Vor-Ort-Begehung / Besichtigung
Interessenten haben die Möglichkeit, bei einer Begehung Kenntnis vom Zustand der Gebäude, der Räume sowie der vorhandenen Ausstattung zu erlangen. Zur Teilnahme an der Begehung ist eine vorherige Anmeldung notwendig.
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement · Potsdam · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 14.09.2026, 10:00 Uhr (noch 39 Tage)
3. Beschreibung der Unterkunft Die Leistungserbringung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung des betroffenen Personenkreises erfolgt an 2 Standorten in der Landeshauptstadt Potsdam (LHP), die organisatorisch zu einer Unterkunft zusammengefasst werden. Die Bezeichnung Unterkunft bezieht sich im Folgenden auf beide Standorte, sofern nichts anderes bestimmt ist. Mit Zustimmung beider Vertragsparteien ist die Leistungserbringung im Bedarfsfall auch an einem anderen Standort in der Landeshauptstadt Potsdam möglich. Die LHP stellt dem Betreiber die Unterkunft mietzinsfrei sowie frei von Neben-, Betriebs- und Energiekosten zur Verfügung. Dem Betreiber werden bei der Übergabe der Unterkunft die notwendigen Schlüssel übergeben. Ein Teil der zu übergebenden Schlüssel befindet sich in Besitz der Bewohnerschaft. Zusätzliche Schlüssel hat der Betreiber auf seine Kosten und nach vorheriger Zustimmung durch die Landeshauptstadt Potsdam zu beschaffen. Bei Beendigung des Leistungsverhältnisses sind sämtliche Schlüssel an die LHP herauszugeben. Interessenten haben die Möglichkeit, bei einer Begehung Kenntnis vom Zustand der Gebäude, der Räume sowie der vorhandenen Ausstattung zu erlangen. Zur Teilnahme an der Begehung ist eine vorherige Anmeldung notwendig. 3.1 Standort 1 - Gemeinschaftsunterkunft David-Gilly-Str. 5 in 14469 Potsdam Die Gemeinschaftsunterkunft (GU) David-Gilly-Str. 5 befindet sich im Potsdamer Stadtteil Bornstedt. Bei dem Gebäude handelt es sich um eine 2-geschossige ehemalige Krankenhauscontaineranlage zur Unterbringung von bis zu 79 Personen, die seit dem Jahr 2016 als Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete genutzt wird. Die Gesamtnutzfläche beträgt ca. 1.144 m². In den Bewohnerzimmern für 2-4 Personen gibt es jeweils eigene Sanitärzellen mit WC und Dusche. Auf beiden Etagen gibt es je eine Gemeinschaftsküche sowie einen Gemeinschaftsraum und Büroflächen (siehe Anlage A1 - Objektbeschreibung David-Gilly-Str. 5). Im Erdgesc
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Branche: Soziales & Pflege
Das Wichtigste auf einen Blick
Die Ausschreibung betrifft die vorläufige Unterbringung und soziale Betreuung von Geflüchteten an zwei Standorten in Potsdam.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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„Besichtigungen: Es besteht die Möglichkeit, eine exemplarische Wohneinheit, die dem Mindeststandard gem. Durchführungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz (LAufnGDV) entspricht, vor Ablauf der Angebotsfrist zu besichtigen. Mit der Begehung kann Kenntnis zum Zustand des Gebäudes und der Räumlichkeiten sowie der Möbel, Kühlschränke, Waschmaschinen, etc. in den nachfolgend aufgeführten Unterkünften erlangt werden. 1. Gemeinschaftsunterkunft (GU) David-Gilly-Str. 5 und Wohnungsverbund (WV) Peter-Huchel-Str. 4 in 14469 Potsdam (Los 1) 2. Gemeinschaftsunterkunft Handelshof 20 in 14478 Potsdam (Los 2) Sofern Sie Interesse an einer Besichtigung haben, ist eine Anmeldung über den Vergabemarktplatz Brandenburg bei der Vergabestelle notwendig. Sie erhalten dann ein konkretes Zeitfenster für eine Besichtigung. Für beide Lose sind Besichtigungstermine am Mittwoch, den 12.08.2026, vorgesehen. Änderungen bleiben vorbehalten. Seitens der Bietenden sollten möglichst nicht mehr als zwei Personen an der Vor-Ort-Besichtigung teilnehmen.“
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
Die nachfolgende Erläuterung zur Preiswertung gilt sowohl für das Los 1 als auch das Los 2: Bei der Wertung des Gesamtpreises (Bruttogesamtpreis laut Preisblatt) wird der Preis (Bruttogesamtpreis) in Punkte umgerechnet. Dabei erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis 100 Punkte und ein Angebot mit einem Gesamtpreis in Höhe des Doppelten des niedrigsten Gesamtpreises oder mehr 0 Punkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Die berechnete Punktzahl wird kaufmännisch auf die zweite Kommastelle gerundet und anschließend mit dem Faktor von 0,5 gewichtet. In der Kategorie Preis können somit maximal 50 Wertungspunkte (100 Preispunkte mal 0,5 Gewichtung) erzielt werden. Die Ermittlung der Punkte für die Angebote erfolgt an Hand folgender Formel: Preispunktzahl = 100 - 100 x ((Bruttoangebotspreis Bieter - Bruttoangebotspreis niedrigstes Angebot) / Bruttoangebotspreis niedrigstes Angebot). Es können keine negativen Preispunkte vergeben werden. Die niedrigste Preispunktzahl ist 0,00.
