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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
Mindestanforderung
Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Der Hauptbewerber muss folgenden Nachweis erbringen:
- Eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertige Qualitätsmanagementnachweise
Auch bei Bewerbergemeinschaften ist die Anlage / der Nachweis von dem federführenden Mitglied nachzuweisen. Eine Eignungsleihe ist nur möglich, soweit das privilegierte Subunter-nehmen den Großteil der Leistung erbringen wird. In dem Falle ist die ANLAGE Qualitätsmanagement vom Subunternehmen auszufüllen.
Sollte der Hauptbewerber/das federführende Mitglied einer Bewerbergemeinschaft/das privilegierte Subunternehmen den Nachweis nicht erbringen können kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen technischen und beruflichen Fähigkeiten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Antrag ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
Bewerbergemeinschaften und privilegierte Unterauftragnehmer haben zusätzlich den Vor-druck ANLAGE Qualitätsmanagement Zusatzerklärung einzureichen und dort nachvollziehbar darzustellen, wie das Qualitätsmanagement über die Bietergemein-schaft/Unterauftragnehmerkonstellation entsprechend der Anforderungen der Zertifizierungen oder vergleichbar organisiert wird. Wenn eine solche Darstellung nicht nachvollziehbar erfolgt, kann die Mindestanforderung nicht als erfüllt angesehen werden.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Bewertungskriterium
Referenzen
Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5 gemäß dem Notensystem (siehe unten). Es werden lediglich Referenzen zur Bewertung zugelassen, die die o. a. Mindestanforderungen an die Referenzprojekte zur Vergleichbarkeit bzw. erfolgreichen Erbringung erfüllen.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck AN-LAGE Referenzen beschrieben wurde.
Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine Ansprechperson beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung einer Ansprechperson auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern eine Ansprechperson nicht in an-gemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Be-denken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellen bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
Die Bewertung nach Punkten erfolgt nach folgenden Regeln:
5 Punkte: Der Umfang muss über max. 5 im Wesentlichen vergleichbare und erfolgreich erbrachte Referenzprojekte von zusammengenommen 195.000 PT innerhalb der letzten drei Jahre (s.o.) bereits erfolgreich erbracht worden sein.
Davon müssen mind. 100.000 PT für einen Auftraggeber erbracht worden sein, der folgende Eigenschaften erfüllt:
- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes oder der Länder; Bundes-, Landes- oder Kommunalbe-hörden bzw. vergleichbar
Zudem wird über diese max. 5 Referenzprojekte insgesamt auf mindestens 5 verschiedenen der in Anlage Referenzliste aufgeführten Technologiefelder Bezug genommen.
4 Punkte: Der Umfang muss über max. 5 im Wesentlichen vergleichbare und erfolgreich erbrachte Referenzprojekte von zusammengenommen 170.000 PT innerhalb der letzten drei Jahre (s.o.) bereits erfolgreich erbracht worden sein.
Davon müssen mind. 85.000 PT für einen Auftraggeber erbracht worden sein, der folgende Eigenschaften erfüllt:
- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes oder der Länder; Bundes-, Landes- oder Kommunalbe-hörden bzw. vergleichbar
Zudem wird über diese max. 5 Referenzprojekte insgesamt auf mindestens 4 verschiedenen der in Anlage Referenzliste aufgeführten Technologiefelder Bezug genommen.
3 Punkte: Der Umfang muss über max. 5 im Wesentlichen vergleichbare und erfolgreich erbrachte Referenzprojekte von zusammengenommen 140.000 PT innerhalb der letzten drei Jahre (s.o.) bereits erfolgreich erbracht worden sein.
Davon müssen mind. 70.000 PT für einen Auftraggeber erbracht worden sein, der folgende Eigenschaften erfüllt:
- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes oder der Länder; Bundes-, Landes- oder Kommunalbe-hörden bzw. vergleichbar
Zudem wird über diese max. 5 Referenzprojekte insgesamt auf mindestens 3 verschiedenen der in Anlage Referenzliste aufgeführten Technologiefelder Bezug genommen.
2 Punkte: Der Umfang muss über max. 5 im Wesentlichen vergleichbare und erfolgreich erbrachte Referenzprojekte von zusammengenommen 110.000 PT innerhalb der letzten drei Jahre (s.o.) bereits erfolgreich erbracht worden sein.
Davon müssen mind. 55.000 PT für einen Auftraggeber erbracht worden sein, der folgende Eigenschaften erfüllt:
- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes oder der Länder; Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden bzw. vergleichbar
Zudem wird über diese max. 5 Referenzprojekte insgesamt auf mindestens 2 verschiedenen der in Anlage Referenzliste aufgeführten Technologiefelder Bezug genommen.
1 Punkt: Der Umfang muss über max. 5 im Wesentlichen vergleichbare und erfolgreich erbrachte Referenzprojekte von zusammengenommen 80.000 PT innerhalb der letzten drei Jahre (s.o.) bereits erfolgreich erbracht worden sein.
