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Miete von zwei digitalen Produktionsdrucksystemen für die Hausdruckerei des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) am Dienstort Bonn
Bundesministerium für Arbeit und Soziales · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Oberste Bundesbehörde
Angebote bis 19.08.2026, 23:59 Uhr (noch 10 Tage)
Beschreibung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) betreibt eine eigene Hausdruckerei. Diese versteht sich als ein moderner Dienstleister, der seinen internen (BMAS) und externen Kunden ein breites Spektrum an Druckerzeugnissen und Dienstleistungen anbietet. Die Druckerei gliedert sich u.a. hinsichtlich der zum Einsatz kommenden Drucktechnologien in die Bereiche Offsetdruck und Digitaldruck, sowie die daran angeschlossene Druckweiterverarbeitung, in der die Endfertigung der aus beiden Bereichen zugeführten Druckprodukte erfolgt. Im Digitaldruck werden durch die Druckerei grundsätzlich klein- und mittelauflagige, eilbedürftige und auch vertrauliche Erzeugnisse für die internen und externen Auftraggeber produziert. Das BMAS beabsichtigt für die Hausdruckerei am Standort Bonn: die Anmietung von zwei digitalen Vollfarbproduktionsdrucksystemen (Neugerät/ fabrikneu) und eines Workflows und Farbmanagementsystems im Zusammenhang mit den digitalen Produktionsdrucksystemen. Die Anforderungen an beide Produktionsdrucksysteme sind den Technischen Leistungsbeschreibungen zu entnehmen. Hinsichtlich der Anforderung an den Workflow und das Farbmanagement wird ebenfalls auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Weiterhin ist der Abschluss eines „ALL-IN“-Servicevertrages, sowie der Abschluss eines Poolklickvertrages = Inklusiv-Klickvolumen vorgesehen (nähere Infos in den Vergabeunterlagen). Es ist zwingend zu beachten, dass die in den Vergabeunterlagen aufgezeigten baulichen sowie ausstattungs- und technischen Gegebenheiten nicht zur Disposition stehen. Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Miete von zwei neuen digitalen Vollfarbproduktionsdrucksystemen mit Workflow und Farbmanagement.
- Abschluss eines "ALL-IN"-Servicevertrages und eines Poolklickvertrages sind zwingend erforderlich.
- Die baulichen und technischen Gegebenheiten am Standort Bonn sind nicht veränderbar.
- Technische Leistungsbeschreibungen und Vergabeunterlagen sind für detaillierte Anforderungen maßgeblich.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sucht die Miete von zwei neuen digitalen Produktionsdrucksystemen inklusive Workflow und Farbmanagement für seine Hausdruckerei in Bonn.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität nach Wichtigkeit
70 %
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Preis nach Wichtigkeit
30%
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Folgende Angaben sind unter Verwendung eines von der Auftraggeberin vorgegebenen Formulars in den Vergabeunterlagen (Formblatt Anlage 7 „Eigenerklärung und Referenzen“) anzugeben: Benennung von zwei Referenzen mit Angaben zu realisierten (abgeschlossen) oder fortgeschrittenen Referenzprojekten (Überschreitung der Laufzeit von 1 Jahr) bei denen in Art und Umfang ersichtlich ist, dass bereits Liefer-/Dienstleistungen wie die ausgeschriebene Leistung in vergleichbarem Umfang erbracht worden sind. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt: Auftraggeber, Name, Anschrift, Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Bezeichnung und Standort der Referenz, Beschreibung der erbrachten Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungs-/Ausführungszeitraum, Angabe, ob die Leistungen als General-/Alleinunternehmer, Nachunternehmer, Teil einer Bietergemeinschaft erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden. Die Auftraggeberin behält sich vor, Referenzangaben bei jedem Bieter zumindest teilweise nachzugehen und diese z. B. durch telefonische Nachfrage bei den Referenzauftraggebern zu überprüfen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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