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Einführung und Betrieb eines Personalinformationssystems (HRIS)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenEinführung und Betrieb eines Personalinformationssystems (HRIS)🏆 PERBILITY GmbH · Bamberg
- PERBILITY GmbH
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Einführung und der Betrieb einer cloudbasierten HR-Software als SaaS.
- Die Leistung umfasst Stammdatenverwaltung, Zeitwirtschaft, Reporting und Seminarverwaltung.
- Der Auftraggeber ist die Zentral- und Landesbibliothek Berlin mit Erfüllungsort in Berlin.
- Weitere Details zu den Anforderungen und dem Verfahren sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Gegenstand der Leistung ist die Einführung, der Betrieb sowie die Weiterentwicklung einer cloudbasierten HR-Software für die Stammdatenverwaltung, die Zeitwirtschaft, das Reporting sowie die Seminarverwaltung als SaaS in der Zentral- und Landesbibliothek Berlin. Ziel des Projekts ist es, eine moderne, integrierte Lösung für die Personalverwaltung zu schaffen, damit die Prozesse der Personalverwaltung der Stiftung zu digitalisieren und die Effizienz der Bearbeitung zu steigern. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung und den weiteren Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Kriterium 2: Funktionsumfang (B-Kriterien Lastenheft) 40 %Qualität
Die Prüfung und Bewertung des Funktionsumfangs (B-Kriterien) wird anhand der Angaben des Bieters zu den verbindlich angebotenen Leistungen im Lastenheft, welches der Bieter mit seinem Angebot vollständig befüllt einreicht, vorgenommen. Weitere Details sind der Ziff. 20 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
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Kriterium 1: Preis 30 %Preis
Zur Wertung des Preises wird der rechnerisch korrekte Gesamtangebotspreis (in Euro brutto) aus dem Preisblatt herangezogen. Das gilt auch im Reverse Charge Verfahren. Weitere Details sind der Ziff. 20 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
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Kriterium 3: Usability & Konsistenz sowie Prozessunterstützung 30 %Qualität
Vorstellung der Use Cases in Anbieterpräsentation Die Bewertung erfolgt durch eine Auswahljury. Weitere Details sind der Ziff. 20 der Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß §§ 160 Abs. 3, 135 Abs. 2, 168 Abs. 2 GWB: Die Vergabekammer (s. Abschnitt 8: Überprüfungsstelle) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. // Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß nicht zuvor rechtzeitig gegenüber der Vergabestelle gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge bei der Vergabestelle. Eine Rüge ist nicht rechtzeitig, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen erfolgt, nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat. Eine Rüge ist außerdem nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund einer Bekanntmachung oder aufgrund der zur Interessensbestätigung zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung (Bewerbungsfrist) erfolgt ist. Eine Rüge ist darüber hinaus nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund einer Aufforderung zur Angebotsabgabe oder aufgrund der zur Angebotserstellung zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist erfolgt ist. // Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn nach dem Eingang einer Mitteilung der Vergabestelle beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. // Ein Nachprüfungsantrag ist zudem dann unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Vertrag darf 10 Kalendertage nach Absendung der Information über den Abschluss des Vertrages durch die Vergabestelle an die betroffenen und nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der vorgenannten Information, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, im Nachprüfungsverfahren geltend gemacht worden ist. Wurde der Abschluss des Vertrages im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung über den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 81 Tage nach Fristende
Auftragnehmer PERBILITY GmbH2 Veröffentlichungen
- 11.08.2026 Anpassung der Anzahl der Angebote von KMU im Abschnitt 6.1.4 Statistische Informationen · in TED EU + oev aktuell
- 10.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev
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Preiseinschätzung
Basierend auf 404 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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