Mit dem Angebot können die Bieter eine über die Anforderungen der Leistungsbeschreibung zu Los 1 und Los 2 hinausgehende Leistungsqualität sowie bestimmte zusätzliche Leistungen im Rahmen eines Qualitätskonzeptes (je Los) anbieten. Die Landeshauptstadt Potsdam hat dafür in der Bewertungsmatrix (je Los) folgende relevante Ziele definiert. Los 1 und Los 2: 2.1 Hoher Anteil an Fachkräften in der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit (uMSA) (Gewichtungsfaktor: 0,15) 2.2 Hohe Erfahrung des eingesetzten Personals - Heimleitung (Gewichtungsfaktor: 0,10) 2.3 Hohe Erfahrung des eingesetzten Personals - unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit (uMSA) (Gewichtungsfaktor: 0,20) 2.4 Angebot von Internetzugängen für die Bewohnerschaft der Unterkunft (Gewichtungsfaktor: 0,05) 2.5 Gesicherte Kenntnisse zu den Methoden und Konzepten der Sozialen Arbeit sind beim Auftragnehmer präsent und werden bei der Leistungserbringung der unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit (uMSA) berücksichtigt. (Gewichtungsfaktor: 0,20) 2.6 Zielorientierte, konzeptionell gestützte Umsetzung einer aktivierenden unterbringungsnahen Migrationssozialarbeit (uMSA) (Gewichtungsfaktor: 0,20) 2.7 Sehr gute Integration und Vernetzung des Auftragnehmers mit relevanten lokalen Kooperationspartnern (Gewichtungsfaktor: 0,10) Im Weiteren wird für die detaillierten Ausführungen u. a. zu den erwarteten Erklärungen im Qualitätskonzept, den Wertungskriterien und den Erläuterungen zur Wertung auf die Bewertungsmatrizen für das Los 1 und Los 2 verwiesen. Die nachfolgende Erläuterung zur Wertung der Leistungsqualität (Bieterkonzept) gilt sowohl für das Los 1 als auch das Los 2: Zu jedem Ziel werden die explizit vom Bieter erwarteten Erklärungen und Zusagen benannt sowie darauf bezogene, ergänzende Hinweise gegeben. Die Ausführungen eines Bieters im Qualitätskonzept sollten nach den Zielen der Bewertungsmatrix strukturiert sein und pro Ziel zusammenhängend dargestellt werden. Querverweise auf ergänzende Unterlagen oder Anlagen sollten einen direkten Bezug auf die Ziele und Wertungskriterien aus der Bewertungsmatrix nehmen. Eine Punktevergabe erfolgt jeweils, wenn die Angaben des Bieters den erwarteten Erklärungen unter Berücksichtigung der ergänzenden Hinweise nach Maßgabe der jeweiligen Wertungskriterien entsprechen. Die Angaben der Bieter in den Qualitätskonzepten stellen verbindliche Leistungszusagen im Rahmen des Angebotes dar. Der Bieter mit der höchsten Gesamtwertungszahl erhält 100 Wertungspunkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Anschließend werden die ermittelten Wertungspunkte eines jeden Angebotes mit dem Faktor 0,5 (gemäß Gewichtung der Gesamtwertung) gewichtet. In der Kategorie Leistungsqualität können somit maximal 50 Leistungspunkte (100 Wertungspunkte mal 0,5 Gewichtung) erzielt werden. Bieter, die mit dem Angebot kein Qualitätskonzept einreichen, erhalten 0 Wertungspunkte bei der Bewertung der Leistungsqualität. Zum Nachweis der geforderten Erfahrungen gem. 2.2 und 2.3. ist das Formblatt 4.7 Referenzen Beschäftigte zu verwenden: Für jede namentlich benannte Schlüsselperson eine Eigenerklärung über mindestens eine personenbezogene geeignete Referenz aus den letzten 10 Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist (Tag/Monat/Jahr)). Abgeschlossene und laufende Referenzen werden gleichermaßen gewertet.: - Heimleitung: Referenz über eine Tätigkeit als Heimleitung oder stellvertretende Heimleitung in einer Flüchtlingsunterkunft oder einer vergleichbaren stationären sozialen Einrichtung. - Personal unterbringungsnahe Migrationssozialarbeit (uMSA): Referenz über eine Tätigkeit in der Sozialarbeit in einer Flüchtlingsunterkunft oder vergleichbaren Einrichtungen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (in EUR netto) aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024 und 2025) (Formular 4.9, Erklärung gilt losübergreifend). Bei einer Bietergemeinschaft ist die v.g. Eigenerklärung von jedem Mitglied einzureichen.
