Generalplanung zur Umgestaltung des Plärrer in Nürnberg
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Generalplanung zur Umgestaltung des Plärrers in Nürnberg basierend auf einem bestehenden Rahmenplan.
- Auftrag umfasst HOAI Leistungsphasen 1-4, mit Optionen für Leistungsphasen 5-9.
- Geschätzter Auftragswert beträgt 5.367.671,59 EUR.
- Vergabe erfolgt in 3 Stufen, wobei die Übertragung weiterer Leistungsstufen vom Auftraggeber vorbehalten ist.
- Die Sanierung der U-Bahndecke ist der Anlass für die Umgestaltung.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Der Plärrer ist heute sowohl als Verkehrsknotenpunkt von Individualverkehr und ÖPNV, als auch als Stadtraum zwischen dem Stadtteil Gostenhof und der Altstadt von zentraler Bedeutung. Als Folge der ausschließlich verkehrstechnischen Sichtweise der 1970er Jahre ist er heute ein sowohl gestalterisch als auch funktional unbefriedigender Ort, der vom Verkehr dominiert wird. Eine übergeordnete, sich am menschlichen Maß orientierende Konzeption, die all diese Elemente integriert und ordnet, fehlt. Da die Decke des U-Bahnbauwerks unter dem Plärrer sanierungsbedürftig und die Abdichtung hinterläufig ist, muss diese vollständig freigelegt werden. Die notwendigen Bauarbeiten sind der Anlass für die Umgestaltung des Plärrers. Um eine Auswahl an qualitativ hochwertigen und realisierbaren Entwürfen für die Neu- und Umgestaltung des Plärrers zu bekommen, hatte die Stadt Nürnberg einen wettbewerblichen Workshop durchgeführt. Als Ergebnis dieses Verfahrens liegt der Rahmenplan vor, der vom Stadtplanungsausschuss als Grundlage der weiteren Planung beschlossen wurde. Aufgabe des Generalplaners ist es, diesen Rahmenplan fortzuführen. Die Vergabe erfolgt in 3 Stufen. Vom Auftragnehmer sind zunächst die Planungsleistungen gemäß dem jeweiligen Leistungsbild HOAI Leistungsphasen 1 bis 4 zu erbringen (Vertragsstufe 1). Die zeitliche Feinplanung ggf. nachlaufender Fachplanungen und der sich daraus ergebenden Schnittstellen sind vom Generalplaner selbst terminlich einzuordnen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme, dem Auftragnehmer gegebenenfalls die Leistungen der Leistungsphase 5 bis 7 zu übertragen (Vertragsstufe 2). Bei Durchführung der Baumaßnahme werden als Vertragsstufe 3 die Leistungsphasen 8 bis 9 übertragen, soweit in den spezifischen Leistungsbildern abgebildet und gefordert.
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