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Umweltbundesamt - Dahlemer Dreieck - Netzersatzanlage nach DIN 18 382 nach DIN 18 382 - 78/2026
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Errichtung einer Netzersatzanlage (NEA) mit 770 kVA, Betonstation und Kaminanlage.
- Es sind umfangreiche Bauarbeiten nach verschiedenen DIN-Normen und VOB/C-Teilen zu erbringen.
- Die Einhaltung strenger Schallschutzrichtwerte (mindestens 6 dB(A) Unterschreitung) und die Fachbetriebspflicht nach AwSV sind zwingend.
- Die Ausführung ist von August 2026 bis September 2027 vorgesehen, mit einem maximal zulässigen Gesamtgewicht von 30 Tonnen für Anlieferungen.
- Die Angebotserstellung muss die Vorgaben der Schallimmissionsprognose und der SNB Stromnetze Berlin GmbH berücksichtigen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Netzersatzanlage nach DIN 18 382 nach DIN 18 382 - KKE 4403 Allgemeine Regeln Bauarbeiten ATV DIN 18299 VOB/C Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen ATV DIN 18382 VOB/C Betonarbeiten ATV DIN 18331 VOB/C Stahlbauarbeiten ATV DIN 18335 VOB/C Metallbauarbeiten ATV DIN 18360 VOB/C Raumlufttechnische Anlagen ATV DIN 18379 VOB/C Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten ATV DIN 18338 VOB/C Abdichtungsarbeiten ATV DIN 18336 VOB/C Klempnerarbeiten ATV DIN 18339 VOB/C • Netzersatzanlage 1x 770 kVA für den ausschließlichen Betrieb mit Heizöl in Dieselqualität zur Aufstellung in einer ebenfalls zum Leistungsumfang gehörenden Fertigteil-Betonstation mit den Außen-Abmessungen 12,8 m Länge x 5,0 m Breite x 3,5 m Höhe zur Errichtung auf bauseitigen Streifenfundamenten/Frostschürze sowie nebenstehende ebenfalls zum Leistungsumfang gehörende freistehende Stahlkaminanlage mit Messbühne und Kopfbühne, Höhe 15 Meter, incl. Ankerkorb zur Errichtung auf bauseitigem Kaminfundament. Die Anlieferung der Netzersatzanlage muss in transportierbaren Baugruppen (NEA-Modul mit Vorbaukühler auf Grundrahmen, Lagertank mit Zusammenbau, Verrohrung und Verkabelung vor Ort erfolgen. • Betonstation, vor Ort aus Beton-Fertigteilen mit maximal 15 Tonnen Einzel-Gewicht zusammengefügt, bestehend aus dem Aggregateraum zur Aufstellung des NEA-Moduls mit Vorbaukühler, Tagestank mindestens 0,7 m³ Nutzvolumen, mit Auffangwanne, Heizölpumpenanlage 2x 100%, Abgasanlage mit Rußfilter und Abgasschalldämpfer, Zuluft- und Abluftöffnungen mit Jalousieklappen und Schallkulissen, Steuer-/Schaltanlage sowie aus dem Tankraum im Wesentlichen zur Aufstellung des Lagertanks mit mindestens 6,5 m³ Nutzvolumen. • Ausrüstung des Aggregatraums und des Tankraums mit Stahl-Raumauskleidungen mit allseitiger Aufkantung mindestens 10 cm zur Bildung von AwSV-konformen Auffangräumen. • Einbindung in zentrale Gebäudeleittechnik und Sicherheitseinrichtungen • Inbetriebnahme, Einweisung des Betreiberpersonals und vollstän
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Zuschlagskriterien
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Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt- Vergabekammern des Bundes, Kaiser Friedrich Str. 16, 53133 Bonn, Tel: +49 228/9499-0 Fax: +49 228/9499-163 Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4, Straße des 17. Juni 112 in 10623 Berlin, gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gerügt werden, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
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Ausschreibung oev
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1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier oev
Vergabeergebnis veröffentlicht · 54 Tage nach Fristende
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- 22.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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