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Stadt Lehrte - Neubau Feuerwehrgerätehaus Arpke - Beratungsleistungen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenStadt Lehrte - Neubau Feuerwehrgerätehaus Arpke - Beratungsleistungen🏆 Drees & Sommer SE · Hamburg
- Drees & Sommer SE
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gesucht werden Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung der Totalunternehmervergabe für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Lehrte.
- Der Leistungsumfang umfasst die Fortschreibung des Raum- und Funktionsprogramms sowie die Steuerung des Vergabeverfahrens.
- Das Bauvorhaben hat geschätzte Gesamtkosten von ca. 6,32 Mio. EUR brutto.
- Die Vergabe erfolgt als offenes Verfahren.
- Die Beratungsleistungen sind auf die technische und wirtschaftliche Unterstützung im Vergabeprozess fokussiert, nicht auf Rechtsberatung.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Stadt Lehrte plant im Ortsteil Arpke den Neubau des Feuerwehrgerätehauses. Die Feuerwehr Arpke wird als Stützpunktfeuerwehr mit etwa 80 aktiven Mitgliedern geführt. Es sind eine Jugendfeuerwehr und eine Kinderfeuerwehr vorhanden. Die derzeitigen Gebäude entsprechen nicht mehr den Anforderungen und weisen unter anderem Platzmangel und fehlende Umkleidemöglichkeiten auf. Eine Machbarkeitsstudie bestätigte, dass der Neubau an einem neuen Standort südlich der Schwüblingser Straße aufgrund fehlender Erweiterungsmöglichkeiten am bisherigen Standort notwendig ist. Die Fläche grenzt im Westen an vorhandene Wohnbebauung und befindet sich im Ortseingangsbereich von Arpke. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt und befindet sich im Außenbereich. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau der Feuerwehr zu schaffen, wurde der Bebauungsplan Nr. 03/22 "Feuerwehr Arpke" sowie die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses Arpke soll in Modul- bzw. serieller Systembau-weise und eingeschossiger Bauweise errichtet werden. Die Erschließung erfolgt über die Schwüblingser Straße. Die geschätzten Gesamtkosten (KG 200 - 700) liegen bei rd. 6.320.295,00 EUR Mio. Euro brutto. Es ist beabsichtigt, die Vergabe im Rahmen einer Totalunternehmervergabe durchzuführen. Im Rahmen der Totalunternehmervergabe sollen die erforderlichen Planungs- und Bauleistungen von einem Unternehmen erbracht werden. Die Vergabe von weiteren Bewirtschaftungsleistungen ist nicht beabsichtigt. Für die Vorbereitung und Durchführung des erforderlichen Vergabeverfahrens werden technische und wirtschaftliche Beratungsleistungen gesucht. Dieses schließt die Fortschreibung des Raum- und Funktionsprogramms sowie ggf. Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mit ein. Der Berater soll die Vergabe steuern und die erforderlichen technischen und wirtschaftlichen Leistungen erbringen. Die Erbringung von Rechtsberatungsleistungen ist nicht Gegenstand
Vollständige Beschreibung (2.403 Zeichen)
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Die Bedingungen zur Bewertung des Referenznachweises wurden angepasst. Punkt 3.1 wurde angepasst.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
2 von 2 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Personal- und Beratungskonzept 70 Pkt.Qualität
Personalkonzept - 20 % Beratungskonzept für die Erstellung der FLB - 20 % Beratungskonzept für die Begleitung des Vergabeverfahrens - 15 % Terminplanung - 15 %
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Honorarangebot 30 Pkt.Preis
Honorar
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg zulässig. Nach § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Kammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
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Vergabeergebnis Sie sind hier oev
Auftrag wurde zugeschlagen · 37 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Drees & Sommer SE1 Veröffentlichung
- 05.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 15.278 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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