Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer aktuellen Versiche-rungsbescheinigung - oder Erklärung des Versicherers im Auftragsfall entsprechend zu erhöhen - mit zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen von EUR 1.000.000,00 für Personenschäden sowie EUR 1.000.000,00 für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden. Die Versicherungspolice hat eine Nachhaf-tung von mindestens 5 Jahren vorzusehen. Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungsbedin-gungen ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen mit der Maßgabe, dass es allerdings genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Mindest-Deckungssummen von EUR 1.000.000,00 für Personenschäden sowie EUR 1.000.000,00 für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden erreichen.