Kriterium: "Eignung zur Berufsausübung - Befähigung zur Berufsausübung einschließlich
Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister";
Kriterium " Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und Kriterium: "Technische
und berufliche Leistungsfähigkeit":
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in
die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)
und geben hierzu die
PQ-Nummer mit dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot an.
Beruft sich der Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, oder bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die jeweilige
Nummer im Präqualifikationsverzeichnis auch für diese Unternehmen bzw. alle Mitglieder
einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit
dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot anzugeben. Wir weisen darauf hin das
die im PQ Verzeichnis hinterlegten Referenzen und Dokumente auf Aktualität und Vergleichbarkeit
mit der hier zu vergebende Leistung geprüft werden. Unterlagen und Referenzen die
nicht aktuell und vergleichbar sind führen zum Ausschluss des Angebotes.
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Auftragsspezifische Einzelnachweise (von präqualifizierten und nicht präqualifizierten
Unternehmen vorzulegen):
Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an andere Unternehmen
vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt 235).
Mit dem Angebot sind 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren über nach Art und Umfang
vergleichbare Leistungen einzureichen (gilt für alle Bieter, auch für präqualifizierte
Bieter). Das den Vergabeunterlagen beigefügte VHB-Formblatt 444 ist hierfür jeweils
verbindlich zu verwenden. Eine Bestätigung des Referenzgebers über die jeweils benannte
Referenz ist hierbei nicht zwingend erforderlich.
Bei präqualifizierten Bietern ist es ausreichend, wenn Sie mit der Angebotsabgabe
bestätigen, dass wir die geforderten vorgenannten 3 vergleichbaren Referenzen aus dem PQ-Verzeichnis der weiteren Prüfung unterziehen können.
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 mit ihrem Teilnahmeantrag
/Angebot eine entsprechende Eigenerklärung ab.
Beruft sich der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, oder bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die Eigenerklärung
über das Formblatt 124 auch von diesen Unternehmen bzw. von jedem Mitglied einer Bewerber-/
Bietergemeinschaft mit Teilnahmeantrag/ Angebot abzugeben.
https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt: Der Auftraggeber behält sich vor, von
den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen die entsprechenden, im Formblatt
124 genannten Nachweise und Belege
anzufordern.
https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zureignungvhb-124
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen außerhalb einer
Eignungsleihe Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie entsprechende Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen zum Beleg der Angaben innerhalb angemessener Fristsetzung nach Aufforderung anzufordern.
Nimmt der Bieter/Bewerber bzw. die Bieter-/Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer
Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam mit dem Bieter/Bewerber bzw. der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft für die Auftragsausführung haften; von Bewerbern /Bewerbergemeinschaften ist die Haftungserklärung gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“(Formblatt 236) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben, von Bietern/Bietergemeinschaften mit dem Angebot.
Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen.