Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Textilien & Arbeitsschutz Sonstige DienstleistungenMöbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Vergabe Textile Vollversorgung

Kreisklinikum Siegen GmbH · Siegen · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen (regional)

Angebote bis 11.08.2026, 10:00 Uhr (noch 11 Tage)

Beschreibung

Das Kreisklinikum Siegen als Auftraggebr zählt mit seinen rund 2.000 Mitarbeiter:innen zu den größten Arbeitgebern in der Region. Träger des Unternehmens ist der Kreis Siegen-Wittgenstein. Im Jahr 2025 wurden im Klinikum Siegen ca. 25.000 Patienten stationär und rund 67.000 Patienten ambulant versorgt. Zudem ist das Klinikum Siegen Akademisches Lehrkrankenhaus der Philipps-Universität Marburg und verfügt über ein angegliedertes Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ). Als Schwerpunktversorger mit über 600 Betten im somatischen und psychiatrischen Bereich, stellt das Klinikum Siegen einen Anker der Daseinsvorsorge für die Region Siegen-Wittgenstein und darüber hin-aus dar. In insgesamt 15 Fachkliniken werden unsere Patientinnen und Patienten von einem multiprofessionellen Team auf höchstem medizinischem Niveau versorgt. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden die Leistungen einer textilen Vollversorgung des Auftrag-gebers, das Kreisklinikum Siegen, ausgeschrieben. Der Auftrag umfasst die bedarfsgerechte textile Vollversorgung mit auftragnehmereigener Stationswäsche und Bereichs- und Berufsbekleidung inkl. der Gestellung eines Raumsystems zur kontrollierten Entnahme und Rückgabe der Kleidung sowie die Aufbereitung und den Transport geringer Mengen auftraggebereigener Wäsche und sonstigen Textilien der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Standorte nach näherer Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Textilien & Arbeitsschutz

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Auftragsgegenstand ist die komplette textile Vollversorgung für ein Kreisklinikum inklusive Mietwäsche, Berufsbekleidung (Poolkleidung und personenbezogen), Textilpflege, Transport und Kleiderausgabesysteme an mehreren Standorten.
  • Geschätztes Auftragsvolumen EUR 4.595.000 netto (EUR 5.350.000 brutto) ohne Mindestabnahmeverpflichtung; Mengenangaben sind Anhaltspunkte, tatsächlicher Bedarf ist vollständig zu decken.
  • Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 3 VgV wegen konzeptioneller/innovativer Lösungen und Komplexität; keine Losaufteilung.
  • Leistungsbeginn frühestens 1. April 2027, Auftragnehmer muss 16 Wochen nach Zuschlag mit Vorbereitung, Schulung und reibungsloser Umstellung ohne Beeinträchtigung der Patientenversorgung beginnen.
  • Bieter müssen Referenzen aus Klinikversorgungen, Konzept für Kleiderausgabesysteme, Logistik- und Schulungskonzept sowie Leistungsfähigkeit für mehrstandortigen Betrieb nachweisen.

Vergabe einer Rahmenvereinbarung für textile Vollversorgung (Mietstationswäsche, Mietbereichs- und Mietberufsbekleidung, Textilpflege und Transport) für ein Kreisklinikum mit geschätztem Auftragsvolumen von EUR 4.595.000 netto.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„1. Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb: Alle Bewerber haben die Möglichkeit, einen Teilnahmeantrag einzureichen. Sämtliche Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung gemäß den transparent bekannt gemachten Eignungskriterien erfüllen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. 2. Transparenz: Das Verfahren wird insbesondere unter Beachtung der Grundsätze von Transparenz und Nichtdiskriminierung durchgeführt. Die Modalitäten für die Durchführung des Verhandlungsverfahrens werden im Verfahrensbrief detailliert beschrieben. 3. Fristen: Bewerber/Bieter müssen die Fristenvorgaben der Vergabestelle beachten. 4. Bewertungskriterien: Die für die Ermittlung des Zuschlags eingereichten Angebote werden gemäß den in den Vergabeunterlagen festgelegten Kriterien bewertet. Diese umfassen sowohl den Preis als auch qualitative Aspekte. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, welches die Anforderungen des Auftraggebers am besten erfüllt.“

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

Mindestens 3 Bewerber · sukzessive Reduktion möglich

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Vergabe Textile Vollversorgung
  • Preis 55 %

    Für die Wertung im Kriterium "Preis" ist der Wert ausschlaggebend, der in der Anlage "Preisblatt" in der Zeile "Angebotsgesamtpreis" angegeben ist. Der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtpreis (A) erhält die volle Punktzahl (100 Punkte). Die anderen Bieter (B) erhalten eine proportional niedrigere Punktzahl anhand der folgenden Formel: Punkte Bieter B = Preis Bieter A/Preis Bieter B x 100.

