Darstellung von drei Referenzen, die im Bereich Reinigungsleistungen (Gebäudereinigung / Unterhaltsreinigung) in vergleichbaren Objekten durchgeführt wurden und nicht älter sind als drei Jahre, bezogen auf den Termin der Auftragsbekanntmachung zu diesem Verfahren. Für noch nicht abgeschlossene Referenzen muss der Zeitraum für die Leistungserbringung mindestens 12 Monate betragen.
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Bewertet wird, ob die nachfolgend benannten Teilanforderungen je Referenz vorliegen. Grundlage der Bewertung sind ausschließlich die drei im Referenzblatt eingereichten Referenzen.
Teilanforderung 1 – Vergleichbare Nutzungskomplexität und Leistungsbild
Die Referenz betrifft einen Auftrag über die laufende Unterhaltsreinigung mit ergänzenden Grund‑ und Sonderreinigungsleistungen in einer Liegenschaft mit mindestens folgenden Nutzungsarten: Büroflächen, Verkehrsflächen, Sanitärflächen, Sport‑ und Sportfunktionsflächen oder Allgemeinflächen
Teilanforderung 2 – Übernahme von Betreiberverantwortung und Verkehrssicherungspflichten
In der Referenz ist vertraglich ausdrücklich die Übernahme von Betreiberverantwortung oder gleichwertigen Verkehrssicherungspflichten beschrieben (z. B. Sicherstellung von Flucht‑ und Rettungswegen, Wegesicherung, regelmäßige Gefährdungsbeurteilung)
Teilanforderung 3 – Anforderungen an Umweltstandards und Gefahrstoffe
Die Referenz dokumentiert den Einsatz von Reinigungsmitteln nach festgelegten Umweltstandards (z. B. Vorgaben zu Wassergefährdungsklasse, Ausschluss bestimmter Inhaltsstoffe, Euro‑Blume) und einen geregelten Umgang mit Gefahrstoffen einschließlich Personalunterweisung und Gefahrstoffkataster oder vergleichbarer Dokumentation
Teilanforderung 4 – Qualifizierte Objektleitung / Projektsteuerung vor Ort
Die Referenz weist eine benannte Objektleitung oder eine gleichwertige Projektsteuerungsfunktion mit Verantwortung für Teamsteuerung, Qualitätssicherung und regelmäßige Berichterstattung gegenüber dem Auftraggeber (z. B. Jour fixe, Monatsberichte) aus
Teilanforderung 5 – Veranstaltungsbezogene Sonderreinigung in einem Rahmenvertragssetting
Die Referenz betrifft ein Vertragsverhältnis, in dem neben der laufenden Unterhaltsreinigung auch Sonderreinigungen nach Veranstaltungen oder vergleichbaren Spitzenlasten über Abrufe innerhalb eines Rahmenvertrags oder auf Basis einzelner Leistungsabrufe erbracht wurden
Anhand folgender Systematik werden die Referenzen bewertet:
Je vorliegender Teilanforderung und Referenz erhält der Bewerber einen Bewertungspunkt. Somit kann der Bewerber je Referenz 5 Bewertungspunkte erreichen.
Bewertet werden drei Referenzen, wobei die Bewertung jeder Referenz eine Gewichtung von 30 % einnimmt. Sollte der Bewerber mehr als drei Referenzen einreichen, werden die drei Referenzen bewertet, die im Bewerberbogen eingetragen wurden.