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Straßenwinterdienst für alle amtsangehörigen Gemeinden sowie die Stadt Woldegk mit ihren Ortsteilen
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Winterdienstleistungen für alle Gemeindestraßen sowie für die Kreisstraßen innerhalb der Ortslagen für den Zeitraum 01.11.2026 - 31.03.2030. Es handelt sich dabei um die Stadt Woldegk und die Gemeinden Groß Miltzow, Schönbeck, Voigtsdorf, Schönhausen, Kublank und Neetzka.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand der Ausschreibung ist der Straßenwinterdienst für die Stadt Woldegk und umliegende Gemeinden.
- Der Leistungszeitraum erstreckt sich vom 01.11.2026 bis zum 31.03.2030.
- Die Leistung umfasst Schneeräumung und Streumaßnahmen auf Gemeindestraßen und Kreisstraßen innerhalb von Ortslagen.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren.
Die Ausschreibung betrifft den Winterdienst für Straßen im Amt Woldegk und der Stadt Woldegk für den Zeitraum 2026-2030.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Preis: 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Der Eintrag im Handelsregister, die Gewerbeanmeldung bzw. die Eintragung der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV) ist auf Verlangen vorzulegen. Bieter aus dem Ausland müssen die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates in dem sie niedergelassen sind oder durch andere geeignete Erklärungen bzw. Nachweise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Generell gilt für alle Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, dass eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen ist.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestsummen: 2,5 Mio € pauschal für Personen- und Sachschäden je Schadensfall und 500 T€ für Tätigkeitsschäden einschließlich Allmählichkeitsschäden je Schadensfall. Zur Angebotsabgabe ist entsprechend die Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Anlage) vorzulegen, auf Verlangen der Vergabestelle der entsprechende Nachweis. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung auch von diesen abzugeben bzw. der Nachweis entsprechend zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung eines Mitglieds ausreichend.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der Eignung sind die Eigenerklärung zur Eignung (§ 122, 123, 124 GWB) sowie die Aussagen zum Bieter entsprechend Vergabeunterlagen mit Angebotsabgabe vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist die Eigenerklärung zur Eignung auch von diesen abzugeben. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende aktuelle Bescheinigungen (§ 48 Abs. 8 VgV) einzureichen: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen zur Zahlung von Steuern, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. Ab einer Auftragssumme von 50.000 € ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 WRegG anfordern. Von in anderen Staaten niedergelassenen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. Generell können Nachweise ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen entsprechend § 122 Abs. 3 GWB erbracht werden.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 45 VgV) Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Bereich Winterdienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (siehe Anlage Aussagen zum Bieter). Zur Angebotsabgabe anzugeben.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) Angabe der Ausstattung (siehe Anlage Aussagen zum Bieter). Zur Angebotsabgabe anzugeben.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) ist mindestens eine vergleichbare Referenz entsprechend Referenzliste (siehe Anlage) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Der Nachweis ist bei Einsatz von anderen Unternehmen auch von diesen bei Angebotsabgabe vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe vorzulegen.
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Durchschnittliche Personalstärke
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) Angabe über die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (siehe Anlage Aussagen zum Bieter). Zur Angebotsabgabe anzugeben.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 130 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 25.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis veröffentlicht · 6 Tage nach Fristende
1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 896 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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