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Generalplanungsleistungen für die Umverlegung der FGL 211 und den Rückbau der FGL 082
Vergabe-Ergebnis
PLE Pipeline Engineering GmbH
Auftragnehmer
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Generalplanungsleistungen für Umverlegung und Rückbau von Ferngasleitungen (FGL 211 und FGL 082).
- Maßnahmen sind Teil eines Autobahnausbauprojekts der Die Autobahn GmbH des Bundes.
- Leistungen umfassen Projektsteuerung, diverse Planungsphasen und Bauüberwachung.
- Beauftragung der Generalplanerleistungen im Herbst 2026, Übergabe der Ausschreibungsunterlagen für Bauunternehmer im April 2027.
- Die Erbringung und Vergütung der Planungsleistungen erfolgen losgelöst von der HOAI.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die ONTRAS Gastransport GmbH als überregionaler Ferngasleitungsnetzbetreiber beabsichtigt die Generalplanungsleistungen für die Umverlegung der FGL 211 und den Rückbau der FGL 082 zu vergeben. Die Maßnahmen sind im Zuge des geplanten Ausbaus der A 10 östlicher Berliner Ring mit den Schwerpunkten Ausbau der vorhandenen AS Erkner und Freienbrink Süd sowie dem Neubau der AS Freienbrink Nord (Projekt der Die Autobahn GmbH des Bundes) erforderlich. In den betroffenen Bereichen verlaufen u. a. die Ferngasleitung (FGL) 211, die stillgelegte FGL 082 sowie abschnittsweise das Steuerkabel 1302 der ONTRAS. Im Rahmen einer Vorplanung wurden die digitalen Bestandsunterlangen durch ein externes Ingenieurbüro geprüft, um die neue Lage der Leitungsachse der FGL 211 und des Steuerkabels 1302 in den erforderlichen Abschnitten festzulegen. In den Abschnitten der FGL 211, in denen eine Umverlegung erfolgt, wird das Altrohr geborgen und fachgerecht entsorgt. Die Leitungsabschnitte der stillgelegten ONTRAS-Leitung FGL 082, die sich innerhalb der Baufeldgrenzen befinden, werden ebenfalls geborgen und entsorgt. Alle Maßnahmen sind als Folgemaßnahmen des Autobahnprojektes im Planfeststellungsverfahren der Die Autobahn GmbH des Bundes enthalten. Es ist kein separates Genehmigungsverfahren für dieses (Teil-)Projekt zu führen. Es handelt sich um Rohrauswechslungen in einer neuen Trasse (Umverlegung), Rohrauswechslungen in gleicher Trasse, teilweise mit Tieferlegung und Mantelrohrverlängerungen. Der Terminplan sieht vor, dass die Beauftragung der Generalplanerleistungen im Herbst 2026 erfolgt, die Ausschreibungsunterlagen für den Bauunternehmer 04/2027 an ONTRAS übergeben werden (EU-Vergabe), sodass der Baubeginn 04/2028 erfolgen kann und die Inbetriebnahme 11/2028 stattfindet. Die Erbringung und Vergütung der Planungsleistungen erfolgen losgelöst von der HOAI. Die Generalplanungsleistungen umfassen u. a. Projektsteuerung von Beginn bis zum Abschluss der Gewährleistungsphase, Entwurfsplanung, G
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3 von 4 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (75 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Abwicklungskonzept 40 %Qualität
Erläuterungen, wie der Auftrag im Fall der Zuschlagserteilung praktisch umgesetzt wird (u. a. anhand eines Grobterminplans, Erläuterungen zu projektspezifischen Besonderheiten und Risiken, Darstellung Qualitätsmanagement und -sicherung, Abbildung und Erläuterungen zum Projektteam mit Kommunikation und Schnittstellenmanagement, Kapazitäts- und Personaleinsatzplanung)
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Wertungspreis (netto) - Gesamtsumme aus Punkt 3.1, 3.2 und 3.3.1 bis 3.3.13 (exkl. Punkt 3.3.9 B 35 %Kosten
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Qualifikation Schlüsselpersonal 20 %Qualität
Erläuterungen/Darstellungen zur Berufserfahrung sowie zu vergleichbaren, persönlichen Referenzen für Schlüsselfunktionen im Projekt (voraussichtlich Gesamtprojektleiter, stellv. Gesamtprojektleiter, wobei eine Anpassung der vorzustellenden Schlüsselpersonen mit Aufforderung zur Angebotsabgabe vorbehalten bleibt); darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, dieses Zuschlagskriterium mit Aufforderung zur Angebotsabgabe (2. Stufe des Verfahrens) in Unterkriterien aufzugliedern
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Wertungspreis (netto) - Maximalwert für Koordinierungsaufgaben aus Punkt 3.3.9 B 5 %Kosten
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vorstehender Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. (4) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 161 Tage nach Fristende
Auftragnehmer PLE Pipeline Engineering GmbH1 Veröffentlichung
- 11.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 10.475 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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