Davon müssen mind. 40.000 PT für einen Auftraggeber erbracht worden sein, der folgende Eigenschaften erfüllt:
- Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes oder der Länder; Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörden bzw. vergleichbar
Zudem wird über diese max. 5 Referenzprojekte insgesamt auf mindestens 1 verschiedenen der in Anlage Referenzliste aufgeführtes Technologiefeld Bezug genommen.
0 Punkte: Die Referenzliste enthält nicht mindestens 1 Punkt im Wesentlichen vergleich-bare Referenzprojekte oder erreicht andere der oben angeführten jeweiligen Voraussetzungen nicht.
Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert zwischen 0 und 5 ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Referenzen“.
Die für die Kriterien vergebenen Punkte werden mit der der dem jeweiligen Kriterium zugeordneten Gewichtung zugeordneten Zahl multipliziert. (Referenzen: 5 maximal erreichbare Punkte x 50 = max. 250 Punkte)
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Mindestanforderung
Referenzen
Die ANLAGE Referenzen enthält mindestens ein im wesentlichen vergleichbares Refe-renzprojekt (siehe im Einzelnen unten).
Die ANLAGE Referenzen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen.
Anforderungen an die Referenzprojekte / Vergleichbarkeit
Der Bewerber benennt in der ANLAGE Referenzen mindestens ein im Wesentlichen ver-gleichbares und erfolgreich erbrachtes Referenzprojekt, um zu belegen, dass er innerhalb der letzten drei Jahre (gerechnet bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist) den unten dar-gestellten Mindestumfang erfolgreich erbracht hat.
Erfolgreich erbracht =
bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Auftragsdurchführung planmäßig ver-läuft/verlaufen und nicht vorzeitig beendet worden ist. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden ist, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich erbracht“ mit den Folgen wie folgend beschrieben.
Ergibt die Überprüfung der Angaben zu den Referenzprojekten durch den Referenz-Ansprechpartner, dass die erbrachte Leistung erhebliche Mängel aufweist und wesentliche Vertragsbestandteile nicht erfüllt wurden, so wird das Referenzprojekt als nicht „erfolgreich erbracht“ eingestuft.
Im Wesentlichen vergleichbar =
mit dem Auftragsgegenstand ist ein Referenzprojekt, wenn es den sich aus der Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes (Ziffer 3.1.) und den sich daraus ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, vergleichbarer Auftraggeber) im Wesentlichen entspricht.
ist ein Referenzprojekt, wenn die Leistungserbringung in deutscher Sprache stattgefunden hat.
setzt ebenso voraus, dass die referenzierten Leistungen in technischer und organisatorischer Hinsicht einen in etwa gleich hohen oder auch höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen müssen.
bedeutet zugleich, dass die referenzierten Leistungen der ausgeschriebenen Leistung soweit ähneln müssen, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bewerbers für die ausgeschriebene Leistung eröffnen.
Dabei muss der Umfang über max. 5 im Wesentlichen vergleichbare und erfolgreich erbrachte Referenzprojekte von zusammengenommen mindestens 50.000 PT inner-halb der letzten drei Jahre (s.o.) bereits erfolgreich erbracht worden sein.
Sollte dieser geforderte Mindestwert nicht erreicht, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen.
Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, welche die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weisen der Auftraggeber und die Vergabestelle auf Folgendes hin:
Der Auftraggeber und die Vergabestelle geben für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings gehen der Auftraggeber und die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Mindestanforderungen eine Betrachtung von einer vergleichbaren Referenz grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als eine Referenz keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst eine vergleichbare Referenz einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass der Auftraggeber und die Vergabestelle davon ausgehen, dass es nicht erforderlich ist, für die Erfüllung der Mindestanforderungen eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen.
Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch verdachts-abhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung aus-geschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Quali-tät der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Bewertungskriterium
Darstellung qualifiziertes Personal (VZÄ)
Über die Mindestanforderung hinaus wird das Kriterium wie folgt bewertet:
Für jede Skillkategorie wird getrennt eine Note gebildet. Anschließend werden alle so erteilten Einzelnoten addiert und anschließend durch die Anzahl der Skillkategorie-Zeilen geteilt (es wird ein Mittelwert gebildet, dieser wird kaufmännisch gerundet in der zweiten Stelle nach dem Komma, z. B von 4,512 auf 4,51). Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Qualifiziertes Personal“.
Die Einzelnoten für jede Skillkategorie werden wie folgt vergeben:
5 Punkte: Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt das Zehnfa-che oder mehr der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorausgefüll-ten Zahl. (siehe auch oben beim Mindestkriterium)
4 Punkte: Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt das Achtfa-che oder mehr der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorausgefüll-ten Zahl. (siehe auch oben beim Mindestkriterium)
3 Punkte: Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt das Sechsfa-che oder mehr der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorausgefüll-ten Zahl. (siehe auch oben beim Mindestkriterium)
2 Punkte: Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt das Vierfache oder mehr der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorausgefüllten Zahl. (siehe auch oben beim Mindestkriterium)
1 Punkt: Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt das Zweifa-che oder mehr der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorgefüllten Zahl. (siehe auch oben beim Mindestkriterium)
0 Punkte: Die Summe der auszufüllenden Spalten je Skillkategorie beträgt weniger als das Zweifache der in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl“ vorausge-füllten Zahl. (siehe auch oben beim Mindestkriterium)
Der Nachweis ANLAGE Qualifiziertes Personal ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die Personalkennzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.
