Vollkommissioniersystem für die Krankenhausapotheke
Vergabe-Ergebnis
Keine Vergabedetails publiziert
Diese Vergabeergebnis-Bekanntmachung enthält keine Angaben zu Auftragnehmer, Vertragswert oder Bieter-Anzahl. Das ist bei öffentlichen Vergaben in Deutschland häufig — rund 60 % aller Vergabeergebnisse werden ohne diese Kerndaten publiziert.
Details finden Sie möglicherweise direkt auf der Portal-Seite der Vergabestelle.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Beschaffung eines vollautomatisierten Kommissioniersystems für die Krankenhausapotheke.
- Leistungsumfang umfasst Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Software und Schnittstellenintegration.
- Die Anlage muss bauseitig begrenzten Platz optimal nutzen und automatisierte Ein- und Auslagerungen ermöglichen.
- Nur Gesamtangebote sind zulässig, da die Leistungen als untrennbare Sachgesamtheit betrachtet werden.
- Wichtige Eignungsnachweise werden voraussichtlich Referenzen für ähnliche Projekte und technische Spezifikationen der Anlage umfassen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Für die Unternehmensgruppe Klinikum St. Georg soll ein automatisiertes Vollkommissioniersystem für die Krankenhausapotheke einschließlich Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Fördertechnik, weitere Regale, Steuerungssoftware, Schnittstellenintegration, Schulung sowie Service- und Wartungsvertrag beschafft werden. Der Aufbau und die Integration in die vorhandenen Apothekenräumlichkeiten sind von entscheidender Bedeutung. Der zur Verfügung stehende Platz darf durch die Kommissionieranlage nicht überschritten werden und muss den Prozessablauf optimal unterstützen. Die Zuführung und Ausgabe der Medikamente müssen automatisiert erfolgen können. Der Kommissionier-Vollautomat muss so dimensioniert werden, um bei bauseitig begrenztem Platzangebot eine optimale Nutzung und Maximierung der Lagerfläche zu ermöglichen. Die Fördertechnik und Steuerungssoftware müssen so gestaltet sein, dass die Ein- und Auslagerungen mit größtmöglicher Flexibilität und Geschwindigkeit erfolgen. Die beschriebenen Leistungen sind aufgrund ihrer funktionalen und technischen Abhängigkeiten als untrennbare Sachgesamtheit anzusehen. Die Aufteilung in einzelne Lose oder die Vergabe von Teilleistungen würde die Koordination, Qualitätssicherung und wirtschaftliche Leistungserbringung erheblich beeinträchtigen. Aus diesem Grund ist ausschließlich ein Gesamtangebot zulässig.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis-Leistungs-Verhältnis nach einfacher Richtwertmethode 100 Pkt.Kosten
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev noch 10 Tage
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1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis veröffentlicht
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- 04.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 65 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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