Nicht offenes Verfahren Telekommunikation
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Einrichtung und Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems zur Beschaffung von Glasfaserverbindungen für Dataport

Dataport AöR · Altenholz · Schleswig-Holstein · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)

Angebote bis 24.08.2026, 12:00 Uhr (noch 26 Tage)

Beschreibung

In den Landesnetzen der Trägerländer von Dataport besteht durch Neueinrichtungen, Umzüge und Schließungen von Standorten, sowie die Ablösung von Bestandsverbindungen ein kontinuierlicher Bedarf für glasfaserbasierte Verbindungen (Dark Fiber). Der Auftraggeber beabsichtigt dazu ein Dynamisches Beschaffungssystem (DBS) gem. § 120 Abs. 1 GWB i. V. m. §§ 22 – 24 VgV einzuführen. In dieses DBS können während seiner gesamten Laufzeit interessierte, geeignete Bewerber aufgenommen werden. Innerhalb des DBS erfolgt die Auftragsvergabe nach den Regeln des nicht offenen Verfahrens (§ 22 Abs. 2 VgV). Geplant ist derzeit in dem Zeitraum zwischen 2026 und 2033 bis zu 1.000 Dark Fiber zu vergeben. Obwohl die Ausschreibung für alle Trägerländer von Dataport gilt, verläuft der Groß-teil dieser bereits bestehenden Verbindungen innerhalb von Schleswig-Holstein. Diese Verbindungen werden nach Ablauf ihrer jeweiligen Mindestvertragslaufzeit, welche sich über den Zeitraum von 2026 bis 2033 erstreckt, innerhalb des Dynamischen Beschaffungssystems neu vergeben. Insbesondere für lokale Anbieter mit begrenztem Ausbaugebiet bedeutet dies, dass sie sich bereits jetzt am Teilnahmewettbewerb beteiligen, obwohl die ersten Vergaben innerhalb ihrer Ausbaugebiete erst Monate oder sogar Jahre später erfolgen. Um die daraus resultierende Unsicherheit und den administrativen Aufwand für alle Beteiligten zu minimieren, setzt der zuständige Fachbereich von Dataport in Form des Breitbandbüros auf eine proaktive Kommunikation mit den im Teilnehmerpool registrierten Unternehmen und wird zur Lauf-zeit des DBS über das Bieterportal informieren, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Gebiet Vergaben geplant sind. Die projektspezifischen Anforderungen und Mindestkriterien der Verbindungen so-wie die vertraglichen Bedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die den zugelassenen Bewerbern zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe jeweils zur Verfügung gestellt werden. Zur Information der interessiert

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Branche: Telekommunikation

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Einrichtung und Betrieb eines Dynamischen Beschaffungssystems (DBS) für Glasfaserverbindungen (Dark Fiber).
  • Geplant sind bis zu 1.000 Dark Fiber Verbindungen im Zeitraum 2026-2033.
  • Interessierte und geeignete Bewerber können sich jederzeit für das DBS aufnehmen lassen.
  • Die Auftragsvergabe erfolgt nach Aufforderung zur Angebotsabgabe innerhalb des DBS.
  • Technische und vertragliche Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen und können angepasst werden.

Es wird ein Dynamisches Beschaffungssystem (DBS) zur Vergabe von Glasfaserverbindungen (Dark Fiber) für Dataport eingerichtet.

Das System läuft voraussichtlich von 2026 bis 2033 mit bis zu 1.000 Verbindungen. Interessierte Unternehmen können sich jederzeit für das DBS qualifizieren und werden dann zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Weitere Eignungskriterien: Die genauen technischen und vertraglichen Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Es wurde folgendes Mindestkriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt: Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, welches in den letzten drei Jahren (gerechnet ab bzw. bis zum Tag des Eingangs des Teilnahmeantrags) erfolgreich abgeschlossen wurde/n, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, • wenn es den sich aus dem Entwurf der Leistungsbeschreibung (als Anlage „Muster Teil B – Leistungsbeschreibung“ den Vergabeunterlagen beigefügt) ergebenden Rahmenbedingungen (Art und Umfang der Leistung, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. Die in der ANLAGE Referenzbeschreibung erbetenen technischen Informationen werden nicht bewertet und dienen ausschließlich der Information des Auftraggebers. • Der Auftraggeber prüft im Rahmen der Vergleichbarkeit insbesondere, ob innerhalb des o. g. Zeitraums ein Nachweis über die Einrichtung von ins-gesamt 3 neuen, glasfaserbasierten Verbindungen in Form von Dark Fiber erbracht werden kann. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn es nach dem o.g. Stichtag begonnen wurde und die neu eingerichtete(n) Verbindung(en) seit mindestens sechs Monaten bereitgestellt wird/werden. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bewerber allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vor-druck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprechpart-ner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evi-dente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 26 Tage

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 24.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell

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  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 16 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 358.214 €
Median 2.715.300 €
Oberes Quartil 3.048.843 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Angebotsfrist 24.08.2026, 12:00 Uhr (noch 26 Tage)
Vergabenummer DP31-202600036
Verfahrensart Nicht offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Dataport AöR
Standort Altenholz, Schleswig-Holstein
Veröffentlicht 10.07.2026
CPV-Code 64214400
Post- und Telekommunikationsdienste (Was ist das?)
Erfüllungsort Altenholz
Laufzeit 10.07.2026 – 30.12.2033
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Ø Bieter in der Branche 2.4
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 25.111 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Telekommunikation mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 1.120 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 45 Tage
Schätzwert-Abweichung 0%
KMU-Bieteranteil 31%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Dataport AöR. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein, Kiel

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen:

Vergabestelle

Dataport AöR · Altenholz

dataportvergabestelle@dataport.de
+49 43132950