Die für die Kriterien vergebenen Punkte werden mit der der dem jeweiligen Kriterium zugeordneten Gewichtung zugeordneten Zahl multipliziert. (Darstellung qualifiziertes Personal (VZÄ): 5 maximal erreichbare Punkte x 35 = max. 175 Punkte)
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Mindestanforderung
Darstellung qualifiziertes Personal (VZÄ)
Maßstab bei der Benotung (= Anforderungen des Auftraggebers) sind folgende Erwartungen des Auftraggebers an die Qualifikation des Personals:
- Ausreichend vorhandenes Personal (VZÄ) in den für den Auftraggeber relevanten Bereichen, deren Kompetenzstufe (Ausbildung, Projekterfahrung und Fortbildung, insbesondere im IT-Sektor auf dem aktuellen Stand) den Anforderungen wie unter Ziffer 3.1 (Teil A - Teilnahmeunterlage) dargestellt in marktüblicher Weise entspricht und auf Verlangen kurzfristig durch Nachweise für jede einzelne bezifferte Person belegt werden kann. Dabei darf nur das Personal berücksichtigt werden, für das arbeitnehmer- und arbeitgeberseitige Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.
Der Bewerber reicht die ANLAGE Darstellung qualifiziertes Personal vollständig ausgefüllt ein. Je Skillprofil werden in den vorgesehenen Zeilen die jeweiligen Kompetenzstufen gefüllt mit dem tatsächlich an den Bewerber gebundenen Personal (VZÄ). Die Summe der auszufüllenden Zeile je Kompetenzstufe muss mindestens die Zahl ergeben, die in der letzten Spalte „Mindestpersonenanzahl (VZÄ)“ vorausgefüllt ist.
Das sind:
Kategorie Beratung (Strategie & IT) / Projektmanagement
Junior Consultant: 6
Professional Consultant: 22
Senior Consultant: 41
Expert: 28
Director/Partner: 5
Kategorie Software-/Anwendungsentwicklung
Professional: 16
Senior: 12
Kategorie IT- SW- Betriebsarchitektur
Senior: 8
Expert: 7
Kategorie Data-Analysis/Science
Professional: 1
Senior: 1
Ist dies nicht der Fall, kann die Prognose, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, nicht gestellt werden, so dass die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen wird.
Der Nachweis ANLAGE Darstellung qualifiziertes Personal ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unter-nehmen getrennt einzureichen. Die Personalkennzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.
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Durchschnittliche Personalstärke
Bewertungskriterium
Entwicklung der Beschäftigtenzahlen (VZÄ)
Für das Kriterium „Beschäftigtenzahlen“ erhält der Bewerber einen Punktwert von
0, 3 oder 5 nach nachfolgenden Regeln:
5 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens ist jeweils in jedem Jahr ansteigend, gemessen an dem jeweiligen Vorjahr.
3 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens steigt zwar nicht jeweils in jedem Jahr, bleibt aber jeweils für sich insgesamt stabil. Das bedeutet in diesem Verfahren, dass entweder die Zahlen des dritten Ge-schäftsjahrs jeweils höher sind als die des ersten Geschäftsjahrs oder nicht mehr als 10 % vom ersten Geschäftsjahr abweichen.
0 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens ist jeweils nicht wie zu 5 Punkte oder 3 Punkte beschrieben.
Der Nachweis Anlage Beschäftigtenzahlen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzu-reichen. Die Beschäftigtenzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauf-tragnehmern werden addiert.
Lässt die Bewertung der ANLAGE Beschäftigtenzahl die Prognose nicht zu, dass der Be-werber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird (stark abfallende Beschäftigtenzahlen, s. o.), so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert (0, 3 oder 5) ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Beschäftigtenzahl“.
ie für die Kriterien vergebenen Punkte werden mit der der dem jeweiligen Kriterium zugeordneten Gewichtung zugeordneten Zahl multipliziert. (Entwicklung der Beschäftigtenzahlen: 5 maximal erreichbare Punkte x 5 = max. 25 Punkte)
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Durchschnittliche Personalstärke
Mindestanforderung
Entwicklung der Beschäftigtenzahlen (VZÄ)
Der Bewerber hat eine insgesamt solide Entwicklung der Beschäftigtenzahlen (VZÄ) in den aktuellsten drei Geschäftsjahren nachzuweisen. Dies kann nicht bejaht werden, sofern eine stark abfallende Entwicklung vorliegt. Stark abfallend wäre, wenn die Beschäftigtenzahlen des dritten Geschäftsjahres jeweils 30 % oder mehr unterhalb des ersten Geschäftsjahres lägen.
Lässt die Bewertung der ANLAGE Beschäftigtenzahlen die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird (stark abfallende Beschäftigtenzahlen, s. o.), so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Der Nachweis Anlage Beschäftigtenzahlen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzu-reichen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Beschäftigtenzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privile-gierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.