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung zum Umsatz pro Jahr (in EUR netto) (für 2023, 2024 und 2025) im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Migrationssozialarbeit, Unterbringung und Betreuung Geflüchteter) (Formular 4.9, Erklärung gilt losübergreifend). Hinweis: Es wird ein Mindestumsatz von 500.000,00 EUR netto pro Jahr im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Migrationssozialarbeit, Unterbringung und Betreuung Geflüchteter) festgelegt. Bietende, die diesen nicht erfüllen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Bei einer Bietergemeinschaft ist die v. g. Eigenerklärung von jedem Mitglied einzureichen.
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über mindestens 3 abgeschlossene unternehmensbezogene geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist (Tag/Monat/Jahr)), die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Formular 4.6, gilt losübergreifend) Eine vergleichbare Leistung liegt vor, - wenn die Referenz den Betrieb einer oder mehrerer Gemeinschaftsunterkünfte oder Wohnungsverbünde (auch Erstaufnahmen, Notunterkünfte und Ankunftszentren) für nichtdeutsche zugewanderte Personen umfasst und - ein Leistungszeitraum von mindestens 12 Monaten erbracht wurde. Die Referenz muss mindestens die entsprechenden Leistungsbausteine beinhalten: - "Soziale Betreuung/ Migrationssozialarbeit" und - "Organisation der Unterbringung in der Unterkunft" (insbesondere Verantwortung für die jederzeitige Nutzbarkeit der verfügbaren Plätze). Der Auftragswert pro Referenz muss mindestens 500.000,00 EUR (netto) betragen. Zuwendungen in entsprechender Höhe werden ebenfalls anerkannt. Hinweis: Als Referenz werden auch Leistungszeiträume gewertet, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht abgeschlossen sind, sofern bis dahin ein mindestens 12-monatiger Leistungszeitraum nachgewiesen werden kann und die erbrachten Leistungen mit dem hiesigen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Den Nachweis hat der Bieter durch eigene Erklärungen zu führen. Folgende Angaben sind innerhalb der Eigenerklärung zu tätigen: - Auftragsgegenstand - Leistungszeitraum - Auftragswert (in EUR netto) - Konkrete inhaltliche Beschreibung der erbrachten Leistung - Auftraggeber - Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer) Bei einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die unternehmerischen Referenzen für die Bietergemeinschaft insgesamt durch Bündelung der Kapazitäten nachgewiesen wird. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU, Erklärung ist gesondert für Los 1 und/oder Los 2 abzugeben), sofern einschlägig. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU, Erklärung gilt losübergreifend) - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU, Erklärung ist gesondert für Los 1 und/oder Los 2 abzugeben) - Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4, Erklärung gilt losübergreifend). - Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). - Sofern eine Nachunternehmerschaft bezüglich der beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise (Formblatt 4.6 Referenzen Unternehmen) des Nachunternehmers in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten Unterauftragnehmer / Eignungsverleiher separat einzureichen (sofern einschlägig)
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über das Bestehen einer aktuell gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder eine vergleichbare Darstellung der Qualitätssicherungsmaßnahmen (Formular 4.14, Erklärung gilt losübergreifend). Gleichwertig/Vergleichbar sind Zertifizierungen über das Qualitätsmanagement, welche durch einen Zertifizierungsprozess mit anschließender Ausstellung eines zeitlich befristeten Zertifikates durch unabhängige Zertifizierungsstellen erbracht wurden. Diese zertifizierten Qualitätssicherungsmaßnahmen müssen die Aspekte Anwendungsbereich/Begrifflichkeiten, Kontext der Organisation, Führung, Planung, Unterstützung, Betrieb, Bewertung der Leistung (Überwachung, Messung; Analyse; interne Audits; Managementbewertung) und Verbesserung umfassen. Zum Nachweis der Gleichwertigkeit werden auch Zertifikate anderer einschlägiger QM-Systeme (z.B. für den Sozialsektor) akzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist einzureichen: - Die aktuell gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder eine gleichwertige Zertifizierung in Kopie
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Weitere Anforderungen. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Die folgenden Textstellen stammen wortwörtlich aus der Bekanntmachung der Vergabestelle. Wir stellen sie strukturiert dar, ohne sie zu paraphrasieren oder zu interpretieren. Die Zuordnung zu Kategorien erfolgt KI-gestützt — die Zitate selbst sind unverändert und via Substring-Match verifiziert (KI-Transparenz nach Art. 50 EU AI Act).
Interessenten haben die Möglichkeit, bei einer Begehung Kenntnis vom Zustand der Gebäude, der Räume sowie der vorhandenen Ausstattung zu erlangen. Zur Teilnahme an der Begehung ist eine vorherige Anmeldung notwendig.
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