Einführung einer Personalsoftware in der Kreisverwaltung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz
KI Gesucht wird eine cloud-basierte Personalsoftware zur Ablösung bestehender Einzelsysteme in der Kreisverwaltung Oberspreewald-Lausitz.
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Kostenlos beobachten →Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Bereitstellung und Implementierung einer Softwarelösung zur Workload Automation inkl. Migration sowie damit einhergehenden Dienstleistungen (Unterstützungsdienstleistungen, Support, Dokumentationen und Schulungen).
Der Beitragsservice (nachfolgend "AG") setzt aktuell die Software IBM Workload Scheduler (nachfolgend "IWS") mit der Version V10.1 (vormals "IBM Tivoli Workload Scheduler") zur Automation seiner Geschäftsprozesse auf mehreren Instanzen ein.
Die Software IWS muss durch eine Workload-Automation Softwarelösung (nachfolgend "WLA-Softwarelösung" genannt) als "zentraler Scheduler" (on-premise) ergänzt und auf allen Systemumgebungen (Instanzen) in den drei Rechenzentren (RZ) betriebsfertig installiert werden.
Die Umsetzung (Implementierung und Migration) erfolgt an allen drei Standorten und muss konzeptionell für alle RZ berücksichtigt werden. Begonnen wird die Umsetzung an den Standorten in Köln. Anschließend muss eine Datenreplikation der Jobketten für den Standort Ismaning erfolgen. Ziel ist es, das funktionale Zusammenwirken der RZ zu erreichen. Es muss bspw. eine funktionierende Datenreplikation und zeitnahe Datensynchronisation vom produktiven RZ zum Backup- und Failsafe-RZ installiert werden. Im Desaster-Fall muss das Failsafe-RZ die Aufgaben des produktiven RZ übernehmen (FailOver). Der Auftragnehmer (AN) setzt zum Erreichen der gesetzten Ziele ein Projektmanagement (u.a. Projektleiter inkl. Stellvertreter) ein. Das Projektmanagement umfasst die Initiierung, Planung, Ausführung (Umsetzung), Überwachung und Steuerung (Controlling) bis zum Abschluss des Projekts. Der AG beabsichtigt, mit dem wirtschaftlichsten Bieter einen Vertrag über 4 Jahre abzuschließen. Der AG benötigt Lizenzen für die drei RZ an den Standorten Köln und Ismaning gemäß den Vorgaben in der Leistungsbeschreibung. Der AG beabsichtigt, während der vierjährigen Vertragslaufzeit seinen Betrieb an einen neuen Standort im Kölner Raum zu verlagern. De
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
Verlängerung der Angebotsfrist bis zum 03.07.2026, 12:00 Uhr.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Branche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Ausschreibung betrifft die Implementierung, Migration und den Support einer Workload Automation (WLA) Softwarelösung, inklusive der Schnittstellenentwicklung zu einem bestehenden System (IWS).
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
1 Anlage A6 - Allgemeine Eignungsanforderungen (§§ 123,124 GWB) - Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung erkläre ich/wir als Bieter bzw. Bietergemeinschaft/ Unterauftragnehmer/ Eignungsverleiher (Anlage A6 der Vergabeunterlagen):
a) dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB unserem Unternehmen zuzurechnen ist, oder wir als Unternehmen, nicht wegen einer der in § 123 Absatz 1 GWB aufgezählten bzw. diesen gemäß § 123 Absatz 2 GWB gleichgestellten Straftatbestände rechtskräftig verurteilt wurde(n) oder gegen uns als Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist;
b) dass wir als Unternehmen unseren Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem wir ansässig sind, regelmäßig nachgekommen sind und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandkräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. unseren Verpflichtungen dadurch nachgekommen sind, dass wir uns zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichten haben und zukünftig ordnungsgemäß nachkommen werden und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen;
c) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben;
d) dass wir als Unternehmen nicht zahlungsunfähig sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat;
(Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir zusätzlich aktuelle Nachweise beigefügt habe(n), die meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit belegen.)
e) dass wir als Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen haben/hat, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird;
f) dass wir als Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
g) dass keine Umstände vorliegen, die einen Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens begründen könnten, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des öffentlichen Auftraggebers bzw. für den öffentlichen Auftraggeber tätige Personen zu beeinträchtigen vermag;
h) dass trotz einer etwaigen Einbeziehung unseres Unternehmens bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens keine Wettbewerbsverzerrung eingetreten ist;
i) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages die wesentlichen Anforderungen des öffentlichen Auftrages stets ordnungsgemäß und fristgerecht erbracht haben;
j) dass ich/wir im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen auch in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignungsanforderungen abgegeben habe(n) und in der Lage bin/sind, die geforderten Nachweise - soweit erforderlich - zu übermitteln;
k) dass ich/wir als Unternehmen
l) dass wir als Unternehmen insbesondere unsere Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und zur Gewährung von Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) erfüllen und nicht gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) verstoßen oder verstoßen haben und die Voraussetzungen von § 19 MiLoG, § 21 AEntG bzw. § 21 SchwarzArbG nicht vorliegen, d.h. unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG, § 23 AEntG bzw. § 8 ff. SchwarzArbG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist;
m) dass wir als Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen sind, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem wir ansässig sind, vorgeschrieben ist bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für unser Unternehmen einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist;
n) dass unser Unternehmen nicht im Gewerbezentralregister bzw. Wettbewerbsregister eingetragen ist und gegen unser Unternehmen eine solche Eintragung auch nicht droht.
