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Industriereinigung MHKW
Technische Werke Ludwigshafen am Rhein AG · Ludwigshafen · Rheinland-Pfalz
Angebote bis 16.08.2026, 23:59 Uhr (noch 14 Tage)
Beschreibung
Reinigung der durch TWL - im Auftrag des Eigentümers GML - betriebenen Müllverbrennungsanlage (u.a. Kesselhaus, Rauchgasreinigungsanlage)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand ist die umfassende Industriereinigung der technischen Anlagen des MHKW Ludwigshafen
- Das Verfahren wird als Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt
- Bieter müssen einschlägige Referenzen für die Reinigung von Kraftwerks- oder Industrieanlagen vorlegen
- Der geschätzte Gesamtwert des Auftrags beträgt 2,4 Millionen Euro
Die Technische Werke Ludwigshafen AG schreibt die Industriereinigung für das Müllheizkraftwerk (MHKW) aus, inklusive Kesselhaus und Rauchgasreinigungsanlage.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preiskriterium 50 Pkt.Preis
Preis
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Qualitätskriterium 20 Pkt.Qualität
Übererfüllung Reaktionszeit
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Qualitätskriterium 20 Pkt.Qualität
Übererfüllung Verfügbarkeit kurzfristige Mitarbeiteranzahl
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Qualitätskriterium 10 Pkt.Qualität
Qualifikation Reinigungspersonal
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Folgende Erklärungen müssen in der nachfolgenden Reihenfolge geordnet mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden: 1. Firmenprofil des Bewerbers (Angabe der wichtigsten Eckdaten wie z.B. Mitarbeiteranzahl, Standorte, Unternehmensstruktur, etc.) als formlose Erklärung in Textform 2. Auszug bzw. Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers (nicht älter als 3 Monate, Kopie ausreichend) 3. Nachweis über Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, o.ä. 4. Eigenerklärung, dass die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht verletzt wird bzw. wurde, vgl. § 123 Abs. 4 GWB 5. Eigenerklärung, dass keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgegeben wird oder diese Auskünfte unberechtigt erteilt werden, vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB 6. Eigenerklärung, dass keine nachweislich begangene schwere Verfehlung vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 124 Abs. 1 Nr.3 GWB Ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden Person vorliegt, vgl. § 123 Abs. 3 GWB. 7. Eigenerklärung über einen Verhaltensstandard, der im Unternehmen kommuniziert ist und relevante Geschäftsprozesse danach ausgerichtet sind. Ziel des Verhaltensstandards ist die Gewährleistung integren Geschäftsverhaltens im Sinne einer präventiven Antikorruptionsmaßnahme. 8)a) Eigenerklärung zur verbindlichen Anerkennung des Landestariftreuegesetzes (LTTG) Rheinland-Pfalz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben vom 1.12.2010 (GVBI.2010, S. 426, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26.11.2019 GVBI. S. 333). 8)b) Eigenerklärung folgenden Inhalts: ‚Hiermit erklären wir, dass wir unseren Mitarbeitern den im o.a. LTTG-Gesetz geforderten Mindestlohn zahlen und den Auftraggeber wegen eventueller Ansprüche freistellen. Diese Verpflichtung übernehmen wir auch für Unternehmen, die wir mit der Erfüllung unserer Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber beauftragen.‘ 9. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben: -in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, -in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet wird, -dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und insbesondere zur Abgabe des Teilnahmeantrags, zur Angebotsabgabe sowie zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages bevollmächtigt ist, - dass alle Mitglieder sich als Gesamtschuldner verpflichten und als solche haften, auch über die Auflösung der Bieter bzw. Arbeitsgemeinschaft hinaus. Ansonsten wird die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. 10. Eigenerklärung jeweils zu Umsatz und Lieferungen/Leistungen, jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. 11. Eigenerklärung zum Umsatz für mit der auszuschreibenden Maßnahme vergleichbaren Lieferungen/Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren unter Angabe des Eigenleistungsanteils. 12. Bonitätsnachweis über Eigenauskunft (Creditreform, CRIF GmbH oder vergleichbar), nicht älter als 6 Monate 13. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB 14. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB 15. Nachweis von Haftpflichtversicherungen (Unternehmenshaftpflicht mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens EUR 3 Mio., Berufshaftpflicht) mit Angabe der Deckungssummen für Sach-, Personen und Vermögensschäden. 16. Eigenerklärung zur Anerkennung bzw. Erfüllung der unter Punkt 2.1 des LV aufgeführten Bedingungen
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Abgabe einer Eigenerklärung zur 1. technischen und persönlichen Ausstattung: Das Personal ist mit einheitlicher Berufskleidung und persönlicher Schutzausrüstung auszustatten. Die für die Ausführung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung ist anzugeben. Eigenerklärung, dass alle eingesetzten Geräte und Betriebsmittel mit einem TÜV- oder Gefährdungsklassesiegel oder gleichwertig versehen sind und der nach Geräterichtlinie vorgesehenen regelmäßigen technischen Prüfung unterzogen werden. 2. zur Maskentauglichkeit: Der AG verpflichtet sich, für alle AN Gesundheitszeugnisse vorzulegen, wenn es deren Einsatz erfordert Das zum Einsatz kommende Personal muss zu 100% auf Maskentauglichkeit G26 untersucht werden und mind. 2 AN einen gültigen Gabelstaplerführerschein besitzen. Die Nachweise sind im Auftragsfall vorzulegen.
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Qualitätsmanagement
Abgabe einer Eigenerklärung zur 1. Gewährleistung einer Reaktionszeit von 4 Stunden ab Abrufzeit durch den AG 2. Gewährleistung einer Mindestanzahl von 4 zusätzlichen MA für ungeplante Einsätze innerhalb der o.g. Reaktionszeit 3. Nachweis eines betrieblichen Qualitätsmanagementsystems, nach DIN ISO 9001ff oder gleichwertig 4. Nachweis eines Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltmanagement Systems, SCC-Zertifizierung oder gleichwertig.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Nennung von mindestens 2 Referenzen (Industriereinigung im Kraftwerksbereich) bei Unternehmen aus der Europäischen Union, die in ähnlichem Umfang und Leistung durchgeführt wurden. Kurzbeschreibung der Referenz mit folgenden Angaben: a. Art der Maßnahme b. Anzahl der MA (minimal und maximal) c. Angabe des Industriezweigs d. Angabe der mittleren Umsätze e. Dauer der Vertragslaufzeit f. Alter der Referenz g. Leistungsumfang des Bewerbers (Angabe der beauftragten und erbrachten Leistungen) h. Projektdurchführung nach öffentlichen Vergabevorschriften (ja/nein) i. Benennung des AG (Bezeichnung, Anschrift, Kontaktdaten) mit Referenzpersonen des AG.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Angabe und/oder Nachweis der beruflichen Befähigung, Qualifikation und des fachspezifischen Know-hows der beim Bewerber beschäftigten MA (Baustellenverantwortlicher und Reinigungspersonal).
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Durchschnittliche Personalstärke
a) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl - gegliedert nach Berufsgruppen - des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist b) die Anzahl der kurzfristig regelmäßig einsetzbaren Mitarbeiter ist anzugeben. Die Mindestanzahl der ständig anwesenden Mitarbeiter ist 4.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Der Antrag ist unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 14 Tage
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Geschätzter Wert 2.400.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 16.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.447 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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