(1) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung im nachfolgend genannten Umfang aufgrund von Tätigkeiten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, Bearbeitungsschäden und Chipkartenverlust. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen. (2) Mindestanforderung: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall die folgenden Mindestdeckungssummen ausweisen: - Personen- und Sachschäden: mind. EUR 5.000.000, - Vermögensschäden: mind. EUR 3.000.000, - Bearbeitungsschäden mind. EUR 300.000, - Chipkartenverlust mind. EUR 150.000, jeweils mit einer Versicherungsdeckung in Höhe des zweifachen der genannten Deckungssummen je Versicherungsjahr. Sofern ein Bewerber über einen Versicherungsschutz verfügt, der die Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllt, ist neben dem Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz eine Erklärung eines Versicherungsunternehmens einzureichen, nach der der Versicherer sich dazu bereit erklärt, den bestehenden Deckungsschutz so zu erweitern, dass die genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind. (3) Zur Nachweisführung ist die I.2.5 Eigenerklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu verwenden.