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Neubau Wohngebäude - Fachplanung Tragwerksplanung
Gemeinde Stockelsdorf -Die Bürgermeisterin-
Vergabe-Ergebnis
BCS GmbH
Auftragnehmer
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Tragwerksplanung (Lph 3-6) für zwei Geschosswohnungsbauten in Stockelsdorf.
- Das Gesamtvolumen der Bauten (KG 200-700) wird auf ca. 3,7 Mio. € brutto geschätzt.
- Die Planung muss die Kriterien für öffentliche Förderung berücksichtigen und auf Wirtschaftlichkeit ausgelegt sein.
- Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, bei dem die Anzahl der Bewerber beschränkt wird.
- Bewerber müssen nachweislich vergleichbare Maßnahmen in der Vergangenheit realisiert haben.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Gemeinde Stockelsdorf plant die Errichtung zweier Geschosswohnungsbauten als sogenannten sozialen Wohnungsbau und zur Unterbringung von Migranten. Die überwiegend baugleichen Gebäude mit jeweils ca. 740 m² BGF und 5 bzw. 6 Wohnungen sollen parallel am gleichen Standort realisiert werden. Zu dem Bauvorhaben liegen die Vorplanungen (Lph 2) der Objektplanung und der TA-Planung vor. Für die Tragwerksplanung wurde ein Positionsplan erstellt. Die Planungsaufgabe besteht somit in der Optimierung und Durcharbeitung auf Basis der Vorentwurfsplanungen. Das Gesamtvolumen (KG 200-700 DIN 276) wird vorläufig auf 3,7 Mio € brutto geschätzt. _________________________________________________________________________________________________ Für die Gebäude wurde ein Prototyp als Vorplanung entworfen, der als Grundlage für die Bauaufgabe dient und erstmalig realisiert werden soll. Dieser Prototyp soll zukünftig im Gemeindegebiet ggf. mehrfach wiederholt werden. Die Gebäude sind so zu planen, dass die Baumaßnahme öffentlich gefördert werden kann. _________________________________________________________________________________________________ Grundsätzlich ist die Wirtschaftlichkeit der Entwurfs- und Ausführungsplanung bestmöglich zu berücksichtigen und darzustellen. _________________________________________________________________________________________________ Die Planung (Lph 3) soll im Anschluss an die Beauftragung sofort begonnen und zügig fertiggestellt werden (bis Lph 6), um für die Lph 7-9 einen auskömmlichen Realisierungszeitraum zu gewähren (s. Vorabzug Projektablaufplan). Das Bauende und die Bauübergabe sollen spätestens im August 2028 sein. _________________________________________________________________________________________________ Zu diesem Zweck werden Büros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die das vorgenannte Leistungsbild abdecken und in der Vergangenheit vergleichbare Maßnahmen verwirklicht haben. Folgendes Verfahren wird durchgeführt: In Phase 1 wer
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📅 Laufzeit endet am 01.09.2033
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 40 %
Qualität der zu erwartenden Leistung im Hinblick auf den hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand
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Qualität 25 %
Gewährleistung von Kosten- und Terminsicherheit in der Planung und in der Baudurchführung
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Preis 20 %
Gesamthonorar (Formblatt II-7-1)
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Qualität 15 %
Kommunikation, Kooperation und Verfügbarkeit der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer BCS GmbHZuschlagswert 39.306 €1 Veröffentlichung
- 30.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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