  • Bemusterung 15 %
    Qualität

    Zur Bewertung der Qualität der angebotenen Produkte sind auf die unten aufgeführten, eingewa-schenen und verwendungsfähigen Artikel gelegt, d.h. in gefaltetem Zustand und dreifach mit Beifü-gung entsprechender Produktdatenblätter innerhalb der Angebotsfrist für das indikative Angebot an die Kontaktstelle Kreisklinikum Siegen GmbH z.Hd. Frau Bertelmann Weidenauer Str. 76 57076 Siegen zu senden. Der Versand der Wäschemuster ist vorher telefonisch anzumelden. Die Musterartikel sind in gekennzeichneten Muster-Roll-Gittercontainer mit den unter Ziffer 3.5 der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Hauben anzuliefern, die der Bieter zur Versorgung von Krankenhäusern üblicherweise einsetzt. Die Bewertung der Bemusterung bzw. der übersandten Musterartikel wird durch eine Fachgruppe des Auftraggebers unter einheitlichen Bedingungen und unter Ansetzung einheitlicher Bewertungsmaßstäbe für sämtliche Angebote durchgeführt. Die bereitgestellten Artikel werden im Rahmen einer Gesamtbewertung unter Beachtung der vier Kriterien - Sauberkeit, Waschergebnis und Geruch, - Glätte und Faltqualität, - Maße und Verarbeitungsqualität, - Griff, Haptik und Design am nachfolgenden Maßstab bewertet. Es werden ausschließlich die nachstehend genannten Punktzahlen - also 0, 25, 50, 75 oder 100 Punkte - vergeben. Eine Bepunktung außerhalb dieser explizit genannten Stufen erfolgt nicht. Bieter, die in der Musterbewertung lediglich 0 Bewertungspunkte erhalten, werden mit ihrem Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

  • Versorgungsübernahmekonzept 10 %
    Qualität

    Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Bewertungsgrundlage sind die Angaben, die der Bieter jeweils im Bieterkonzept zur Versorgungsübernahme, d.h. für die initialen, vorbereitenden Maßnahmen bis zum Leistungsbeginn gemacht hat. Ziel ist eine reibungslose Umstellung der Textilversorgung beim Auftraggeber, bei der die Patientenversorgung nicht beeinträchtigt wird und die patientennahen Mitarbeiter des Auftraggebers nur geringstmöglich in ihren Arbeitsabläufen gestört werden. Negativ auf die Bewertung wirkt sich aus, wenn die Maßnahmen und Fristen im Konzept nicht plausibel erscheinen, Schnittstellen und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers nicht benannt werden. Positiv auf die Bewertung wirken sich personelle, organisatorische und technische Maßnahmen aus, mit denen der Bieter den Leistungsbeginn vorbereitet und zu absolvierende Meilensteine mit Fristen definiert.

  • Kundendienstkonzept 10 %
    Qualität

    Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Bewertungsgrundlage sind die Angaben, die der Bieter im Bieterkonzept für die regelmäßigen und wiederkehrenden Maßnahmen, gemacht hat. Ziel ist eine geordnete, gleichbleibend zuverlässige Dienstleistung sowohl in regulären als auch in besonderen Versorgungssituationen. Negativ auf die Bewertung wirkt es sich aus, wenn die Darlegungen im jeweiligen Konzept in alltäglichen Versor-gungssituationen qualitätssichernde Maßnahmen vermissen lassen und erkennbar ist, dass auf unge-plante Anforderungen nicht oder nur mit hohem Zeitverzug reagiert werden kann. Positiv auf die Bewertung wirken sich personelle, organisatorische und technische Maßnahmen aus, mit denen der Bieter die Dienstleistung zuverlässig unterstützt.

