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Überprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel an Potsdamer Schulen und Einrichtungen
Landeshauptstadt Potsdam · Potsdam · Brandenburg · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 07.09.2026, 10:00 Uhr (noch 32 Tage)
Beschreibung
1. Allgemeines Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß DGUV V4 für 27 schulische Einrichtungen des städtischen Schulträgers. Entspricht die angebotene Dienstleistung nicht den genannten technischen Anforderungen der Leistungsbeschreibung, hat der Bieter in seinem Angebot dem Auftraggeber (AG) mit geeigneten Mitteln nachzuweisen, dass die vom Bieter vorgeschlagene Lösung diesen technischen Anforderungen gleichermaßen entspricht. 2. Mengenangaben Überprüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln an 27 schulischen Einrichtungen. Die Menge an ortsveränderlichen Geräten zur Prüfung wird jährlich auf ca. 35.000 Geräte geschätzt. Bei den v. g. Mengen an zu überprüfenden ortsveränderlichen Geräten handelt es sich um Schätzungen des Auftraggebers. Diese beruhen auf den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre und dienen darüber hinaus zur Orientierung für den Auftragnehmer (AN). 3. Angebotspreis und Vergütung Bei dem angebotenen Einzelpreis handelt es sich um einen Festpreis, der für die gesamte Laufzeit des Vertrags gilt. Die Vergütung erfolgt nach der Anzahl der nachgewiesenen und tatsächlich einmal jährlich geprüften Geräte. 4. Leistungsinhalt a) Inhalt der Prüfung Prüfung aller zum Zeitpunkt der Prüfung bereitstehenden ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel einschließlich Anschlussleitungen und Verbindungen aller Schutzklassen in 27 Schulen/Einrichtungen (siehe Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Übersicht Schulen). Zum Prüfumfang gem. DIN EN 50678 und DIN EN 50699 (oder gleichwertig) gehören: Sichtprüfung mit folgenden Inhalten: - Schäden an Gehäusen - Mängel an Anschlussleitungen - Mangelerscheinungen am Biegeschutz oder Zugentlastungen der Anschlussleitungen - Anzeichen von Überlastung, unsachgemäßem Gebrauch oder unzulässiger Eingriffe und Änderungen - Ordnungsgemäßer Zustand von Abdeckungen - Sicherheitsbeeinträchtigende Verschmutz
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die jährliche Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel an Schulen und Einrichtungen in Potsdam.
- Das eingesetzte Personal muss befähigte Personen gemäß DGUV V4 203-071 sein und ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
- Prüfungen erfolgen während des Schulbetriebs oder nach Vereinbarung, Wartezeiten sind nicht gesondert vergütet.
- Terminabstimmung mit den Einrichtungen ist vier Wochen im Voraus erforderlich.
Gesucht wird ein Dienstleister für die jährliche Überprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel an Potsdamer Schulen und Einrichtungen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Gewertet wird der Gesamtpreis brutto gemäß Preisblatt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über mindestens 2 abgeschlossene unternehmensbezogene geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist (Tag/Monat/Jahr)), die mit dem vorliegendem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbar sind (Formular 4.6). Hinweis: Es werden auch Referenzen gewertet, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht abgeschlossen sind, in denen jedoch bis zur Abgabe des Angebotes die wesentlichen, mit dem hiesigen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen, erbracht wurden. Den Nachweis hat der Bieter durch eigene Erklärungen zu führen. Folgende Angaben sind innerhalb der Eigenerklärung zu tätigen: - Auftragsgegenstand - Leistungszeitraum (von - bis) - Auftragswert (in EUR netto) - Konkrete inhaltliche Beschreibung der erbrachten Leistung - Auftraggeber - Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer) Bei einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn die Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die unternehmerischen Referenzen für die Bietergemeinschaft insgesamt durch Bündelung der Kapazitäten nachgewiesen wird. Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
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Nachunternehmer-Anteil
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mit dem Angebot sind einzureichen: - Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU), sofern einschlägig. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind einzureichen: - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU) (sofern einschlägig). - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU) (sofern einschlägig). - Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4) (sofern einschlägig). - Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). - Sofern eine Nachunternehmerschaft vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des Nachunternehmers in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 32 Tage
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 07.09.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 125 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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