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Übernahme und Bereitstellung von Papierabfällen - Region Riesa-Großenhain
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenÜbernahme und Bereitstellung von Papierabfällen - Region Riesa-Großenhaingesch. 600.000 €🏆 REMONDIS Elbe-Röder GmbH · Lampertswalde OT Quersa
- REMONDIS Elbe-Röder GmbH
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Übernahme und Bereitstellung von ca. 4.684 Tonnen Papierabfällen pro Jahr.
- Die Leistung umfasst die Bereitstellung zur Verwertung und die Herausgabe an duale Systeme.
- Der geschätzte Auftragswert liegt bei 565.550 EUR.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren nach EU-Recht.
- Bewerber sollten Erfahrung in der Abfallwirtschaft und Logistik nachweisen können.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Leistungsgegenstand ist die Übernahme von Papierabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in der Region Riesa-Großenhain des Landkreises Meißen und von den Umladestationen/Wertstoffhöfen sowie die Bereitstellung von Papierabfällen für die Verwertung und die Bereitstellung von Papierabfällen für diejenigen dualen Systeme, die eine Herausgabe gemäß § 22 Abs. 4 VerpackG verlangen. Region Riesa-Großenhain: 4.684 t; davon Bereitstellung zur Verwertung (ZAOE, ohne gemeinsame Verwertung) 2.806 t/a, Bereitstellung zur Herausgabe (duale Systeme, 100 %) 1.878 t/a
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2029
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Wertungspreis 100 %Kosten
Wertungspreis (Summe aus Entsorgungskosten und Kosten für Transportaufwendungen für das erste Vertragsjahr)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 160 Tage nach Fristende
Auftragnehmer REMONDIS Elbe-Röder GmbHZuschlagswert 565.550 €1 Veröffentlichung
- 27.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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