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Meißner Straße in Radebeul - Ausbau zwischen Gradsteg und Friedsteinstraße
Dresdner Verkehrsbetriebe AG — Große Kreisstadt Radebeul
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenMeißner Straße in Radebeul - Ausbau zwischen Gradsteg und Friedsteinstraße🏆 EIBS Entwurfs- und Ingenieurbüro Straßenwesen GmbH · Dresden
- BG mgp Ingenieurgesellschaft Goldemund + Hofmann GbR
- EIBS Entwurfs- und Ingenieurbüro Straßenwesen GmbH
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand sind Planungs- und Bauleitungsleistungen für den Ausbau der Meißner Straße in Radebeul.
- Die Leistungen umfassen Flächenplanung, Objektplanung Verkehrsanlagen und Fachplanung technische Ausrüstung nach HOAI 2021.
- Der geschätzte Auftragswert liegt bei 1.136.855 EUR.
- Es werden Leistungen für die Leistungsphasen 1 bis 9 angeboten, mit Optionen für spätere Leistungsphasen.
- Die detaillierte Leistungsbeschreibung ist der Vergabeunterlage zu entnehmen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die AGG beabsichtigt folgenden Planungs- und Bauleitungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 4, sowie für die Option 1 Lph. 5 bis 7 und Option 2 Lph. 8 und 9 zu vergeben: Flächenplanung gemäß HOAI 2021 Teil 2, Abschnitt 2, § 26 i.V.m. Anlage 4 Landschaftspflegerischer Begleitplan, Objektplanung gemäß HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 4, § 47 i.V.m. Anlage 13 Verkehrsanlagen, Fachplanung gemäß HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15 Technische Ausrüstung sowie Besondere Leistungen. Die detaillierte Beschreibung der Beschaffung ist der Vergabeunterlage Anlage 3 Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
2 von 2 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Sicherstellung des Projekterfolges 50 %Qualität
siehe Vergabeunterlage Anlage 2.2 Wertungsmatrix 2. Stufe
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Preis 30 %
siehe Vergabeunterlage Anlage 2.2 Wertungsmatrix 2. Stufe
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der Auftraggeberin gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB unzulässig. Teilt die Auftraggeberin auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten der Auftraggeberin aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Auftraggeberin geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Auftraggeberin. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
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2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier oev
Auftrag wurde zugeschlagen · 298 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) BG mgp Ingenieurgesellschaft Goldemund + Hofmann GbR · EIBS Entwurfs- und Ingenieurbüro Straßenwesen GmbHZuschlagswert 1.136.855 €1 Veröffentlichung
- 10.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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