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Klärwerk Eckernförde, Erneuerung Schaltanlagen und Erneuerung systemprogrammierbarer Steuerungen - Fachplanung Technische Ausrüstung
Vergabe-Ergebnis
PFI Planungsgemeinschaft GmbH
Auftragnehmer
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung für die Erneuerung von Schaltanlagen und SPS in der Kläranlage Eckernförde.
- Die geschätzten Kosten für die Erneuerung belaufen sich auf ca. 1.017.107,56 € netto.
- Es wird eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 gemäß HOAI für die Anlagengruppen 4 und 8 vorgesehen.
- Das Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb und Beschränkung der Bewerberzahl.
- Bewerber müssen nachweislich vergleichbare Maßnahmen in der Vergangenheit realisiert haben.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Kläranlage Eckernförde befindet sich in direkter Nähe der Eckernförder Bucht in dem westlich gelegenen Stadtteil Louisenberg, Am Ort 9 in 24340 Eckernförde. Die Kläranlage ist für einen Anschlusswert von rund 35.000 EW ausgebaut und für die weitergehende Abwasserreinigung mit Nitrifikation und Denitrifikation, Phosphatfällung und nachgeschalteter Filtrationsstufe ausgerüstet. Überschussschlamm und Primärschlamm werden in einer anaeroben Schlammfaulung ausgefault und anschließend mit einer Zentrifuge entwässert. Gegenstand der Ingenieurleistung ist die Erneuerung der Schaltanlagen wie die Niederspannungshauptverteilung, die Schaltanlagen Zulauf, Sandfiltration, Schlammpumpwerk und Faulung. Nach einer Betriebszeit von 36 Jahren ist zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit eine Erneuerung der Schaltanlagen erforderlich. Bezüglich der Kabel, Kabeltrassen und Vor-Ort-Steuerstellen dieser Anlagenteile besteht ebenfalls Erneuerungsbedarf. Maßgeblich für die Definition der notwendigen Maßnahmen ist die Entwurfsplanung für die Erneuerung Schaltanlagen aus dem Jahr 2025, an der ein Fachplaner beteiligt war. Zusätzlich soll das Projekt Erneuerung der systemprogrammierbaren Steuerungen (SPS) für die Schlammeindickung, Schlammentwässerung und die Schlammförderung mit in die Maßnahme integriert werden. Der Umfang der Planungsleistungen für die Maßnahme beinhaltet die Fachplanung Technische Ausrüstung von vollständig funktions- und genehmigungsfähigen Gebäudeteilen. Es ist eine stufenweise Beauftragung der LPH 5-9 gem. § 55 HOAI für die Anlagengruppen 4 und 8 vorgesehen. Für die Erbringung von „Besonderen Leistungen“ ist jeweils vorab die Zustimmung des AG einzuholen. Der Auftragnehmer ist gehalten, Vorschläge zu unterbreiten, die zur Vereinfachung und Verbesserung und / oder zur Kostensenkung führen. Die vorläufigen Kostenschätzungen belaufen sich auf insgesamt 1.017.107,56 € netto (KG 440 + 480). Folgendes Verfahren wird durchgeführt: ____________________________________
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 35 %
Qualität der zu erwartenden Leistung im Hinblick auf den hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand
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Preis 25 %
Gesamthonorar (Formblatt II-7-1)
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Qualität 25 %
Gewährleistung von Kosten- und Terminsicherheit in der Planung und in der Baudurchführung
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Qualität 15 %
Kommunikation, Kooperation und Verfügbarkeit der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftragnehmer PFI Planungsgemeinschaft GmbHZuschlagswert 220.001 €1 Veröffentlichung
- 31.07.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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