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Neubau eines Feuerwehrhauses - Fachplanung Tragwerksplanung
Vergabe-Ergebnis
Horn + Horn Ingenieure Part mbB
Auftragnehmer
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Fachplanung Tragwerksplanung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses.
- Die Leistungsphasen 1-6 gemäß HOAI sind zu erbringen.
- Es werden nachgewiesene Erfahrungen mit ähnlichen Maßnahmen gefordert.
- Die Kosten der Kostengruppen 200-700 für den Neubau werden auf ca. 6,2 Mio. € brutto geschätzt.
- Die Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform meinauftrag.rib.de verfügbar.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit vier Stellplätzen, Waschplatz und Erweiterungsoptionen. Projektziel: Errichtung eines funktionsgerechten und zukunftssicheren Feuerwehrgerätehauses zur Sicherstellung des örtlichen Brandschutzes, und der technischen Hilfeleistung gemäß den Anforderungen an eine moderne Freiwillige Feuerwehr. Projektumfang: Der Neubau umfasst folgende wesentliche Bestandteile: Fahrzeughalle mit 4 Stellplätzen. Waschplatz / Reinigungsbereich Separater Waschplatz zur Fahrzeugreinigung im Außen- oder teilüberdachten Bereich. Sozial- und Funktionsräume. Erweiterungsmöglichkeiten. Eine flexible Bauweise mit modularer Ergänzung ist vorgesehen. Standort: An der K6 in 24247 Mielkendorf Gemarkung Mielkendorf Flur 1 / Flurstück 6 aus 9 Hinweise zur Kostenoptimierung: Im Rahmen der Maßnahmenplanung wird großer Wert auf eine kosteneffiziente Umsetzung gelegt. Dies betrifft sowohl die Baukosten als auch den späteren Betrieb und Unterhalt des Gebäudes. Zur Reduzierung der Kosten sollen u. a. folgende Aspekte berücksichtigt werden: Verwendung wirtschaftlicher und wartungsarmer Baustoffe. Funktionale Grundrissplanung ohne überdimensionierte Flächen. Fördermittelprüfung. Vorbereitende Planungsschritte zur Minimierung späterer Planungs- und Änderungskosten. Berücksichtigung einer energieeffizienten Bauweise zur Senkung der Betriebskosten. Die Kosten der Kostengruppen 200-700 wurden auf ca. 6,2 Mio. € brutto geschätzt. Zu diesem Zweck werden Planungsbüros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die das Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung gem. §51 HOAI abdecken, und in der Vergangenheit ähnliche Maßnahmen verwirklicht haben. Es sollen die Leistungsphasen 1-6 bearbeitet werden Die Beauftragung wird stufenweise erfolgen. Der Auftraggeber behält sich vor, aus den vorgenannten Leistungsbildern nur einen Teil der Grundleistungen zu vergeben. Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/p
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 50 %
Qualität der zu erwartenden Leistung im Hinblick auf den hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand
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Preis 30 %
Gesamthonorar (Formblatt II-7-1)
-
Qualität 20 %
Kommunikation, Kooperation und Verfügbarkeit der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Horn + Horn Ingenieure Part mbBZuschlagswert 64.918 €1 Veröffentlichung
- 31.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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