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System für DTCO-Kontrollen
Land Schleswig-Holstein - Landespolizeiamt · Kiel · Schleswig-Holstein · Landesbehörde
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Beschreibung
Der Auftrag umfasst die Lieferung von Software und Hardware zum Auslesen digitaler Tachographen im Rahmen von Verkehrskontrollen durch die Landespolizei (Tachographenauslese-System). Ebenso sind die mit dem zu liefernden System im Zusammenhang stehenden Pflegeleistungen Gegenstand des Auftrags.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Fahrzeuge & Fuhrpark
Das Wichtigste auf einen Blick
- Lieferung von Software und Hardware für digitale Tachographenauslesung im Rahmen von Verkehrskontrollen.
- Umfasst auch die dazugehörigen Pflegeleistungen für das System.
- Auftraggeber ist das Landespolizeiamt Schleswig-Holstein.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung eines Systems zur Auslesung digitaler Tachographen für Verkehrskontrollen, inklusive zugehöriger Wartungsleistungen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Die Wertung der Angebote erfolgt im hiesigen Vergabeverfahren nach der erweiterten Richtwertmethode (UfAB 2018). In einem ersten Schritt wird für jedes vollständige und wertbare Angebot die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus dem Gesamtpreis (P) und den Leistungspunktwert (L) ermittelt: "Z = " "L" /"P" In diesem Verfahren haben die Variablen der vorgenannten einfachen Richtwertmethode mithin folgende Bedeutung: Z Bewertungszahl = Leistungs-Preisverhältnis des Angebots L (Gesamt-)Leistungspunktwert gemäß der Leistungsbewertungsmatrix (d.h. unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Gewichtung Gesamtergebnis der Bewertung anhand der einzelnen Kriterien sowie der nach Abgabe des Angebots durchgeführten Teststellung) P Preis für die angebotene Leistung = Gesamtpreis gem. Preisblatt Hinweis: Der Auftraggeber und die Vergabestelle weisen darauf hin, dass zwar der Brutto-Preis für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots maßgeblich ist, die Bieter jedoch in Teil C – Preisblatt stets Netto-Preise anzugeben haben. Für nähere Einzelheiten verweist der Auftraggeber noch einmal auf die Ausführungen bei Ziffer 4.3.2 (Anforderungen an die Preisgestaltung). Die insoweit für die Berechnung der Kennzahl Z maßgeblichen Leistungspunkte ergeben sich aus Teil C – Leistungsbewertungsmatrix inkl. der Teststellung, soweit letztere bewertend durchgeführt wird. Die Teststellung wird mit mind. 0 und max. 10 Bewertungspunkten bewertet und geht mit einer Gewichtung von 50 % (500 von 1000 Gewichtungspunkten) in die Gesamtbewertung der Leistung ein. Die dabei maßgebliche Gesamtleistungspunktzahl für die Teststellung ergibt sich aus der Multiplikation der Gewichtungspunkte und der erreichten Bewertungspunktzahl. Auf die Art können bis zu 5.000 von 10.000 Leistungspunkten erreicht werden. Für weitere Einzelheiten zum Ablauf und zu den Testkriterien der Teststellung wird auf die ANLAGE Teststellung verwiesen. Die in Teil C – Leistungsbewertungsmatrix sonst aufgeführten Bewertungskriterien gehen insgesamt zu 50 % in Gesamtbewertung der Qualität und Leistung ein (500 Gewichtungspunkte). Die jeweiligen Bewertungskriterien werden ebenfalls mit mindestens 0 und höchstens 10 Bewertungspunkten bewertet. Demnach kann der Bieter auch hier insgesamt bis zu 5.000 Leistungspunkte erreichen. Insgesamt können somit bis zu 10.000 Leistungspunkte erzielt werden. Nach der anhand von Leistungspunkten und Preis durchgeführten Ermittlung der Kennzahl Z der jeweiligen Angebote, scheiden in einem zweiten Schritt der Angebotswertung alle Angebote aus der Wertung aus, die außerhalb des Schwankungsbereichs der besten Kennzahl Z (Zmax) im Wettbewerb liegen. Der Schwankungsbereich (SB) ist im hiesigen Vergabeverfahren festgelegt auf 10 %. Das bedeutet, dass sich der Schwankungsbereich von der besten Kennzahl Z (Zmax) bis zu der hypothetischen Kennzahl Z reicht, die sich rechnerisch ergibt, wenn von der besten Kennzahl Z (Zmax) 10% subtrahiert werden. Anders ausgedrückt liegt der Schwankungsbereich vorliegend im Bereich von Zmax bis (Zmax * 0,9). Es verbleiben für die weitere Wertung nur Angebote, deren Kennzahl Z im Schwankungsbereich liegt. Unter den im Schwankungsbereich verbliebenen Angeboten wird gemäß dem nachfolgend mitgeteilten Entscheidungskriterium das wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt. Entscheidungskriterium (EK) im Sinne der erweiterten Richtwertmethode ist die Qualität insgesamt (gemäß Leistungspunkzahl L). Das Angebot, dessen Kennzahl Z innerhalb dieses Schwankungsbereichs [Zmax bis (Zmax * 0,9)] liegt und gleichzeitig die höchste Leistungspunktzahl L ausweist, ist zu bezuschlagen. Erlangen mehrere Angebote im Rahmen der Bewertung der Wirtschaftlichkeit nach Maßgabe dieser Vorgaben den ersten Rang (= „Punktgleichheit bei der Leistungspunktzahl L mehrerer im Schwankungsbereich befindlicher Angebote“) wird als sekundäres Entscheidungskriterium das Kriterium Preis (Gesamtangebotspreis brutto) herangezogen. In einem solchen Fall erhält von den gleichrangigen Angeboten dasjenige Angebot den Zuschlag, dass den niedrigsten Gesamtangebotspreis (brutto) ausweist. Sollte auch unter Beachtung des sekundären Entscheidungskriterium zwischen zwei qualitativ gleichen Angeboten Parität bestehen („Neben der Punktgleichheit bei der Leistungspunktzahl L auch Preisgleichheit und damit letztlich Gleichheit bei der Kennzahl Z“), entscheidet über die Zuschlagsentscheidung – soweit eine unzulässige Absprache nicht angenommen werden kann – das Los.
