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Rahmenvereinbarung für den IT-Support der kreiseigenen Schulen und dazugehörigen Schulkindergärten des Landkreises Böblingen
Vergabe-Ergebnis
Innovative Datensysteme GmbH indasys
Auftragnehmer
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gesucht wird eine Rahmenvereinbarung für den IT-Support von kreiseigenen Schulen und Schulkindergärten.
- Hauptleistung ist der 1st-Level-Support für IT-Endgeräte und Infrastruktur, vor Ort und per Remote-Zugriff.
- Optionale Leistungen umfassen 2nd/3rd-Level-Support, Projektleitung und Beratungsleistungen.
- Der geschätzte Wert der Rahmenvereinbarung liegt bei 5.120.884,80 EUR.
- Bewerber sollten Erfahrung im IT-Support für Bildungseinrichtungen nachweisen können.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Der Landkreis Böblingen ist Schulträger von sechs beruflichen Schulen, einer Fachschule für Landwirtschaft sowie sieben sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren inklusive sechs Schulkindergärten. Als solcher ist er gemäß § 48 Schulgesetz auch für die Beschaffung und den Betrieb (Installation, Wartung, Fehlerbehebung) der medien- und informationstechnischen Ausstattung der Kreisschulen zuständig. Die Digitalisierung stellt Schulen vor nachhaltig steigende Anforderungen an ihre technische Infrastruktur. Informations- und Kommunikationstechnik ist heute integraler Be-standteil des Schulbetriebs und bildet die Grundlage für digitale Lehr- und Lernprozesse sowie den Einsatz vielfältiger Anwendungen und Endgeräte, insbesondere an beruflichen Schulen. Die damit verbundene steigende Systemkomplexität erfordert eine leistungsfähige, sichere und zukunftsfähige IT-Umgebung. Für den Landkreis Böblingen als wirtschaftsstarken Standort ist eine verlässliche digitale Ausstattung der Kreisschulen und Schulkindergärten von zentraler Bedeutung. Im Rahmen seiner Trägerverantwortung hat der Landkreis sicherzustellen, dass die medien- und informationstechnische Infrastruktur dauerhaft funktionsfähig, verfügbar und bedarfsgerecht betrieben wird. Ein wesentlicher Bestandteil hierbei ist die Organisation und Erbringung eines strukturierten, effizienten und qualitätsgesicherten IT-Supports. Dieser umfasst die nachhaltige Betreuung der IT-Systeme und Endgeräte an den kreiseigenen Schulen und Schulkindergärten mit dem Ziel, einen stabilen Betrieb, definierte Servicelevels sowie eine hohe Nutzerzufriedenheit sicherzustellen. Mit dieser Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung Abwicklung des benötigten IT- Supports für die kreiseigenen Schulen und Kindergärten mit einem externen IT - Dienstleister abgeschlossen werden. Folgende Hauptleistungen sind Inhalt dieser Ausschreibung: - Erbringen des 1st-Level-Supports für IT-Endgeräte und weiteres IT-Equipment der IT-Infrastruktur an den k
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
2 von 2 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 %
-
Leistung 50 %Qualität
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller - den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 56 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Innovative Datensysteme GmbH indasys1 Veröffentlichung
- 03.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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