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Programmierleistungen und Betriebssupport für Kommunikationswebseiten auf Drupal-Basis (VergA)
Vergabe-Ergebnis
Computer Manufaktur GmbH
Auftragnehmer
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gegenstand ist eine Rahmenvereinbarung für Programmierleistungen und Betriebssupport für Drupal-basierte Kommunikationswebseiten.
- Die Leistung umfasst Entwicklung und Support für Marketing-Webseiten.
- Abrufberechtigt sind die Bundesdruckerei GmbH und weitere verbundene Unternehmen der Bundesdruckerei Gruppe.
- Die genauen Anforderungen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Webseiten-Programmierung auf Drupal-Basis für Kommunikations- und Marketingmaßnahmen sowie die zum Betrieb der Webseiten erforderlichen Supportleistungen. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung (Anlage 1) entnommen werden. Beabsichtigt ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer. Abrufberechtigt sind neben der Bundesdruckerei GmbH auch die sog. sekundären Auftraggeber. Diese umfassen sämtliche mit der Bundesdruckerei Gruppe GmbH beziehungsweise deren Tochterunternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen und solche Unternehmen, die aus diesen Unternehmen hervorgehen. Derzeit umfasst die Abrufberechtigung mithin die folgenden sekundären Auftraggeber: D-Trust GmbH, Genua GmbH, Xecuro GmbH, Maurer Electronics GmbH und Inco Sp. z o.o.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
2 von 2 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 60 %
Bewertung der Qualifikation und Berufserfahrung des angebotenen Projektteams gemäß Wertungsmatrix
-
Preis 40 %
Für die Preiswertung werden die vom jeweiligen Bieter im entsprechenden Preisblatt angegebenen Stundensätze für die Rollen -Projektleitung - Programmierleistungen und technische Beratung - First-Level-Support - Backend-Support herangezogen. Die Ermittlung des Angebotswertungspreises (P(Angebot)) erfolgt somit auf Basis der Angaben der Bieter im jeweiligen Preisblatt wie nachfolgend dargelegt: Ausgangsbasis sind die vom Bieter für die jeweiligen Rollen angegebenen Stundensätze. Aus diesen vier Stundensätzen wird ein einfacher Mittelwert gebildet. Der so ermittelte Durchschnittsstundensatz stellt den Wertungspreis des Angebots dar und wird für die Preiswertung herangezogen. Die Bewertung der Angebotswertungspreise erfolgt sodann nach der einfachen Interpolationsmethode. Für die Angebotswertung wird eine Maximalpunktzahl von 1100 Punkten festgelegt. Die Maximalpunktzahl erhält hierbei das jeweilige Angebot mit dem niedrigsten An-gebotswertungspreis. Die Punktzahl der Angebote mit den nächsthöheren Angebots-wertungspreisen wird sodann jeweils nach der Formel P(Angebot) = 1100 x Niedrigster Angebotswertungspreis/ Angebotswertungspreis des zu wertenden Angebots ermittelt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier oev
Auftrag wurde zugeschlagen · 27 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Computer Manufaktur GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 670.000 €1 Veröffentlichung
- 03.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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