Mehr Details
Wissenschaftliche Betreuung der Naturschutzfachkartierung in Bayern, Rahmenvertrag 2024 bis 2027
Bayerisches Landesamt für Umwelt · Augsburg · Bayern · Landesbehörde
Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an Dr. Dolek →Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.
Wer Bayerisches Landesamt für Umwelt beobachtet, bekommt neue Ausschreibungen dieser Vergabestelle per E-Mail — am Tag der Veröffentlichung statt Wochen später über eine Suchmaschine.
Kostenlos beobachten →Beschreibung
Fachliche und wissenschaftliche Betreuung und Kontrolle der Kartierleistungen im Rahmen der in den Jahren 2024 bis 2027 durch das LfU und durch die Höheren Naturschutzbehörden vergebenen Biotop- und LRT-Kartierungen in den Landkreisen, kreisfreien Städten und FFH-Gebieten. Die Naturschutzfachkartierung ist eine standardisierte Erhebung verschiedener zoologischer Artengruppen (Vögel, Reptilien, Amphibien, Libellen, Tagfalter, Heuschrecken), die jeweils auf der Ebene eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt durchgeführt wird. Zur Sicherstellung einer Vergleichbarkeit der Methoden, der Wertung der Ergebnisse und der technischen Bearbeitung der gewonnenen Daten ist eine Betreuung der wechselnden NFK-Auftragnehmer notwendig.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die wissenschaftliche Betreuung der Naturschutzfachkartierung in Bayern von 2024 bis 2027.
- Die Leistung umfasst die fachliche und wissenschaftliche Kontrolle von Biotop- und LRT-Kartierungen verschiedener Artengruppen.
- Es wird eine standardisierte Erhebung und Vergleichbarkeit von Methoden und Ergebnissen über wechselnde Auftragnehmer hinweg sichergestellt.
- Der CPV-Code 71200000 deutet auf Planungsleistungen im Bauwesen hin, hier jedoch im Kontext wissenschaftlicher Dienstleistungen im Naturschutz.
Gesucht wird die wissenschaftliche und fachliche Betreuung der Naturschutzfachkartierung in Bayern für die Jahre 2024-2027.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele Beratung & Dienstleistungen-Ausschreibungen in Bayern passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „Beratung & Dienstleistungen" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
📅 Laufzeit endet am 31.12.2027
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis 50 %
-
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog 50 %Qualität
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/d45befb3-5ba3-4693-bb54-71f7e19b81a3/awardcriteria Sofern die fachlichen Mindestvoraussetzungen zur Erfüllung des geforderten Leistungsumfanges erfüllt sind, erfolgt die Wertung der Angebote nachfolgenden Kriterien: • Preis 50 % • Fachliche Qualifikation des Bearbeiterteams 50 % Die fachliche Gesamtbewertung des Bieters erfolgt anhand der persönlichen Referenzen der einzelnen Bearbeiter und deren Bearbeitungsanteilen im Landkreis gemäß der Matrix in der Excel-Datei „Wertungsmatrix_NFK-Betreuung“. Die Einzelbewertungen der Bearbeiter werden im Verhältnis zu deren Bearbeitungsanteilen an der Gesamtleistung ermittelt und dann zu einer Gesamtleistungspunktzahl für das Bearbeiterteam aufsummiert. Die Maximale Gesamtleistungspunktzahl (L) beträgt dabei 300 Punkte. Die Wertung der Angebote erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode, d.h. der Preis (P) wird den erreichten Leistungspunkten (L) nach der Formel K = L/P direkt gegenübergestellt. Das Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis (K) erhält den Zuschlag. Über das Formblatt „Persönliche Referenzen Bearbeiter“ soll die fachliche Qualifikation aller vorgesehenen Bearbeiter/innen anhand einer chronologischen Auflistung der wesentlichen Referenzprojekte mit Schwerpunkt auf aktuellen Arbeiten innerhalb der letzten zehn Jahre und mit Angabe der Auftraggeber nachgewiesen werden. Auf Grundlage dieser Angaben erfolgt die Bewertung hinsichtlich der Kriterien 1, 2 und 3 der Wertungsmatrix. Im Einzelnen sind dabei folgende Punkte darzustellen: Vielseitige zoologische Kenntnisse: • Nachweis umfassender zoologischer Fachkenntnisse hinsichtlich Artbestimmung und