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Betrieb Transportnetz
Dataport AöR · Altenholz · Schleswig-Holstein · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Angebote bis 08.09.2026, 12:00 Uhr (noch 25 Tage)
Beschreibung
- 24/7 Netzüberwachung Schleswig-Holstein - Reporting von Kennzahlen - Netzüberwachung Länderübergreifendes Netz (LÜN) zwischen 16:00 und 08:00 Uhr so-wie an Wochenenden und an bundeseinheitlichen Feiertagen - Optional: Ausweitung der Netzüberwachung auf weitere Trägerländer zwischen 16:00 und 08:00 Uhr sowie an Wochenenden und bundeseinheitlichen Feiertagen Nähere Infos sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. — - 24/7 Richtfunkentstörung Schleswig-Holstein - Richtfunkentstörung nach Aufwand - 24/7 Entstörung Übertragungstechnik in Schleswig-Holstein - 24/7 Entstörung Übertragungstechnik im LÜN Nähere Infos sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. — Infrastrukturpflege in S-H Nähere Infos sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Telekommunikation
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der Auftrag umfasst 24/7 Netzüberwachung und Entstörung von Richtfunk und Übertragungstechnik in Schleswig-Holstein sowie länderübergreifend.
- Infrastrukturpflege in Schleswig-Holstein ist ebenfalls Teil der Leistung.
- Eine optionale Ausweitung der Netzüberwachung auf weitere Trägerländer ist möglich.
- Die genauen Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Gesucht wird der Betrieb eines Transportnetzes mit 24/7 Netzüberwachung und Entstörungsdiensten für Richtfunk und Übertragungstechnik in Schleswig-Holstein und länderübergreifend.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
Mindestens 5 Bewerber
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog nach WichtigkeitQualität
Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Die Abfrage der Umsatzzahlen in der eVergabe ist entsprechend zu beantworten sowie zusätzlich im Falle einer Bewerbergemeinschaft. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr den Mindestjahresumsatz erreicht hat. Los 1: 1.400.000 EUR netto. Los 2: 400.000 EUR netto. Los 3: 400.000 EUR netto. Sollte die Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Referenzen: [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung Es sind pro Los mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist ) erfolgreich abgeschlossen wurde/n, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, • wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. • Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (das heißt u.a. auch vergleichbare Anzahl von Abrechnungsfällen) beschreiben. Ein Referenzauftrag muss daher mindestens folgende Inhalt haben, um als vergleichbar zu gelten: Los 1: Netzleitstand Los 2: Entstörung Richtfunk und Übertragungstechnik Los 3. Infrastrukturpflege Über alle Lose hinweg gilt, dass von den zwei einzureichenden Referenzen eine zwingend aus dem Bereich BDBOS und die andere aus dem Bereich KRITIS zu erbringen ist. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn die Leistung 12 Monate erbracht wurde (das meint produktiven Betrieb) und mittlerweile erfolgreich abgeschlossen – also nicht vorzeitig beendet – wurde, oder über die Antragsfrist hinaus noch andauert. • wenn es dabei planmäßig, vertragskonform und im Wesentlichen mängelfrei verlaufen ist bzw. verläuft. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn die Leistung 12 Monate erbracht wurde (das meint produktiven Betrieb) und mittlerweile erfolgreich abgeschlossen – also nicht vorzeitig beendet – wurde, oder über die Antragsfrist hinaus noch andauert. • wenn es dabei planmäßig, vertragskonform und im Wesentlichen mängelfrei verlaufen ist bzw. verläuft. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Der Auftraggeber ermöglichst es dem Bewerber allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 2-3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 2-3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
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Durchschnittliche Personalstärke
Der Bewerber hat in der eVergabe im Abschnitt Eignungskriterien unter der Position eVergabe-Kriterium „Personalkennzahlen“ die erforderlichen Angaben zu den Beschäftigtenzahlen im letzten abgeschlossen Geschäftsjahr einzutragen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Anzahl der Personen im, die jeweils im Arbeitsumfeld des jeweiligen Loses beschäftigt sind mindestens der geforderten Menge entsprechen. (Mindestanforderungen). Los 1 (Netzleitstand): Mindestens 10 Los 2 (Entstörung Richtfunk und Übertragungstechnik): Mindestens 5 Los 3 (Infrastrukturpflege): Mindestens 5 Teilzeitkräfte gehen in die Auswertung mit ein, sind jedoch auf Vollzeitkräfte entsprechend umzurechnen. Auszubildende, Praktikanten und Werkstudierende sind nicht zu berücksichtigen. Sollten die Angaben des Bewerbers den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer gilt der stärkste Einzelnachweis. In einem solchen Fall sind in der eVergabe im Abschnitt Eignungs-kriterien unter der Position „Personalkennzahlen“ die entsprechenden Angaben für den stärksten Einzelnachweis anzugeben. Den jeweiligen Kennzahlen ist für eine exakte Zuordnung die Bezeichnung des jeweiligen Unternehmens jeweils voranzustellen.
Weitere Anforderungen
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Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
Es liegt ein vollständiges, gültiges Zertifikat nach ISO 27001 oder BSI IT-Grundschutz für den relevanten Unternehmensbereich liegt vor. Akzeptiert werden Zertifikate auf Basis von BSI IT-Grundschutz oder der internationalen Norm ISO/IEC 27001. Die Bieterin/der Bieter hat im Rahmen einer Eigenerklärung zu versichern, dass ein entsprechendes Zertifikat vorliegt. Das Zertifikat ist mit dem Angebot einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist der Nachweis von dem Unternehmen einzureichen, das die jeweiligen Leistungsteile ausführt, für die Maßnahmn zur IT-Sicherheit erforderlich sind (Netzleitstand). Sollte die geforderte Erklärung/ Zertifikat nicht vorliegen, kann eine positive Prognose, dass der Bewer ber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Weitere Anforderungen. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet: "§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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