o) dass wir als Unternehmen bei der Ausführung aller öffentlichen Aufträge und des vorliegend ausgeschriebenen öffentlichen Auftrags die "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" vollumfänglich einhalten und damit alle Verbote und Sanktionen gegenüber Russland korrekt umsetzen.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher erklärt außerdem weiterhin, dass im Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen wurden und erläutert diese in seiner Eigenerklärung (Anlage A6 der Vergabeunterlagen).
Anlage A4 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eignungsleihe
Anlage A6 - Anhang (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung
Anlage A6 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung
2 Anlage A7 - Eigenerklärung (§ 45 VgV) - Zum Nachweise der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erklärt der Bewerber bzw. die Bewerber -/Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher (Anlage A7):
1. Ich/Wir erkläre(n) hiermit, dass ich/wir bzw. mein/unser Unternehmen über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen bzw. im Fall der Zuschlagserteilung eine solche unverzüglich abschließen werden. Die Versicherung hat mindestens folgende Deckungssummen je Schadensereignis aufzuweisen: - von EUR 2.000.000,00 pauschal für Personen- und Sachschäden, - von EUR 3.000.000,00 für Vermögensschäden. Die Deckungssummen stehen jeweils 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr zur Verfügung. Ich/Wir garantiere(n) bei Vorliegen einer Bieter-/Bietergemeinschaft bzw. im Fall der Eignungsleihe, dass die bestehende bzw. abzuschließende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall auch das konkrete Auftragsverhältnis umfasst. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, einen entsprechenden Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Versicherungsurkunde zu erbringen.
2. Ich/Wir erkläre/n, dass wir im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre einen Mindestjahresumsatz in Höhe von 3 Mio. EUR netto erzielt haben (Umsatzzahlen sind in Anlage A7 anzugeben).
Auf Anforderung des Auftraggebers können wir einen Nachweis über diesen Mindestjahresumsatz erbringen.
Anlage A7 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung
4 Anlage A9 - Referenzliste - Darüber hinaus hat der Bewerber zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusätzlich eine Referenzliste (Anlage A9) mit seinem Angebot vorzulegen:
Die Referenzliste ist unter Verwendung der Anlage A9 "Referenzliste" einzureichen, der auch die inhaltlichen Anforderungen an die Referenzen zu entnehmen sind.
Die Referenzliste muss mindestens zwei Referenzaufträgen beinhalten, die innerhalb der letzten drei Jahre bestanden haben bzw. aktuell bestehen (d.h. laufendes Vertragsverhältnis oder innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossenes Vertragsverhältnis) und in Inhalt, Anforderungen und Volumen dem ausgeschriebenen Auftrag möglichst ähnlich sind und die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen.
Der erste Referenzauftrag muss die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen:
Der zweite Referenzauftrag muss die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen:
Darüber hinaus hat die Referenzliste zu jedem Referenzauftrag folgende Mindestangaben zwingend zu enthalten:
Weitere Einzelheiten sind der Anlage A9 "Referenzliste" zu entnehmen.
Hinweise:
fehlende Mindestangaben, wie bspw. fehlende Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners) können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Anlage A5 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Verpflichtungserklärung Drittunternehmen
Anlage A9 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzen
3 Anlage A8 - Eigenerklärung - Besondere Eignungsanforderungen (§ 46 VgV) - Zum Nachweis seiner/ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit erklärt der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer als Eignungsverleiher (Anlage A8),
a) dass die ausgeschriebenen Dienstleistungen (Implementierungs- und Migrationsdienstleistungen sowie Services und Pflegeleistungen) ausschließlich von qualifiziertem Personal des Herstellers der Softwarelösung oder eines Partners des Herstellers erbracht werden;
b) dass im Fall der Zuschlagserteilung bei der Leistungserbringung die jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzregelungen (insbesondere zur Auftragsdatenverarbeitung nach EU-Datenschutzgrundverordnung) während der gesamten Vertragslaufzeit eingehalten werdend.
Anlage A8 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen-über der Vergabestelle gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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3 Veröffentlichungen
Auftrag wurde zugeschlagen · 96 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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