Schülerbeförderung im inneren Schulverkehr für die Schulen der Stadt Pforzheim
KI Die Stadt Pforzheim sucht Dienstleister für die Schülerbeförderung im inneren Schulverkehr.
Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle · Pforzheim · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.
Wer Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle beobachtet, bekommt neue Ausschreibungen dieser Vergabestelle per E-Mail — am Tag der Veröffentlichung statt Wochen später über eine Suchmaschine.
Kostenlos beobachten →Betrieb und Einführung einer Stadt-App sowie die Beschaffung und Inbetriebnahme digitaler Informationsstelen
Branche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Stadt Pforzheim sucht einen Anbieter für die Einführung und den Betrieb einer Stadt-App sowie die Beschaffung und Inbetriebnahme digitaler Informationsstelen.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
🎯 Persönlicher Treffer-Check
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „IT & Digitalisierung" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
Richtlinie 2014/24/EU, VGV, GWB
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Barrierefreiheitskonzeption, Anzahl der angebotenen Zusatzfunktionen der Stadt-App, Anzahl des angebotenen Zusatzfunktionen der digitalen Stelen (Software), Funktionsumfang und Robustheit der digitalen Stelen (Hardware)
Die Bewertung des Preises erfolgt nach der Interpolationsmethode
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder
Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der
Rechtsvorschriftendes Landes der Europäischen Union oder
des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter
ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum
Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder
Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder
Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser -
unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen
Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Fristzur Abgabe
der Bewerbung mit dem Angebot wiedergibt.
Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen)
in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann
dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die
das Unternehmen vor einer Gerichts- oder
Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten
Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den
Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann
dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die
zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung
über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen
Erklärung auszustellen.
Nachweise oder Bescheinigungen in einer anderen als der
deutschen Sprache sind in einer beglaubigtenÜbersetzung
vorzulegen.
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach
§123 und § 124 GWB
Bestätigen Sie, dass die Haftungsrisiken für Schäden, die im Rahmen einer Auftragsabwicklung dem Auftraggeber zugefügt werden durch
-eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 3 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden pro Schadensfall, mind. 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr sowie
-eine Vermögenschadenshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 3 Mio. Euro für Vermögensschäden pro Schadensfall, mind.2-fach maximiert pro Versicherungsjahr (diese kann auch Teil der Betriebshaftpflichtversicherung sein, sofern sich die Vermögensschäden nicht auf Personen- oder Sachschäden in Folge beziehen)
abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherungen oder vergleichbaren Versicherungen aus einem Mitgliedsstaaten der EU entsprechen.
Ein Nachweis kann der ausschreibenden Stelle auf Verlangen vorgelegt werden. Besteht solch eine Versicherung noch nicht, wird die Bestätigung eines Versicherers vorlegt, dass im Fall eines Vertragsabschlusses eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Der Verischerungsschutz wird für die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten.
Angaben gem. der Anforderungen aus dem Vordruck der Eigenerklärung zur Eignung
die Angaben sind anhand des Vordrucks der Eingerklärung zur Eignung abzugeben
die Angaben sind anhand des Vordrucks der Eigerklärung zur Eignung abzugeben
die angaben sind anhand des Vordrucks der Eigenerklärung zur Egnung abzugeben.
Referenzprojekte (allgemein)
Der Bieter hat seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit zwingend durch mindestens fünf (5) Referenzprojekte vergleichbarer Leistungen nachzuweisen. Abgeschlossene Referenzprojekte, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe immer noch vom Bieter im Auftrag einer Kommune betrieben werden, können unter 2. als Anzahl der aktiven Kunden im Geschäftsbereich App und digitale Stelen angegeben werden.
Die Referenzprojekte sind hinsichtlich der Aufgabenstellung, technischer Umsetzung, Leistungsinhalt oder organisatorischem Umfang mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar, wenn:
Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit müssen nicht kumulativ erfüllt werden.
Die Projekte müssen seit mindestens sechs (6) Monaten produktiv betrieben werden oder worden sein. Der Abschluss der Projekte darf nicht länger als fünf (5) Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist zurückliegen.
Für jedes Referenzprojekt müssen mindestens folgende Angaben zu machen:
Der Bieter hat seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn die nachfolgenden Angaben vollständig vorliegen:
Es werden keine Mindestumsätze oder Mindestmitarbeiterzahlen vorgegeben. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, Angebote auszuschließen, bei denen konkrete Anhaltspunkte für eine wirtschaftliche Überforderung des Bieters im Hinblick auf den Auftragsgegenstand bestehen.
Bietergemeinschaften können die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemeinsam erbringen.
Referenzprojekte (allgemein)
Der Bieter hat seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit zwingend durch mindestens fünf (5) Referenzprojekte vergleichbarer Leistungen nachzuweisen. Abgeschlossene Referenzprojekte, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe immer noch vom Bieter im Auftrag einer Kommune betrieben werden, können unter 2. als Anzahl der aktiven Kunden im Geschäftsbereich App und digitale Stelen angegeben werden.
Die Referenzprojekte sind hinsichtlich der Aufgabenstellung, technischer Umsetzung, Leistungsinhalt oder organisatorischem Umfang mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar, wenn:
Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit müssen nicht kumulativ erfüllt werden.
Die Projekte müssen seit mindestens sechs (6) Monaten produktiv betrieben werden oder worden sein. Der Abschluss der Projekte darf nicht länger als fünf (5) Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist zurückliegen.
Für jedes Referenzprojekt müssen mindestens folgende Angaben zu machen:
. Eignung zur Berufsausübung
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Angaben zu machen:
Der Bieter hat darzustellen, dass er über für die Leistungserbringung ausreichende personelle Ressourcen verfügt. Hierzu sind folgende Angaben zu machen:
Es werden keine Mindestmitarbeiterzahlen vorgegeben. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, Angebote auszuschließen, bei denen konkrete Anhaltspunkte für eine personelle Überforderung des Bieters im Hinblick auf den Auftragsgegenstand bestehen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
Angebote werden geprüft
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Basierend auf 368 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
KI Die Stadt Pforzheim sucht Dienstleister für die Schülerbeförderung im inneren Schulverkehr.
KI Die Stadt Pforzheim vergibt den Betrieb einer Müllumschlagstation.
KI Ausschreibung für Fassadenarbeiten (Holzbekleidung) im Rahmen des Neubaus einer Kindertagesstätte in Pforzheim.
📬
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →