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KI Assistenzsystem Sozialleistungen
Dataport AöR · Altenholz · Schleswig-Holstein · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Angebote bis 10.09.2026, 12:00 Uhr (noch 17 Tage)
Beschreibung
Über einen vierjährigen Rahmenvertrag soll die Bereitstellung von Lizenzen (ohne Mindestabnahmemenge) für ein KI-Assistenzsystem zur Bearbeitung von Sozialleistungsanträgen sowie damit verbundener Dienstleistungen vergeben werden. Davon muss mindestens Wohngeld und Grundsicherung abgedeckt werden. Der Rahmenvertrag soll folgende Leistungen umfassen: • Bereitstellung und Lizensierung eines KI-Assistenzsystems • Betrieb des Softwaresystems durch den Auftragnehmer • Erbringung von Leistungen zur Integration: o Durchführung von Einführungsprojekten o Durchführung von Schulungen o initiale Leistungen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, insbesondere die Bereitstellung der API • Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der gelieferten Software • fachliche und technische Supportleistungen
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vergabe von Lizenzen und Dienstleistungen für ein KI-Assistenzsystem zur Bearbeitung von Sozialleistungen.
- Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren und umfasst Lizenzen, Betrieb, Integration, Wartung, Weiterentwicklung und Support.
- Mindestens die Bearbeitung von Wohngeld und Grundsicherung muss durch das KI-System abgedeckt werden.
- Bieter müssen die Fähigkeit zur Bereitstellung von APIs und zur Durchführung von Einführungsprojekten und Schulungen nachweisen.
Vergeben werden Lizenzen und Dienstleistungen für ein KI-Assistenzsystem zur Bearbeitung von Sozialleistungsanträgen (mindestens Wohngeld und Grundsicherung) über einen vierjährigen Rahmenvertrag.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog 60 %Qualität
https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/2113b622-a565-48e6-9789-c06d56932ddd/awardcriteria
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Preis 40 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Es wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen verlangt: • 5 Mio. Euro für Personenschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 5 Mio. Euro für Sachschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle und • 2,5 Mio. Euro für Vermögensschäden und Datenschutzschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Die Versicherung ist für die gesamte Vertragsdauer aufrecht zu erhalten. Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots in der eVergabe (dort im Abschnitt „Eignung“ unter Ziffer 2.2.1.1), diesen Nachweis fristgerecht und unaufgefordert vorzulegen. Der gültige Nachweis ist spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen. Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bietergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bietergemeinschaft einzureichen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt wer-den; das Angebot ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Im Rahmen der geforderten technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen die Bieter mindestens eine Referenz einreichen. Der Bieter benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung vergleichbare Referenzprojekte, die nach dem 01.08.2023 erfolgreich abgeschlossen und produktiv gesetzt sind bzw. bei denen die Abnahme durch den Referenzauftraggeber erfolgt ist. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und erfüllt somit nur dann den jeweiligen Anforderungsblock, wenn sie die im jeweiligen Anforderungsblock genannten Voraussetzungen erfüllt (siehe unten). Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von eins - drei vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als drei Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 1-3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Reicht ein Bewerber eine Referenz ein, die mit dem Inhalt eines Anforderungsblocks vergleichbar ist (also die unten für jeden Anforderungsblock genannten Voraussetzungen erfüllt), gilt dieser Anforderungsblock als erfüllt. - Alle Anforderungsblöcke müssen mindestens einmal nachgewiesen werden, durch eine oder mehrere Referenzen. - Anforderungsblöcke: (1) Vergleichbare Lösung Referenzprojekt innerhalb der letzten drei Jahre, (Stichtag: Tag der Absendung der EU-Bekanntmachung) über die Einführung eines KI-Assistenzsystems. Gegenstand des Referenzprojektes müssen • Bereitstellung und Lizensierung eines KI-Assistenzsystems • Betrieb des Softwaresystems durch den Auftragnehmer • Erbringung von Leistungen zur Integration: o Durchführung von Einführungsprojekten o Durchführung von Schulungen o initiale Leistungen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, insbesondere die Bereitstellung der API • Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der gelieferten Software • fachliche und technische Supportleistungen sein, bzw. gewesen sein. - (2) Vergleichbare Endkunden a) „kleine“ Endkunden Referenzprojekt innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Tag der Absendung der EU-Bekanntmachung) über den Einsatz des KI-Assistenzsystems bei drei unterschiedlichen Endkunden, bei denen jeweils bis zu 10.000 Anträge jährlich verarbeitet wurden oder noch werden. [Hinweis: Dieser Anforderungsblock kann durch eine oder auch durch bis zu drei Referenzprojekte nachgewiesen werden] b) „große“ Endkunden Referenzprojekt innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Tag der Absendung der EU-Bekanntmachung) über den Einsatz des KI-Assistenzsystems bei drei unterschiedlichen Nutzern, bei denen jeweils mindestens 10.000 Anträge jährlich verarbeitet wurden oder noch werden. [Hinweis: Dieser Anforderungsblock kann durch eine oder auch durch bis zu drei Referenzprojekte nachgewiesen werden] - Die Bewertung der o.g. Anforderungen erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es entsprechend der obigen Darstellungen nicht immer zwingend erforderlich, für jeden einzelnen Anforderungsblock jeweils eine eigene Referenz einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Es wäre denkbar, dass alle Anforderungen mit nur einer Referenz nachgewiesen werden können. Der Auftraggeber und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Neben den o.a. Unterlagen/Angaben werten der Auftraggeber und die Vergabestelle für die Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die ANLAGEN Angabe Unterauftragnehmereinsatz, Erklärung Unterauftragnehmer sowie Erklärung Bewerber-Bietergemeinschaft aus. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: „§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieterassistenten der eVergabe zu senden
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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