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Modernisierung der Mailinfrastruktur der Bundesbank
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenModernisierung der Mailinfrastruktur der Bundesbank - Beschaffung und Implementierung eines Mailgateways🏆 SVA System Vertrieb Alexander GmbH · Wiesbaden
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Los 2 AufgehobenModernisierung der Mailinfrastruktur der Bundesbank - Beschaffung und Implementierung eines Verschlüsselungsgateways
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Beschaffung von Produktkomponenten für eine modernisierte Mailinfrastruktur der Bundesbank.
- Los 1: Mailgateway zur Filterung von Spam, Viren und Malware.
- Los 2: Verschlüsselungsgateway zum Schutz von E-Mails gemäß Datenschutz- und ESZB-Vorgaben.
- Leistungen beinhalten Lizenzen, Implementierungsunterstützung und Schulungen.
- Los 2 wird separat neu ausgeschrieben, da es im ursprünglichen Verfahren nicht vergeben wurde.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Los 1: Integraler Bestandteil der Modernisierung der Mailinfrastruktur der Bundesbank ist die Beschaffung der Produktkomponente "Mailgateway" (Los 1 der Ausschreibung). Ziel ist, die aktuell eingesetzte Mischlösung zum Filtern schadhafter Mails, u.a. vor Spam, Viren- und Malwarebedrohungen, an die gegenwärtige Bedrohungslage anzupassen und aufzurüsten. Die benötigten Leistungen umfassen Lizenzen für die Produktkomponenten, Unterstützungsleistungen bei der Implementierung und Einbringung der Produktkomponenten in die bestehende Mailinfrastruktur, sowie weiter Unterstützungsleistung (z. B. die Durchführung von Schulungen). Los 2: Integraler Bestandteil der Modernisierung der Mailinfrastruktur der Bundesbank ist die Beschaffung der Produktkomponente "Verschlüsselungsgateway" (Los 2 der Ausschreibung). Ziel ist, sämtliche Informationen gemäß den geltenden Datenschutzvorgaben sowie den ESZB-Vorgaben für E-Mails vor unberechtigten Zugriffen durch Dritte durch diverse Verschlüsselungsverfahren (S/MIME, PGP) zu schützen. Die benötigten Leistungen umfassen Lizenzen für die Produktkomponenten, Unterstützungsleistungen bei der Implementierung und Einbringung der Produktkomponenten in die bestehende Mailinfrastruktur, sowie weiter Unterstützungsleistung (z. B. die Durchführung von Schulungen). — Im Verfahren Modernisierung der Mailinfrastruktur der Bundesbank (25-2000046495) wurde Los 2 (Verschlüsselungsgateway) aufgrund notwendiger Anpassungen in den Vergabeunterlagen nicht vergeben. Los 2 wurde auf den Stand vor Bekanntmachung zurückversetzt und im Rahmen des Vergabeverfahrens 25-2000046495-2 erneut ausgeschrieben.
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Zuschlagskriterien
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Qualitiät 60 %Qualität
Qualität der angebotenen Leistung gemäß Kriterienkatalog
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Preis 40 %
Angebotsvergleichspreis der angebotenen Leistung gemäß Preisblatt
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 371 Tage nach Fristende
Auftragnehmer SVA System Vertrieb Alexander GmbH1 Veröffentlichung
- 03.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
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