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Generalplanungsleistungen für die Umstellung der FGL 102
Vergabe-Ergebnis
Ingenieurbüro für Wasser und Boden GmbH
Auftragnehmer
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Generalplanungsleistungen für die Ertüchtigung der Ferngasleitung 102 (ca. 47 km) für Wasserstofftransportkapazitäten.
- Leistungsumfang gemäß HOAI (LPH 3-9) für Objektplanung Ingenieurbauwerke, Rohr-/Tiefbau, Fernmeldetechnik und weitere besondere Leistungen.
- Erforderlich sind Nachweise über Erfahrung in vergleichbaren Projekten, insbesondere im Bereich Gasleitungsbau und Genehmigungsverfahren.
- Ziel ist die bauliche Realisierung ab Ende 2028 nach Vorliegen aller Genehmigungen.
- Bieten Sie umfassende Expertise in der Planung und Koordination komplexer Infrastrukturprojekte.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die ONTRAS Gastransport GmbH als überregionaler Ferngasleitungsnetzbetreiber beabsichtigt die Generalplanungsleistungen zur Ertüchtigung der Ferngasleitung (FGL) 102 zu vergeben, um die Transportfähigkeit von Wasserstoffkapazitäten zu realisieren. Das Projekt beinhaltet Ertüchtigungen bzw. Sanierungen einer Ferngasleitung zwischen Brumby und Wedringen (FGL 102) im Bundesland Sachsen-Anhalt. Der betroffene Leitungsabschnitt hat eine Länge von ca. 47 km. Im Bestand weist der Leitungsabschnitt eine Dimension von 750 mm mit einem MOP von 55 bar aus. Der AG geht aktuell von ca. 20 zu sanierenden punktuellen Einzelmaßnahmen aus. Der Projektstart ist direkt nach Beauftragung der Generalplanungsleistungen ab Herbst 2026 mit Übergabe der Aufgabenstellung an den Generalplaner vorgesehen. Der AG geht von der Durchführung eines Einzelgenehmigungsverfahrens aus. Ziel ist es, spätestens Anfang 2028 mit Vorliegen aller relevanten Genehmigungen mit der baulichen Realisierung der Baumaßnahmen zu beginnen, sodass die Inbetriebnahme Ende 2028 erfolgen kann. Die Generalplanungsleistung umfasst vorrangig Grund- und Besondere Planungsleistungen (Abruf erfolgt leistungsphasenbezogen) gemäß HOAI in folgendem Leistungsbild: § 41 ff. Objektplanung Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen (LPH) 3 bis 9. Im Leistungsumfang enthalten sind damit u. a. die Planungsleistungen für den Rohr- und Tiefbau, Fernmeldetechnik sowie weitere zusätzliche Besondere Leistungen, wie die Koordinierung weiterer am Planungsprozess beteiligter Fachplaner, die Kostenverfolgung etc. Darüber hinaus können weitere Leistungsbestandteile ggf. Beratungsleistungen gem. Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 HOAI, wie z. B. Leistungen der Umweltverträglichkeitsstudie und/oder weitere im Planverfahren erforderliche Gutachten oder Sachverständigenprüfungen, sein.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
5 von 5 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Abwicklungskonzept 40 %Qualität
Erläuterungen, wie der Auftrag im Fall der Zuschlagserteilung praktisch umgesetzt wird (u. a. anhand eines Grobterminplans, Erläuterungen zu projektspezifischen Besonderheiten und Risiken, Darstellung Qualitätsmanagement und -sicherung, Abbildung und Erläuterungen zum Projektteam mit Kommunikation und Schnittstellenmanagement, Kapazitäts- und Personaleinsatzplanung)
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Wertungspreis (netto) - Gesamtsumme aus Punkt 3.1, 3.2 und 3.3.1 bis 3.3.13 (exkl. Punkt 3.3.9 B) 35 %Kosten
Wertungspreis (netto) - Gesamtsumme aus Punkt 3.1, 3.2 und 3.3.1 bis 3.3.13 (exkl. Punkt 3.3.9 B
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Qualifikation Schlüsselpersonal 20 %Qualität
Erläuterungen/Darstellungen zur Berufserfahrung sowie zu vergleichbaren, persönlichen Referenzen für Schlüsselfunktionen im Projekt (voraussichtlich Gesamtprojektleiter, stellv. Gesamtprojektleiter, wobei eine Anpassung der vorzustellenden Schlüsselpersonen mit Aufforderung zur Angebotsabgabe vorbehalten bleibt); darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, dieses Zuschlagskriterium mit Aufforderung zur Angebotsabgabe (2. Stufe des Verfahrens) in Unterkriterien aufzugliedern
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Wertungspreis (netto) - Maximalwert für Koordinierungsaufgaben aus Punkt 3.3.9 B 5 %Kosten
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vorstehender Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. (4) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 161 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Ingenieurbüro für Wasser und Boden GmbH1 Veröffentlichung
- 11.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 10.505 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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