  • Konzept zur Versorgungssicherheit 10 %
    Qualität

    Bei den Aspekten, die in den nachstehenden Erörterungen angesprochen werden, handelt es sich nicht um Unterkriterien im vergaberechtlichen Sinne. Vielmehr sollen die betreffenden Darlegungen den Bietern eine Vorstellung davon vermitteln, zu welchen Themen die Vergabestelle Erörterungen im Konzept erwartet. Der Bieter hat mit diesem Konzept detailliert und plausibel darzulegen, welche Maßnahmen er trifft, um die sichere und kontinuierliche Versorgung des Auftraggebers zu gewährleisten. In diesem Kriterium bewertet der Auftraggeber, inwieweit der Bieter seine Organisation auf mögliche Störungs- und Havarieszenarien vorbereitet hat. Ziel ist eine möglichst stabile Versorgungssicherheit. Störungen der Betriebsbereitschaft sollen so gering wie möglich gehalten und bei Ihrem Eintritt so schnell wie möglich beseitigt werden. Negativ auf die Bewertung wirkt es sich insbesondere aus, wenn Maßnahmen für Störungsszenarien fehlen oder nicht plausibel sind. Positiv auf die Bewertung wirken sich unter anderem Maßnahmen aus, mit denen der Bieter auch beim Auftreten unvorhergesehener Schwierigkeiten die Versorgungssicherheit auf stabilem Niveau aufrechterhalten kann. Der Auftragge-ber beurteilt anhand des Bieterkonzepts, wie wahrscheinlich es ist, dass im Falle von Störungen im Betriebsablauf oder im Falle eines Betriebsausfalls die Versorgungssicherheit möglichst schnell wie-derhergestellt wird.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Handelsregister

    Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist. Handelsregisterauszug: - Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen. - Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung). Dieser Nachweis ist - soweit erforderlich - zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen. - Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt. Mindestanforderung: Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder eines alternativen Nachweises, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist. Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands müssen gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher Übersetzung einreichen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die vorgenannte Unterlage von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)

    Eigenerklärung (Vordruck Anlage 210-KKS-Umsatz) über den Unternehmensumsatz und Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, bezogen auf die drei letzten Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die Eigenerklärung gem. Vordruck Anlage A.8 zu Teil A nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Es reicht bereits die Vorlage durch ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft, sofern eine Mehrfachnennung erfolgt, werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt vorgelegt wird.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Qualitätsmanagement

    Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) (gemäß Formblatt Anlage 215-Eigenerklärung Mindestlohngesetz): Der Bewerber erklärt, dass für sein Unternehmen kein Ausschlussgrund nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt. Der Auftraggeber wird vor der Zuschlagserteilung beim Wettbewerbsregister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 2 anfordern.

  • Qualitätsmanagement

    Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (gem. Vordruck Anlage 214-Eigenerklärung zu Art. 5k VO (EU)). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die vorgenannte Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

  • Qualitätsmanagement

    Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (gem. Vordruck Anlage 212-521_Eigenerklärung_Ausschlussgruende). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die vorgenannte Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

  • Qualitätsmanagement

    Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG und § 98c AufenthG (gem. Vordruck Anlage 215-Eigenerklärung Mindestlohngesetz). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist die vorgenannte Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

  • Qualitätsmanagement

    Eigenerklärung zum Nichtvorliegen einer Auftragssperre nach § 22 LkSG (gemäß Formblatt Anlage 216-Eigenerklärung_§22_LkSG): Der Bewerber erklärt, dass für sein Unternehmen kein Ausschlussgrund nach § 22 LkSG vorliegt, insbesondere er nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes gegen § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden ist. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bewerber- / Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft.

  • Qualitätsmanagement

    Nachweis Beschäftigung geprüfte(r) Hygienebeauftragte(r) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag Nachweise über die Beschäftigung eines / einer geprüften Hygienebeauftragten zu erbringen.

  • Qualitätsmanagement

    Unternehmesprofil: Der Bieter hat sein Unternehmen auf höchstens 5 DIN A4 Seiten vorzustellen und dabei insbesondere kurz auf Tätigkeitsbereiche, Größe, Entwicklung und die interne Organisationsstruktur des Unternehmens einzugehen. Hierin ist darzulegen, aus welcher Betriebsstätte bzw. Niederlassung die Versorgung des Auftraggebers erfolgen soll.

