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Modernisierung Sportanlage Perlstieg - Objektplanung Freianlagen
Bezirksamt Hamburg-Mitte · Hamburg · Hamburg · Landesbehörde
Angebote bis 20.07.2026, 11:00 Uhr (noch 1 Tage)
Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg plant die Modernisierung der Sportanlage Perlstieg. Die Anlage befindet sich im Stadtteil Hamburg-Wilhelmsburg (Flurstück: 5191). Die Anlage umfasst ein Großspielfeld aus Tenne und einer Flutlichtanlage bestehend aus 2 Masten auf der Ostseite. Die Nutzung findet durch Schulen und Vereine statt und wird ggf. in Zukunft auf zwei fest ansässige Vereine ausgeweitet. Das Tennespielfeld entspricht nicht mehr den aktuellen Hamburg-Standards für den dort stattfindenden Sportbetrieb. Daher soll der Belag abgebrochen werden und ein wettkampfgerechtes Kunststoffrasen-Großspielfeld zzgl. Wege- und Grünflächen entstehen. Der Aufbau und die erforderliche Entwässerung ist auf Grundlage des Baugrundgutachtens zu planen. Die Beregnungsanlage ist abzubrechen und soll nicht wiederhergestellt werden. Der Brunnen ist von einer qualifizierten Fachfirma auszubauen und zu verschließen. Die umliegenden Einbauten sind zu ersetzen. Hierzu zählen: Großspielfeldtore, Jugendfußballtore, Trainerbänke, Abfallbehälter, Sitzbänke und Barrieren (ggf. Flutlichtmasten und Strahler). Der Zustand der Überseecontainer für die weitere Nutzung ist zu prüfen, ggf. müssen diese durch Betonfertiggaragen ergänzt oder ersetzt werden. Die Umsetzung einer Sprunggrube mit Anlauf ist auf technische und wirtschaftliche Machbarkeit zu prüfen. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Oktober 2026 - Fertigstellung: Oktober 2027 Die Baukosten des Projektes (KG 500) werden auf 0,65 – 1,1 Mio. € Brutto geschätzt. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen stufenweise zu beauftragen: Leistungen der Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 38 ff. HOAI. Zu-nächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1-3 gemäß § 39 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 4-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Korrektur durch den Auftraggeber
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Objektplanung Freianlagen für Sportanlage (Kunststoffrasenplatz, Wege, Grünflächen, Entwässerung) in Hamburg-Wilhelmsburg, Leistungsphasen 1–3 HOAI zunächst beauftragt, Phasen 4–9 stufenweise abrufbar.
- Geschätzter Wert erste Stufe 137.815 EUR brutto, Gesamtbaukosten 0,65–1,1 Mio. EUR, Leistungsbeginn Oktober 2026, Fertigstellung Oktober 2027.
- Planungsleistungen umfassen Belagsabbruch, Kunststoffrasenaufbau, Baugrundgutachten-basierte Entwässerung, Prüfung Sprunggrube, Ersatz Sporteinbauten (Tore, Bänke, Flutlicht ggf.), Brunnenausbau durch Fachfirma.
- Bieter muss nachweisen: Fachkompetenz in Sportfreianlagen-Planung, Erfahrung mit HOAI-Leistungsphasen, Referenzen vergleichbarer Projekte (Sportanlagen, Freianlagen), ggf. Qualifikationen für Entwässerungsplanung.
- Stufenweise Beauftragung ohne Rechtsanspruch auf Gesamtauftrag; Angebot muss Leistungsumfang LP 1–3 klar abgrenzen und Honorarstruktur für optionale Phasen 4–9 transparent darstellen.
Gesucht wird ein Objektplaner für die Modernisierung der Sportanlage Perlstieg in Hamburg-Wilhelmsburg mit Schwerpunkt Freianlagen (Kunststoffrasenplatz, Entwässerung, Außenanlagen).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog 80 %Qualität
- Projektleitung/ stellvertretende Projektleitung - Gewichtung 20% - Projektteam / Verfügbarkeit - Gewichtung 20% - Fachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 20% - Strukturelle Herangehensweise an das Projekt / Projektanalyse - Gewichtung 40% Diese vier Unterkriterien ergeben 100 % der Qualität. Im Vergleich zum preislichen Kriterium gehen sie mit 80% in die Gesamtwertung ein.
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Preis 20 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: 1.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden, liegt vor. 2.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. — soweit zutreffend — zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) 3.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung. 4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen 5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB 6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB 7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind. 9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen. 10.) Der Einsatz von Nachunternehmern ist bei diesem Auftrag grundsätzlich zulässig. Entsprechende Angaben werden erst im Rahmen der Angebotsphase abgefragt. Die hierfür erforderlichen Formulare werden ebenfalls erst in dieser Phase zur Verfügung gestellt. 11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2022 bis 2024 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) — Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt: - Jahresmittel ≥ 300.000 EUR/a (5 Punkte) - Jahresmittel < 300.000 EUR/a und ≥ 250.000 EUR/a (4 Punkte) - Jahresmittel < 250.000 EUR/a und ≥ 200.000 EUR/a (3 Punkte) - Jahresmittel < 200.000 EUR/a und ≥ 150.000 EUR/a (2 Punkte) - Jahresmittel < 150.000 EUR/a und ≥ 100.000 EUR/a (1 Punkte) - Jahresmittel < 100.000 EUR/a (0 Punkte)
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2020 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. Referenzprojekte die vor 2020 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die Referenzprojekte erfüllt sein: Mindestanforderung: die jeweiligen Referenzprojekte sind anhand einer separaten Anlage detailliert vorzustellen. Sollte die Referenz nur benannt werden und keine weitere Unterlage eingereicht werden, wird die Referenz mit 0 Punkten bewertet. – Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Sanierung/ Modernisierung von Freianlagen (6 Punkte). – Das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt (6 Punkte). - Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 500 ≥ 1,0 Mio. EUR brutto. (6 Punkte) - Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2—8 gemäß § 39 HOAI erbracht. (6 Punkte). - Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist ab-geschlossen. (6 Punkte). Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + max. 90 Punkte für Referenzprojekte). Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondem zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Die persönlichen Voraussetzungen (Mindestkriterien) für die Benennung der Mitglieder der Projektleitung lauten: 1. Projektleitung: • Bachelor, Master oder Dipl.-Ing. Fachgebiet Landschaftsarchitektur • Mindestens 5 Jahre - für die ausgeschriebene Leistung einschlägige - Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums. 2. stellvertretende Projektleitung: • Bachelor, Master oder Dipl.-Ing. Fachgebiet Landschaftsarchitektur • Mindestens 3 Jahre - für die ausgeschriebene Leistung einschlägige - Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums.
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Durchschnittliche Personalstärke
In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen: Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2022 bis 2024 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) — Wichtung 5 %. Die zu vergebenden Punkte für technische Mitarbeitende (Ingenieure/Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister u. ä.) werden wie folgt abgestuft: - durchschnittlich ≥ 5 Technische Mitarbeiter (5 Punkte) - durchschnittlich < 5 und ≥ 3 Technische Mitarbeiter (2,5 Punkte) - durchschnittlich < 3 Technische Mitarbeiter (0 Punkte)
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 6.383 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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