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Projektsteuerung - Projektstufen 2 - 5 AHO, stufenweise - für die Erweiterung und Sanierung des Grundschulcampus der Gemeinde Geltendorf
Vergabe-Ergebnis
Stein und Partner Projektmanagement GmbH
Auftragnehmer
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Projektsteuerung für Erweiterung und Sanierung des Grundschulcampus Geltendorf.
- Beauftragung erfolgt stufenweise für die Projektstufen 2-5 nach AHO.
- Geschätzter Auftragswert beträgt 236.780,51 EUR.
- Erforderlich sind nachgewiesene Erfahrungen in der Projektsteuerung von Schulbauprojekten.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Das Gebäude der Grundschule in Geltendorf ist sanierungsbedürftig und für die wachsende Schülerzahl zu klein, die Anordnung der Räume entspricht nicht den Anforderungen, die eine moderne Pädagogik an die Gebäudestruktur stellt. Gegenstand des Vertrages sollen die Projektsteuerungsleistungen der Projektstufen 2 - 5 in stufenweiser Beauftragung sein.
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📅 Laufzeit endet am 30.08.2029
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Honorarangebot - Wertungssumme 60 %Preis
Honorarangebot - "Wertungssumme" Angebot mit niedrigster Wertungssumme bekommt 5 Punkte. Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme bekommt 0 Punkte Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Gewichtung 60 %
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Konzept 40 %Qualität
Konzepterstellung mit Inhalten gemäß Zuschlagskriterien (Seite 20 und 21 "Angebotsbogen_Projektst_GSG.docx") **************************************** 2.1 Projektleitung - Gewichtung 15 %: Erfahrungen und wesentliche Aufgaben der technischen Projektleitung, die das Projekt im Auftragsfall durchführt - anhand mindestens einer persönlichen Referenz zu einem vergleichbaren Projekt (soweit dieses für die ausgeschriebene Leistung dienlich ist). Der Auftraggeber erwartet insbesondere Aussagen zum Erfahrungsspektrum des Projektleiters im Umgang mit vergaberechtlichen Anforderungen (Rechtssicherheit VOB) sowie staatlichen Zuwendungen. - Erläuterung der Funktion und wesentlichen Aufgaben im Referenzprojekt, die für die ausgeschriebene Leistung relevant sein werden. **************************************** 2.2 Stellvertretende Projektleitung/ maßgebende/r Mitarbeiter/in - Gewichtung 5 %: Erfahrungen und wesentliche Aufgaben der Stellvertretende Projektleitung / maßgebende/r Mitarbeiter/in, die das Projekt im Auftragsfall zusätzlich betreut - anhand mindestens einer persönlichen Referenz zu einem vergleichbaren Projekt (soweit dieses für die ausgeschriebene Leistung dienlich ist). Der Auftraggeber erwartet insbesondere Aussagen zum Erfahrungsspektrum des stellv. Projektleiters im Umgang mit vergaberechtlichen Anforderungen (Rechtssicherheit VOB) sowie staatlichen Zuwendungen. - Erläuterung der Funktion und wesentlichen Aufgaben im Referenzprojekt, die für die ausgeschriebene Leistung relevant sein werden. *************************************** 3.1 Ausführungskonzept - Gewichtung 20 %: Das Konzept soll dem öffentlichen Auftraggeber einen Einblick zur geplanten Ausführung der ausgeschriebenen Leistung geben. Gehen Sie dabei anhand eines selbstgewählten Referenzprojektes mindestens auf folgende Aspekte ein: Stellen Sie - unter Angabe von circa-Zeiten - dar, wie im Projekt die Verfügbarkeit auf der Baustelle geplant wurde. Benennen Sie das technische Personal mit Funktion; Wie erfolgte der Umgang mit personellen Ausfällen (Urlaub, Krankheit etc.) und die Überwachung der Baustelle? Wie wurden im Projekt - insbesondere während der kritischen LPH 2 und 3 – die Verfügbarkeit während der Planungsphase und die projektbezogenen Zielanforderungen des AG sichergestellt? Welche Maßnahmen wurden hierfür ergriffen? Erläutern Sie, welche Strategien, Methoden und Instrumente zur Sicherstellung der Termineinhaltung und Bauzeiten eingesetzt wurden. Zusätzlich sind die durchgeführten Maßnahmen zur Senkung der Baukosten darzustellen. Beschreiben Sie die Herangehensweise zur Vorbereitung, Unterstützung und Begleitung der öffentlichen Auftraggeberin bei Ausschreibungen insbesondere hinsichtlich Fördermittelanträgen. Beschreiben Sie, wie im Referenzprojekt Schnittstellen zwischen Baustelle und Nutzern dargestellt wurden. Stellen Sie dar, welche Anforderungen im Rahmen der Projektsteuerung an die Takt- und Phasenplanung der Planer und Firmen gestellt waren. Die Ausführungen müssen sich konkret auf das gewählte Referenzprojekt beziehen (keine rein allgemeinen oder theoretischen Darstellungen – dies führt zu Punktabzug) *************************************** Bitte beachten Sie die Formvorgaben (Seite 25 Angebotsbogen) an das zu erstellende Konzept: Zu den einschlägigen Zuschlagskriterien sind die geforderten Angaben in Form eines Konzeptes darzustellen. *************************************** Bitte beachten Sie, dass das geforderte Konzept mit Ablauf der Angebotsfrist vorliegen muss. Das Dokument darf die maximale Seitenanzahl von 10 nicht überschreiten (DIN A4, Schriftgröße: 10, Schriftart: Arial oder vergleichbar – ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis). Anlagen zum Konzept bzw. zum Angebot werden nicht bewertet. Das abgegebene Konzept wird nach der Erteilung des Zuschlages Vertragsinhalt. *************************************** Bitte beachten Sie, dass Angaben zu den Zuschlagskriterien nicht nachgefordert werden (§ 56 Absatz 3 VGV). Somit wird bei Nichteinreichung das jeweilige Kriterium mit 0 bewertet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier oev
Auftrag wurde zugeschlagen · 71 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Stein und Partner Projektmanagement GmbHZuschlagswert 236.781 €1 Veröffentlichung
- 30.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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