bieter darzulegen, dass ihm grundsätzlich bei Notwendigkeit auch ein behindertengerechtes Fahrzeug zur Verfügung steht: - 5 Punkte erhält der Bieter, der die Verfügbarkeit eines behindertengerechten Fahrzeugs schlüssig dargelegt hat. - 2,5 Punkte erhält der Bieter, der die Verfügbarkeit eines behindertengerechten Fahrzeugs nur oberflächlich dargelegt hat und dessen Konzept nicht ganz nachvollziehbar ist - 0 Punkte erhält der Bieter, der die Verfügbarkeit eines behindertengerechten Fahrzeugs nicht oder nicht schlüssig genug dargelegt hat.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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KI Die Stadtverwaltung Rheinberg sucht einen Dienstleister für die Personenbeförderung im Rahmen der Schülerbeförderung.
KI Die Ausschreibung betrifft die Schülerbeförderung mit einem geschätzten Wert von 6.000.000 EUR.
KI Ausschreibung für die Spezialbeförderung von Schülern zwischen Ottendorf-Okrilla und Hoyerswerda.
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