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Einrichtung und Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems zur Beschaffung von Glasfaserverbindungen für Dataport
Dataport AöR · Altenholz · Schleswig-Holstein · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Angebote bis 24.08.2026, 12:00 Uhr (noch 26 Tage)
Beschreibung
In den Landesnetzen der Trägerländer von Dataport besteht durch Neueinrichtungen, Umzüge und Schließungen von Standorten, sowie die Ablösung von Bestandsverbindungen ein kontinuierlicher Bedarf für glasfaserbasierte Verbindungen (Dark Fiber). Der Auftraggeber beabsichtigt dazu ein Dynamisches Beschaffungssystem (DBS) gem. § 120 Abs. 1 GWB i. V. m. §§ 22 – 24 VgV einzuführen. In dieses DBS können während seiner gesamten Laufzeit interessierte, geeignete Bewerber aufgenommen werden. Innerhalb des DBS erfolgt die Auftragsvergabe nach den Regeln des nicht offenen Verfahrens (§ 22 Abs. 2 VgV). Geplant ist derzeit in dem Zeitraum zwischen 2026 und 2033 bis zu 1.000 Dark Fiber zu vergeben. Obwohl die Ausschreibung für alle Trägerländer von Dataport gilt, verläuft der Groß-teil dieser bereits bestehenden Verbindungen innerhalb von Schleswig-Holstein. Diese Verbindungen werden nach Ablauf ihrer jeweiligen Mindestvertragslaufzeit, welche sich über den Zeitraum von 2026 bis 2033 erstreckt, innerhalb des Dynamischen Beschaffungssystems neu vergeben. Insbesondere für lokale Anbieter mit begrenztem Ausbaugebiet bedeutet dies, dass sie sich bereits jetzt am Teilnahmewettbewerb beteiligen, obwohl die ersten Vergaben innerhalb ihrer Ausbaugebiete erst Monate oder sogar Jahre später erfolgen. Um die daraus resultierende Unsicherheit und den administrativen Aufwand für alle Beteiligten zu minimieren, setzt der zuständige Fachbereich von Dataport in Form des Breitbandbüros auf eine proaktive Kommunikation mit den im Teilnehmerpool registrierten Unternehmen und wird zur Lauf-zeit des DBS über das Bieterportal informieren, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Gebiet Vergaben geplant sind. Die projektspezifischen Anforderungen und Mindestkriterien der Verbindungen so-wie die vertraglichen Bedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die den zugelassenen Bewerbern zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe jeweils zur Verfügung gestellt werden. Zur Information der interessiert
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Telekommunikation
Das Wichtigste auf einen Blick
- Einrichtung und Betrieb eines Dynamischen Beschaffungssystems (DBS) für Glasfaserverbindungen (Dark Fiber).
- Geplant sind bis zu 1.000 Dark Fiber Verbindungen im Zeitraum 2026-2033.
- Interessierte und geeignete Bewerber können sich jederzeit für das DBS aufnehmen lassen.
- Die Auftragsvergabe erfolgt nach Aufforderung zur Angebotsabgabe innerhalb des DBS.
- Technische und vertragliche Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen und können angepasst werden.
Es wird ein Dynamisches Beschaffungssystem (DBS) zur Vergabe von Glasfaserverbindungen (Dark Fiber) für Dataport eingerichtet.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Es wurde folgendes Mindestkriterium für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt: Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, welches in den letzten drei Jahren (gerechnet ab bzw. bis zum Tag des Eingangs des Teilnahmeantrags) erfolgreich abgeschlossen wurde/n, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, • wenn es den sich aus dem Entwurf der Leistungsbeschreibung (als Anlage „Muster Teil B – Leistungsbeschreibung“ den Vergabeunterlagen beigefügt) ergebenden Rahmenbedingungen (Art und Umfang der Leistung, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. Die in der ANLAGE Referenzbeschreibung erbetenen technischen Informationen werden nicht bewertet und dienen ausschließlich der Information des Auftraggebers. • Der Auftraggeber prüft im Rahmen der Vergleichbarkeit insbesondere, ob innerhalb des o. g. Zeitraums ein Nachweis über die Einrichtung von ins-gesamt 3 neuen, glasfaserbasierten Verbindungen in Form von Dark Fiber erbracht werden kann. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn es nach dem o.g. Stichtag begonnen wurde und die neu eingerichtete(n) Verbindung(en) seit mindestens sechs Monaten bereitgestellt wird/werden. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bewerber allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vor-druck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprechpart-ner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evi-dente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 26 Tage
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 16 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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