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog nach WichtigkeitQualität
siehe oben bei Preis. Die hier maßgeblichen Leistungskriterien ergeben sich aus der Unterlage Teil C - Leistungsbewertungsmatrix. Konkret sind dies folgende (inkl. Gewichtungspunkte von 1000): Bewertende Teststellung des gelieferten Systems. 500 Die Übersicht der Analyse-Daten ist individuell konfigurierbar. 35 Sofern das jeweilige Kontrollgerät es technisch zulässit, kann das System die Geschwindigkeitsdaten mehrerer Tage darstellen (über die gesetzliche Anforderung hinaus). 15 Die Verstoßliste kann in allen EU-Landessprachen sowie in Türkisch, Mazedonisch, Norwegisch, Serbisch, Russisch und Ukrainisch angezeigt und gedruckt werden. 50 Auslesen und Speicherung der Datei im DDD Format ist direkt möglich (ohne zusätzlich Konvertierung) 40 Das System bietet eine kartographische Darstellung, in der die Wegstrecke samt entsprechender Lenkzeit angezeigt wird. 90 Es ist mit dem angebotenen System möglich, eigene Vordrucke/Formulare in das System zu implementieren und darin individuelle Eingaben an den verschiedenen Berichten zu machen. 40 Es können rollenspezifische Berechtigungen für verschiedene Nutzergruppen vergeben werden (mind. Administration, Kontrollkräfte). 40 Das System kann grundsätzlich auf einem Linux Betriebssystem betrieben werden. 15 Die Schulung wird beim Auftraggeber vor Ort durchgeführt (Präsenzschulungen). 75 Zur Schulung erhalten die Schulungsteilnehmer entsprechende Schulungsunterlagen (mind. in elektronischer Form). 15 Die Schulung geht auch auf Besonderheiten ein, die für das Wartungs-/Servicepersonal von Dataport relevant sind. 20 Ein automatisiert generierter Überblick zur Überprüfung der Einhaltung der Kabotage-Regelungen wird mit der Software unmittelbar zur Verfügung gestellt. 65 --- Für die Bewertung innerhalb der Teststellung, die zeitlich nach Abgabe der Angebote erfolgen wird, hat der Auftraggeber die folgenden Aspekte (inkl. prozentualer Gewichtung) als maßgeblich festgelegt: • Ausrichtung des Systems an den typischen, inhaltlichen Anforderungen einer Fahrpersonalrechtkontrolle [30%] • Wie verständlich und nachvollziehbar ist die Bedienung / allgemeine Handhabung des Systems? [30%] • Umfang und Bedienbarkeit der DSRC-Funktionalitäten innerhalb der angelieferten Software (Hierbei kommen die beim Auftraggeber bereits vorhanden DSRC-Antennen des Herstellers VDO zu Einsatz. Für die Bewertung der DSRC-Funktionalität wird es maßgeblich darauf ankommen, wie zuverlässig und schnell mögliche Verstöße, Verdachtsmomente der Manipulation und sonstige Kontrollanlässe verständlich in prägnanter Klartextform angezeigt werden.) [15%] • Inwieweit Bestehen systemseitige Maßnahmen zur Prävention von Fehlbedienungen? [15%] • Wie hilfreich ist die Bedienungsanleitung, um mit ggf. unvorhergesehenen Situationen die richtige Lösung zu finden und umzusetzen? [10%]
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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1 Veröffentlichung
- Frist 15.09.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oeffentlichevergabe.de aktuell
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 53 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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