Habitatansprüchen aller zu bearbeitenden Artengruppen. Für jeden Bearbeiter sind je zu bewertender Artengruppe mind. 2 Referenzen vorzulegen, die die umfassende Bearbeitung dieser Gruppe in einem größeren Bezugsraum dokumentieren (keine kleinräumigen Eingriffsgutachten, keine Einzelarten-Bearbeitung etc.; es gelten Referenzen ab 2014, ältere Referenzen nach Ermessen des AG). Mindestvoraussetzung: Jeder Bearbeiter kann hinreichende Kenntnisse für mindestens 2 Artengruppen belegen (entspricht Mindestpunktzahl von 40 Punkten). Jede weitere, durch 2 Referenzen belegte Artengruppe wird mit zusätzlich 40 Punkten bewertet. Bayernweite Erfahrungen: • Für jeden Bayerischen Regierungsbezirk, der gewertet werden soll, ist für jeden Bearbeiter mind. eine Referenz vorzulegen, die ein Kartierungs- oder Umsetzungsprojekt, betreffend die unter Kriterium 1 genannten Artengruppen, mit größerem Bezugsraum in diesem Regierungsbezirk oder ein NFK-Projekt in diesem Regierungsbezirk (Betreuer oder Hauptbearbeiter mind. einer Artengruppe) dokumentiert. Es gelten Referenzen ab 2014, ältere Referenzen nach Ermessen des AG. Mindestvoraussetzung: Jeder Bearbeiter kann mindestens ein Referenzprojekt mit größerem Bezugsraum in Bayern benennen (entspricht Mindestpunktzahl von 10 Punkten). Jede weitere, durch eine Referenz belegte Erfahrung in einem anderen Regierungsbezirk wird mit zusätzlich 10 Punkten bewertet. Methodenkenntnis NFK: • Nachweis über Erfahrungen mit NFK-Bearbeitung als Kartierer (Hauptbearbeiter mindestens einer Artengruppe) oder als NFK-Betreuer. Es gelten NFK-Projekte ab 2014 (Jahr des Kartierbeginns), ältere Referenzen nach Ermessen des AG. Mindestvoraussetzung: mindestens die Hälfte der vorgesehenen Bearbeiter können 2 NFK-Projekte oder mehr benennen, in denen sie als Hauptbearbeiter einer Gruppe oder als NFK-Betreuer tätig waren (entspricht Mindestpunktzahl von je 20 Punkten für die Hälfte der Bearbeiter). Jede weitere, durch eine Referenz belegte Erfahrung als Hauptbearbeiter einer Artengruppe in einer NFK oder als NFK-Betreuer wird mit zusätzlich 10 Punkten bewertet. Sofern die Mindestvoraussetzungen (Erreichen der jeweiligen Mindestpunktzahlen) nicht erfüllt werden, führt dies zum direkten Ausschluss des Angebotes. Bei allen Referenzen behält sich das LfU eine Prüfung/Nachfrage beim Auftraggeber vor. Referenzen, die vom Auftraggeber als „nicht zufrieden stellend“ beurteilt wurden oder bei denen keine Aussagen zum persönlichen Beitrag des zu bewertenden Bearbeiters an den Ergebnissen der Referenz gemacht werden, werden nicht bewertet. Gleiches gilt für Referenzprojekte, die vor 2013 abgeschlossen wurden oder für noch laufende Projekte. Eine Referenz kann gleichzeitig für mehrere Artengruppen unter Kriterium 1 sowie für weitere Kriterien gelten, vorausgesetzt es wurde im Übersichtsblatt „Formblatt_Persönliche_Referenzen_Bearbeiter“ die entsprechende Angabe gemacht. Gültige Referenzen werden in festgelegter Reihenfolge bewertet wie folgt: Zuerst werden Referenzen bewertet, die sich auf die Kartierung von Artengruppen beziehen (Kriterium 1: maximal 5 Referenzen pro Artengruppe). Sind hierbei noch keine 5 Referenzen, die auch das Kriterium 2 erfüllen, werden weitere Kriterien hinsichtlich des Kriteriums 2 bewertet. Sind hierbei noch keine 5 Referenzen, die auch das Kriterium 3 erfüllen, werden weitere Kriterien hinsichtlich des Kriteriums 3 bewertet. Alle weiteren Referenzen bleiben unberücksichtigt. Auf der Grundlage der Referenzenprüfung erfolgt für jeden Bearbeiter eine Bewertung hinsichtlich der Kriterien 1, 2 und 3 entsprechend der Wertungsmatrix.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 18.10.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
-
Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 17 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Dr. DolekAuftragsvolumen (Rahmen) 284 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 4.821 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Passende Ausschreibungen automatisch finden
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →