Mehr Details
Fahrradleasing
AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts · Berlin · Berlin · Zusammenschluss öffentlicher Auftraggeber
Angebote bis 21.07.2026, 10:00 Uhr (noch 2 Tage)
Beschreibung
Abschluss eines Rahmenvertrages zur Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings gemäß Tarifvertrag Fahrrad-Leasing/AOK
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
-
✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ausschreibung für Fahrrad- und Pedelec-Leasing für ca. 61.250 Beschäftigte der AOK-Gemeinschaft.
- Leasinglaufzeit 36 Monate, inklusive Versicherungs- und Serviceleistungen.
- Erforderlich ist ein bundesweites Händlernetzwerk mit stationären Händlern und ggf. Online-Händlern.
- Bereitstellung eines Online-Portals für die Abwicklung des Leasings.
- Unverbindliche Schätzung von 1.475 Leasingverträgen pro Jahr.
Gesucht wird ein Dienstleister für das Fahrradleasing von Fahrrädern und Pedelecs (keine S-Pedelecs) für ca. 57.000 Tarifbeschäftigte und 4.250 Dienstordnungs-Angestellte der AOK-Gemeinschaft.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele Finanz- & Versicherungsdienstleistungen-Ausschreibungen in Berlin passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „Finanz- & Versicherungsdienstleistungen" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Qualität des Angebots 70 Pkt.Qualität
Die Bewertung der Qualität der Angebote erfolgt anhand der in der Anlage "Bieteraufgaben und Bewertungskriterien" genannten Kriterien und Bewertungsmaßstäbe. Es wird auf Anlage 4 der Vergabeunterlagen verwiesen.
-
Angebotspreis 30 Pkt.Preis
Maßgeblich für die Bewertung der Angebotspreise ist der "Wertungsrelevante Gesamtpreis". Zur Bildung des "Wertungsrelevanten Gesamtpreises" wird auf das "Preisblatt" (Anlage 5 der Vergabeunterlagen) verwiesen. Die Bewertung der Angebotspreise ist im Dokument "Bieteraufgaben und Bewertungskriterien" (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) erläutert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
-
Eintragung Handelsregister
Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin/-innen ist nach Abgabe des Angebotes ein aktueller Handelsregisterauszug des Niederlassungsstaats des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
-
Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Der Bieter hat seinen innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre erwirtschafteten spezifischen Jahresumsatzes in dem vom Auftrag abgedeckten Tätigkeitsbereich des Fahrradleasings anzugeben. (2) Der diesbezügliche Mindestjahresumsatz muss im Durchschnitt über die drei letzten Geschäftsjahre eine Höhe von 1.000.000,00 Euro netto erreicht haben. Wird dieser Umsatz nicht erzielt, wird das Angebot ausgeschlossen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ihren jeweiligen Jahresumsatz einzeln ausweisen und als Bietergemeinschaft gemeinsam die Anforderung an den Mindestjahresumsatz erfüllen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
-
Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV sind durch die Bieter mindestens 2 prüffähige Referenzen über Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre (2023, 2024, 2025) erbracht wurden und die nach Art, Inhalt und Umfang mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, vorzulegen. (1) Mindestanforderungen: Vergleichbare Referenzen liegen vor, wenn innerhalb der letzten drei Jahre (2023, 2024, 2025) mindestens 1.400 Fahrräder in einem Leistungszeitraum von 12 Monaten im Wege des Leasings durch Entgeltumwandlung zum Zwecke der Überlassung an nutzungsberechtigte Mitarbeitende zur dienstlichen und privaten Nutzung bereitgestellt wurden. Die Referenzleistung muss ferner die Versicherung der Fahrräder (ggf. auch durch Dritte), ein Störfallmanagement (ggf. auch durch Dritte) sowie die Bereitstellung eines Onlineportals zur Abwicklung des Fahrradleasings beinhalten. (2) Weitere Hinweise: Für jede eingereichte Referenz ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt (Anlage 10 Referenzen) zwingend vollständig auszufüllen. Fehlende Angaben können zur Nichtberücksichtigung der jeweiligen Referenz, zum Nichtvorliegen der Eignung und letztlich zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Die im Rahmen des jeweiligen Referenzprojektes vom Bewerber erbrachten Leistungen sind ausführlich zu beschreiben und ggf. auch gegenüber vom jeweiligen Auftraggeber oder Dritten erbrachten Leistungen klar abzugrenzen. Eine Referenz kann nur durch ein eignungsverleihendes Unternehmen erbracht werden, wenn dieses im Auftragsfall die Leistung erbringt, für die diese Kapazitäten benötigt wer-den (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, die Referenzen zu überprüfen. Es ist daher eine Organisationseinheit des Referenzauftraggebers anzugeben, über die ein auskunftsfähiger Ansprechpartner ermittelt werden kann. Referenzen, die in der Weise anonymisiert sind, dass sie für die Auftraggeberinnen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht überprüfbar sind, werden nicht berücksichtigt! Bei Vorlage von mehr als drei Referenzen ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Formblatt (Anlage 10 Referenzen) selbstständig zu vervielfältigen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung Sie sind hier noch 2 Tage
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 21.07.2026 Ergänzende Informationen · in TED EU + oev aktuell
- Frist 14.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev
Watchlist buchen →Frist in 2 Tagen — jetzt merken
Frist-Reminder T-7/T-3/T-1 per Email ab 9 €/Mo. Plus Merken & Pipeline für weitere Ausschreibungen.
-
Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
-
Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 124 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Passende Ausschreibungen automatisch finden
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →