Bahnhof Görlitz Grunderneuerung der Bahnsteighalle und Einbau eines Aufzuges auf dem Bahnsteig 9/10 (2)
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Beschreibung
Grunderneuerung der denkmalgeschützten Bahnsteighalle einschl. Beleuchtung und Blitzschutz sowie Vorarbeiten zum Einbau eines Aufzuges auf dem Bahnsteig 9/10 des Bahnhofes Görlitz. Das dreischiffige Hallendach erstreckt sich über eine Länge von ca. 125m und einer Gesamtbreite von ca. 60 m. Der Gesamtablaufplan sieht vor, die drei Hallenschiffe nacheinander zu sanieren. Zur Durchführung der Arbeiten, werden jeweils zwei Gleise in den Hallenschiffen gesperrt, damit ein Aufbau eines konventionellen Arbeitsgerüst mit Plateauebene realisiert werden kann. Der Bahnbetrieb wird während der Sanierungszeit in dem jeweiligen Hallenschiff nicht durchgeführt, Schutzmaßnahmen für die Reisenden in den anliegenden Hallenschiffen sind vorzusehen. Umfang der Arbeiten: - ca. 13.000 m2 Entfernen (Sandstrahlverfahren) und Erneuerung des Korrosionsschutzes der Stahlkonstruktion - ca. 50 t Teilersatz von korrosionsgeschwächten Bauteilen und planmäßige Verstärkungsmaßnahmen - ca. 4.600 m2 Erneuerung des Holztragwerkes, der Holzschalung und der Eindeckung des Bahnsteigdaches als Doppelstehfalzsystem einschl. Dachentwässerung und Sicherungssysteme - ca. 7.400 m2 Erneuerung der Verglasung der Oberlichter (tlw. als P-R -Fassade), Seiten- u. Giebelfassaden und Treppeneinhausungen - ca. 20.000 m3 Errichtung Raumgerüst mit Arbeitsbühne und 2.500 m2 Fassadengerüst - Vorarbeiten (Erdbau, Tiefbau, Betonarbeiten) für eine neue Aufzugsanlage auf dem Bahnsteig 9/10 - ca. 3.200 m Kabelverlegung - ca. 180 Stck neue Bahnsteig- und Deckenleuchten - div. Zusammenhangsleistungen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Sanierung einer denkmalgeschützten Bahnsteighalle mit Stahl- und Holzkonstruktion sowie Verglasung.
- Einbau eines Aufzuges inklusive Vorarbeiten im Tief- und Rohbau.
- Umfangreiche Leistungen umfassen Korrosionsschutz, Dacheindeckung, Beleuchtung und Gerüstbau.
- Besondere Anforderungen an Schutzmaßnahmen für Reisende und den Bahnbetrieb während der Bauzeit.
- Nachweis von Erfahrung im Denkmalschutz und im Bahnbetrieb ist essenziell.
Die Ausschreibung betrifft die Grunderneuerung einer denkmalgeschützten Bahnsteighalle und den Einbau eines Aufzuges am Bahnhof Görlitz.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vertragsänderung Sie sind hier oev
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
16 Veröffentlichungen
- 01.07.2026 61 - Bei der o. g. Leistung handelt es sich um eine zusätzlich erforderliche Leistung, die im Hauptvertrag nicht vorgesehen ist und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht absehbar war. Der eingereichte Nachtrag 61 beschreibt zusätzliche Leistungen im Zusammenhang der Glasmontage. Laut HLV- Pos 4.6.10+20 sollten Scheiben ohne mechan. Sicherung in die vorhandenen Bestandsprofile der Längsfassade eingeklebt werden. Bau-Ist: Entsprechend Anordnung des AG soll die Sicherung der Glasscheiben entsprechend Vorschrift nunmehr durch eine Glashalteleiste mechanisch gesichert werden, dafür ist eine statische Berechnung der mechan. Sicherung notwendig.
- 26.01.2026 60: Bei der o. g. Leistung handelt es sich um eine zusätzlich erforderliche Leistung, die im Hauptvertrag nicht vorgesehen ist und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht absehbar war. Die eingereichte Leistungsänderung mit der lfd. Nr. 60 war im Bauvertrag nicht enthalten und stellen eine zusätzliche Leistung für den AN BAU da. Die visuelle Begutachtung der Stahlkonstruktion basiert auf der Grundlage des schlechten Zustandes von der Gesamttragwerkkonstruktion. 61: Bei der o. g. Leistung handelt es sich um eine zusätzlich erforderliche Leistung, die im Hauptvertrag nicht vorgesehen ist und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht absehbar war. Die eingereichte Leistungsänderung mit der lfd. Nr. 61 war im Bauvertrag nicht enthalten und stellt eine zusätzliche Leistung für den AN BAU da. Diese zusätzliche Leistung würde durch die Fremdüberwachung des AG eingefordert und mit der PL abgestimmt und bestätigt.
- 14.01.2026 55: Bei der o. g. Leistung handelt es sich um eine zusätzlich erforderliche Leistung, die im Hauptvertrag nicht vorgesehen ist und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht absehbar war. Die Notsicherung/ Wintersicherung der Bahnsteighalle basiert auf ein Bauverzug im Bauvorhaben. Die Bahnsteighalle musste temporär mit Pfetten verstärkt werden. 58:ei der o. g. Leistung handelt es sich um eine zusätzlich erforderliche Leistung, die im Hauptvertrag nicht vorgesehen ist und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht absehbar war. Die eingereichte Leistungsänderung mit der lfd. Nr. 58 war im Bauvertrag nicht enthalten und stellen eine zusätzliche Leistung für den AN BAU da.Die Planung und Montage des Fassadengerüstes im bereich der Gleise 12 und 13 basiert auf dem Bauverzug im Bauvorhaben. 57: Bei der o. g. Leistung handelt es sich um eine zusätzlich erforderliche Leistung, die im Hauptvertrag nicht vorgesehen ist und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht absehbar war. Die eingereichte Leistungsänderung mit der lfd. Nr. 57 war im Bauvertrag nicht enthalten und stellen eine zusätzliche Leistung für den AN BAU da. 56: Bei der o. g. Leistung handelt es sich um eine zusätzlich erforderliche Leistung, die im Hauptvertrag nicht vorgesehen ist und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht absehbar war. Die eingereichte Leistungsänderung mit der lfd. Nr. 56 war im Bauvertrag nicht enthalten und stellen eine zusätzliche Leistung für den AN BAU da 59: Bei der o. g. Leistung handelt es sich um eine zusätzlich erforderliche Leistung, die im Hauptvertrag nicht vorgesehen ist und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht absehbar war. Die eingereichte Leistungsänderung mit der lfd. Nr. 59 war im Bauvertrag nicht enthalten und stellen eine zusätzliche Leistung für den AN BAU da. Die Schneewaage wird für das zukünftige Schneeräumungskonzept im Bf Görlitz benötigt.
- 12.01.2026 54: Bei der o. g. Leistung handelt es sich um eine zusätzlich erforderliche Leistung, die im Hauptvertrag nicht vorgesehen ist und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht absehbar war. Der Aufzug sollte gemäß Vertragsablaufplan im Zeitraum vom Oktober 2023 bis April 2024 eingebaut und in Betrieb genommen werden. Durch fehlenden Planfreigaben und Verzögerungen im Bauablauf entstehen somit Mehrkosten.
- 16.10.2025 noch nicht vergeben - Bei der o. g. Leistung handelt es sich um eine zusätzlich erforderliche Leistung, die im Hauptvertrag nicht vorgesehen ist und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht absehbar war. Das Vorhalten und Betreiben basiert auf Bauzeitenverlängerung vs. bis 2029. NT ist eine Fortschreibung aus dem HV.
- 17.09.2025 Bei der o. g. Leistung handelt es sich um eine zusätzlich erforderliche Leistung, die im Hauptvertrag nicht vorgesehen ist und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht absehbar war. Das Vorhalten und Betreiben der Dauermessstelle (Lärmmessung) wird durch das Eisenbahn-Bundesamt gefordert.
- 10.09.2025 50: Bei der o. g. Leistung handelt es sich um eine zusätzlich erforderliche Leistung, die im Hauptvertrag nicht vorgesehen ist und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht absehbar war. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass zusätzliche Leistungen im Gewerk KIB (hier Speziell Verstärkungsmaßnahmen Hauptstütze - für das Aufstellen des Raumgerüsts und Winkebefestigung Fassade) erforderlich ist.
- 03.09.2025 Lfd. Nr.: 44 Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich. Mit der BVB- Freigabe Nr. 40 vom 08.04.2025 wurde die Ausführungsplanung zum Aufzug und mit der BVB- Freigabe Nr. 38 vom 20.03.2025 die dazugehörige Ausführungsplanung für die Erdung und den Blitzschutz freigegeben. Die aufgeführten BVB- Freigaben weichen von den Ausschreibungsunterlagen ab. Dies stellt für den AN BAU eine geänderte Leistung da. Lfd. Nr.: 43 Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich. Die Änderungen der Verbauarbeiten basieren auf der Grundlage des vorhandenen Baugrund. Das ausgeschriebene Baugrundgutachten entsprch nur teilweise den vorhandenen Bodenverhältnisse. Es entstehen zusätzliche bzw. geänderte Leistungen für die Verbauarbeiten. Lfd. Nr.: 49 Bei der o. g. Leistung handelt es sich um eine zusätzlich erforderliche Leistung, die im Hauptvertrag nicht vorgesehen ist und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht absehbar war. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass zusätzliche Leistungen im Gewerk KIB (hier Speziell Entwässerungsleitungen unter dem Erdplanum) erforderlich ist. Lfd. Nr.: 48 Bei der o. g. Leistung handelt es sich um eine zusätzlich erforderliche Leistung, die im Hauptvertrag nicht vorgesehen ist und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht absehbar war. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass zusätzliche Leistungen im Gewerk KIB (hier Speziell: Aufnahme der Kräfte für die Aufstellung des erforderlichen Raumgerüts) erforderlich sind. Lfd. Nr.: 46 Bei der o. g. Leistung handelt es sich um eine zusätzlich erforderliche Leistung, die im Hauptvertrag nicht vorgesehen ist und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht absehbar war. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass zusätzliche Leistungen im Gewerk KIB (Erstellung Maßnahmenkatalog für die eventuelle Schadensbeseitigung) erforderlich ist.
- 02.09.2025 42 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich. Die Entkernung im Aufzugsbereich, konkret im Kioskbereiches, wurde erst im weiteren Projektverlauf erkannt. Es entstehen zusätzliche Leistungen für die Entkernung (Probeentnahme/ Rückbau einer zusätzlichen Zwischendecke/ Ausklemmen der E- Verteilerschränke/ Transport und Entsorgung).
- 02.09.2025 51 - Bei der o. g. Leistung handelt es sich um eine zusätzlich erforderliche Leistung, die im Hauptvertrag nicht vorgesehen ist und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht absehbar war. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass zusätzliche Leistungen im Gewerk KIB (hier Speziell bauzeitliche Verstärkungsmaßnahmen Mittelstütze - für das Aufstellen des Raumgerüsts) erforderlich ist.
- 27.03.2025 41 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass zusätzliche Leistungen für Transport und Entsorgung von Boden- und Schottermaterial erforderlich ist.
- 06.01.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 03.01.2025 LÄ39 Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass eine Suchschachtung im Bereich des Gepäcktunnels erforderlich ist. // LÄ40 Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass ein Grünschnitt im Bereich Bahnsteig 11/12 und Gleis 11/12 erforderlich ist.
- 24.06.2024 NT35 - Bei der o. g. Leistung handelt es sich um eine zusätzlich erforderliche Leistung, die im Hauptvertrag nicht vorgesehen ist und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht absehbar war. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht (PL) müssen die Treppenstufenmarkierungen erneuert werden (Rutschgefahr). Diese Erneuerung steht im engen Zusammenhang zum Bauverzug
- 24.06.2024 NT36 - Bei der o. g. Leistung handelt es sich um eine zusätzlich erforderliche Leistung, die im Hauptvertrag nicht vorgesehen ist und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht absehbar war. Grundlage bildet hier der aktuelle Rahmenvertrag mit Firma Schindler.
- 10.11.2023 Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden.Auf Grund eines neuen Rahmenvertrags mit veränderten Anforderungen wurde sich auf eine Hybridlösung geeinigt, um die neuen Anforderungen teilweise umzusetzten.
Preiseinschätzung
Basierend auf 432 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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