Offenes Verfahren Bauwesen & Infrastruktur Bürgschaft erforderlich
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Bauauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet Grüne Vergabe

Neubau Carl-Orff-Schule und Medienzentrum - Lüftungsarbeiten

Landkreis Emsland · Meppen · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber

Angebote bis 04.08.2026, 11:00 Uhr (noch 9 Tage)

Beschreibung

Lüftungsarbeiten

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ausschreibung für Lüftungsarbeiten im Neubau der Carl-Orff-Schule und des Medienzentrums.
  • Umfang beinhaltet 3 Lüftungsgeräte, Brandschutzklappen, Kulissenschalldämpfer, Deckendurchlässe und Teilklimaanlage.
  • Erforderlich sind Kernbohrungen und die Einhaltung von Brandschutzvorschriften.
  • Das Bauvorhaben wird über das Programm 'Klimafreundlicher Neubau' gefördert.

Gegenstand der Ausschreibung sind Lüftungsarbeiten im Rahmen des Neubaus der Carl-Orff-Schule und des Medienzentrums in Lingen (Ems).

Das Projekt umfasst die Installation von Lüftungsgeräten, Brandschutzklappen, Schalldämpfern und Teilklimaanlagen. Die Ausführung erfordert Kernbohrungen und die Beachtung von Brandschutzvorschriften.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Grüne Beschaffung
  • Klimaschutz

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Berufsregister

    Eignung zur Berufsausübung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Nachweis der Gewebeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder einer anderen zuständigen Kammer.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beträgen zur Sozialversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist) - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) - Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Insolvenzverfahren (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist bzw. eine Bestätigung des Insolvenzverwalters über die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzplans

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): - eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bewerber/ Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Urkalkulation (Auf Anforderung der Vergabestelle; Keine oder anderweitige Formerfordernis):

  • Gesamtjahresumsatz

    Allgemeiner Jahresumsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren - Bitte geben Sie die Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre an.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)

    Referenzen zu bestimmten Arbeiten (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Angaben zur Leistung, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind aus bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren. Drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen, Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahmen einschl. eventueller Besonderheiten der Ausführung, Angabe zur Art der Baumaßnahmen (Neubau, Umbau, Denkmal) Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer ARGE-Partner, Nachunternehmer), ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden, Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.

  • Durchschnittliche Personalstärke

    Arbeitskräfte (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Angaben darüber, dass für die Ausführung der Leistungen erforderliche Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Eigenerklärung mit mindestens folgenden Angaben: Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB und § 135 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von Absatz 3 Satz 2, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern in der Bekanntmachung die Angaben entsprechend Absatz 3 Satz 2 enthalten sind. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 9 Tage

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 04.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell

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  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 7.524 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 273.153 €
Median 562.127 €
Oberes Quartil 2.036.186 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Angebotsfrist 04.08.2026, 11:00 Uhr (noch 9 Tage)
Vergabenummer 3093-VMS-2026-045
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Landkreis Emsland
Standort Meppen, Niedersachsen
Veröffentlicht 02.07.2026
CPV-Codes (2) 45331200 · Bauleistungen
45331210 · Bauleistungen
(Was ist das?)
Erfüllungsort Lingen (Ems)
Laufzeit 294 Tage
Bindefrist (?) 58 Tage
Frist für Rückfragen 22.07.2026
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 7.0
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 338.567 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 102.608 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 56 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 9%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Niedersachsen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Landkreis Emsland. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen:

Vergabestelle

Landkreis Emsland · Meppen