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Eigenerklärung über mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag: Datum des Fristablaufs für die Einreichung des Teilnahmeantrags), bei denen jeweils mit dem Vergabegegenstand vergleichbare Leistungen erbracht worden sind (gem. Vordruck Anlage KKS-Referenzen). Vergleichbar sind Wäschereileistungen für stationäre Gesundheitseinrichtungen (bspw. Krankenhäuser, Pflegeheime, Rehakliniken). Das Ausführungsende des jeweiligen Referenzauftrags darf bei Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht länger als 36 Monate (drei Jahre) zurückliegen. Mindestanforderungen: - mindestens ein Referenzauftrag für ein Krankenhaus bzw. ein Klinikum mit mindestens 600 Betten und 1.000 Mitarbeitern, für das die Textile Vollversorgung durchgeführt wurde / wird und - zwei Referenzaufträge für ein Krankenhaus bzw. ein Klinikum mit mindestens 300 Betten und 650 Mitarbeitern, für das die Textile Vollversorgung durchgeführt wurde / wird. Es sind somit vom Bewerber jeweils mindestens drei Referenzaufträge aus den letzten drei Jahren vorzuweisen. Hinweis: Bei Bewerbergemeinschaften und eignungsleihenden Unternehmen muss für jede Referenz klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und / oder welchem eignungsleihenden Unternehmen zuzuordnen ist. Es ist ausreichend, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder ein Eignungsleihenden Unternehmen die Mindestanforderung erfüllt, soweit diese die maßgeblichen Leistungen im Falle der Auftragserteilung auch erbringen werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Sicherheit & Versorgung

  • Versorgungssicherheit

    Die Bewerber haben Vereinbarungen mit zwei für Krankenhauswäsche zugelassenen Wäschereien (Kooperationsbetriebe), die sich verpflichten im Fall der Beauftragung des Bewerbers und späteren Bieters, bei Betriebsausfall des Auftragnehmers die Wäscheversorgung des Auftraggebers gemäß den Vertragsunterlagen zu übernehmen oder eine Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass bei einem Betriebsausfall zwei weitere eigene Betriebsstätten zur Übernahme der Wäscheversorgung zur Verfügung stehen, beizufügen. Der Bestätigung bzw. der Erklärung ist jeweils ein Zertifikat des Kooperationspartners über die Einhaltungen der Anforderungen gemäß Anlage zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4 der "Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention" des Robert-Koch-Instituts Berlin sowie jeweils ein Zertifikat als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen an die Aufbereitung von Wäsche aus Lebensmittelbetrieben gemäß DIN EN 14065 beizulegen.

Weitere Anforderungen

  • Umweltmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)

    Der Bewerber hat den Nachweis zu erbringen, dass das Unternehmen den Anforderungen des § 8 Abs.1 und 2 des Energieeffizienzgesetzes gerecht wird, z. B. durch Vorlage des entsprechenden Zertifikats (z. B. ISO 50001:2018 oder EMAS). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied, das im Rahmen der Auftragsausführung Leistungen erbringt, für die der vorgenannte Eignungsnachweis gefordert ist, die hierfür maßgeblichen Eignungskriterien eigenständig zu erfüllen und die entsprechenden Nachweise jeweils selbst vorzulegen. Eine gemeinschaftliche Erbringung eines einheitlichen Nachweises genügt insoweit nicht.

  • Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)

    Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001ff. (oder gleichwertig). Nachzuweisen ist ein gültiges Zertifikat zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist. Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands müssen gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher Übersetzung einreichen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied, das im Rahmen der Auftragsausführung Leistungen erbringt, für die der vorgenannte Eignungsnachweis gefordert ist, die hierfür maßgeblichen Eignungskriterien eigenständig zu erfüllen und die entsprechenden Nachweise jeweils selbst vorzulegen. Eine gemeinschaftliche Erbringung eines einheitlichen Nachweises genügt insoweit nicht.

  • Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)

    Zertifikat als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen an die Aufbereitung von Wäsche aus Lebensmittelbetrieben gemäß DIN EN 14065 (bspw. RAL- Hygienezeugnis RAL-GZ 992/3 oder Zertifizierung nach Hygienemodul des Deutschen Textilreinigungsverbandes zum Hygienemanagement "Kontrollsystem Biokontamination von Textilien nach DIN EN 14065"). Einen gleichwertigen Nachweis bildet die Bescheinigung einer anderen Konformitätsbewertungsstelle, die hinreichend gesichert belegt, dass die hygienische Aufbereitung der Krankenhauswäsche durch den Bewerber den insoweit relevanten in Deutschland geltenden Anforderungen entspricht, insbesondere den Anforderungen der §§ 23, 36 IfSG, den Anforderungen des RKI und der VAH zur Hygiene bei Wäscheversorgung von Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie den anerkannten Regeln der Technik wie bspw. DIN EN 14065. Die Prüfung der Gleichwertigkeit erfolgt durch die Vergabestelle. Dieses Zeugnis ist vorzulegen und muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist gültig sein und sich - bei Vorhandensein von mehreren Betriebsstätten - auf die Betriebsstätte des Bewerbers beziehen, die er für die Auftragsausführung vorsieht. Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands müssen gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher Übersetzung einreichen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied, das im Rahmen der Auftragsausführung Leistungen erbringt, für die der vorgenannte Eignungsnachweis gefordert ist, die hierfür maßgeblichen Eignungskriterien eigenständig zu erfüllen und die entsprechenden Nachweise jeweils selbst vorzulegen. Eine gemeinschaftliche Erbringung eines einheitlichen Nachweises genügt insoweit nicht.

  • Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)

    Zertifikat als Nachweis über die Einhaltungen der Anforderungen gemäß Anlage zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4 der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts Berlin (bspw. RAL-Hygienezeugnis RAL-GZ 992/2 oder Zertifizierung nach Hygienemodul des Deutschen Textilreinigungsverbandes zum Hygienemanagement "Kontrollsystem Biokontamination von Textilien nach DIN EN 14065") oder einen gleichwertigen Nachweis. Einen gleichwertigen Nachweis bildet die Bescheinigung einer anderen Konformitätsbewertungsstelle, die hinreichend gesichert belegt, dass die hygienische Aufbereitung der Krankenhauswäsche durch den Bewerber den insoweit relevanten in Deutschland geltenden Anforderungen entspricht, insbesondere den Anforderungen der §§ 23, 36 IfSG, den Anforderungen des RKI und der VAH zur Hygiene bei Wäscheversorgung von Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie den anerkannten Regeln der Technik wie bspw. DIN EN 14065. Die Prüfung der Gleichwertigkeit erfolgt durch die Vergabestelle. Dieses Zeugnis ist vorzulegen und muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist gültig sein und sich - bei Vorhandensein von mehreren Betriebsstätten - auf die Betriebsstätte des Bewerbers beziehen, die er für die Auftragsausführung vorsieht. Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands müssen gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher Übersetzung einreichen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied, das im Rahmen der Auftragsausführung Leistungen erbringt, für die der vorgenannte Eignungsnachweis gefordert ist, die hierfür maßgeblichen Eignungskriterien eigenständig zu erfüllen und die entsprechenden Nachweise jeweils selbst vorzulegen. Eine gemeinschaftliche Erbringung eines einheitlichen Nachweises genügt insoweit nicht.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 11 Tage

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 5.350.000 €

    1 Veröffentlichung

    • Frist 11.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell

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  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 163 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 291.344 €
Median 708.720 €
Oberes Quartil 1.346.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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5.350.000 €
Geschätzter Wert
6,0× Branchen-Median (?)

Angebotsfrist 11.08.2026, 10:00 Uhr (noch 11 Tage)
Vergabenummer EU-KKS.TEX-2026
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch KI
Standort Siegen, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 10.07.2026
CPV-Codes (2) 98310000 · Sonstige Dienstleistungen
39518000 · Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
(Was ist das?)
Erfüllungsort Siegen
Laufzeit 5 Jahre
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 2.5
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 19.891 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 82%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Textilien & Arbeitsschutz mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 2.670 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 27 Tage
Schätzwert-Abweichung 0%
KMU-Bieteranteil 67%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Kreisklinikum Siegen GmbH. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen, Münster

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen:

Vergabestelle

Kreisklinikum Siegen GmbH · Siegen