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Lieferung von Energieversorgungskabeln für die Elektrifizierung der AKN-Strecke A1 / S21/S5
Angebote bis 18.08.2026, 10:00 Uhr (noch 23 Tage)
Beschreibung
Los 1: Kabelbestellung 110 kV – Lieferung von 110-kV-Hochspannungskabeln zur Anbindung des Umrichterwerks. Los 2: Kabelbestellung 15 kV – Lieferung von 15-kV-Mittelspannungskabeln zur Energieversorgung der Oberleitungsanlage.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Lieferung von ca. 4.060 m 110-kV-Hochspannungskabeln und ca. 6.130 m 15-kV-Mittelspannungskabeln.
- Leistungsumfang beinhaltet Herstellung, Qualitätsprüfung, Lieferung und Entladung frei Baustelle.
- Die Kabel sind für das Projekt „Elektrifizierung der AKN-Strecke A1 / S21/S5“ bestimmt.
- Es wird die Bereitstellung von Kabeltrommeln als Leihgebinde gefordert.
Die Ausschreibung betrifft die Lieferung von Hochspannungs- und Mittelspannungskabeln für die Elektrifizierung einer Bahnstrecke.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Sonstige Umwelt-Kriterien
Kriterium der Vergabestelle: „other“
- Angemessene Arbeitsbedingungen
- Markt-Neuheit
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Preis 100 % Bieter mit dem jeweils niedrigsten Preis: volle Punktzahl.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
16 Einlegung von Rechtsbehelfen - Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Entsprechend der Regelung in § 160 GWB: - § 160 GWB - Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. - (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. - (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur An-gebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden, - 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhel-fen zu wollen, vergangen sind. - Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Ab-satz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. - § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht auf-gehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Auf-hebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 23 Tage
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1 Veröffentlichung
- Frist 18.08.2026 Original-Veröffentlichung · in oev + TED EU aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 37 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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