Referenzen
Referenzen von mindestens 3 Objekten vergleichbarer Größe und die gleichzeitig mindestens 3 Betriebsjahren aufweisen
Grün und Gruga · Essen · Nordrhein-Westfalen · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 27.08.2026, 10:00 Uhr (noch 25 Tage)
Die Sport- und Bäderbetriebe der Stadt Essen haben die grundsätzliche Entscheidung getroffen, zukünftig in allen Bädern von der Dosierung mit Chlorgranulat Abstand zu nehmen. Aus Gründen der Arbeitssicherheit und dem Schutz der Badegäste ist der Einsatz von Chlorgas in Flaschen grundsätzlich eine Absage erteilt worden. Da das Personal zwischen den verschiedenen Bädern der Sport- und Bäderbetriebe wechselt, wird ein einheitliches System der Desinfektion des Badewassers angestrebt. In dieser Ausschreibung sind alle Bäder der Sport- und Bäderbetriebe erfasst, die sich nicht schon in einer Sanierungsmaßnahme befinden. Es sind in den Bädern dieser Ausschreibung keine Eingriffe in die Bausubstanz geplant. Vor diesem Hintergrund ist eine Aufsalzung des Badewassers und in der Folge der Schwimmbadatmosphäre nicht ratsam, da die Baukörper der vorhandenen Bäder darauf nicht ausgelegt sind. Das Verfahren der Rohrzellenelektrolyse führt zu einer Aufsalzung im Badewasser und in der Folge wird auch die Schwimmbadatmosphäre leicht salzig. Daher würde der Einsatz einer Rohrzellenelektrolyse mittelfristig zur Schädigung der Bausubstanz führen und soll daher nicht zum Einsatz kommen. Ein Verfahren zur Gewinnung von Natriumhypochlorid als Desinfektionsmittel stellt die Membranzellen-Chlorelektrolyse dar, Bei diesem Verfahren wird die Anreicherung von Salz im Badewasser durch die Membrantechnik vermieden. Aber auch bei diesem Verfahren müssen Sicherheitsaspekte beachtet werden. Aus Gründen der Betriebssicherheit ist keine Rückführung von Flüssigkeiten aus dem Elektrolysekreislauf zurück in den Salzlösebehälter zulässig. Dies würde zu einer verdünnten Chlorlösung im Salzlösebehälter führen. Zum Schutz der Mitarbeiter, die das Salz in den Salzlösebehälter nachfüllen, ist dieses zusätzliche Risiko zu vermeiden. Die Anlage stellt aus gesättigter Sole, hergestellt aus Tablettensalz nach DIN EN 16370 Qualität 1, Wasser und Gleichstrom eine Natriumhypochlorid-Lösung mit ca. 25 g/l Chlor her. E
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Branche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Ausschreibung betrifft die Lieferung und Installation von Membranzellen-Chlorelektrolyseanlagen zur Desinfektion von Schwimmbadwasser in mehreren Bädern der Stadt Essen.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Benennung von drei Referenzen mit Angaben zu Baujahr, Investsumme, Zufriedenheit des Auftraggebers
Gewährleistung der Arbeitssicherheit der Betreiber, es soll keine ungewollte Reaktion im Salzlösebehälter stattfinden, die Auswirkungen für den Betreiber mit sich bringen können.
keine Verwerfen von Natronlauge
Abweichung von der Vorgabe 25g/l Chlor
Abweichung vom Maximin 1,7 kg NaCl pro kg Chlor
Vorgabe < 120min Der Auftragnehmer verfügt über ausreichend Servicepersonal zur kurzfristigen Störungsbeseitigung, den Nachweis hat der Auftragnehmer zu erbringen: Servicestandorte bis Stadt Essen mit Angaben zur Personalstärke
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
VVB 124 - Eigenerklärung zur Eignung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Das Formular ist nur auszufüllen, wenn der Bieter nicht präqualifiziert ist. Präqualifizierte Bieter geben die PQ-Nummer an.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs.3 S.1 Nr.1 bis Nr.4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs.3 GWB lautet: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
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Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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