Vergeben IT & Digitalisierung
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Webbasiertes Berichtswesen in der betrieblichen Gesundheitsförderung: externe IT-Unterstützung - 1.VHR BüvA

AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts

Vergabe-Ergebnis

TEDSoft GmbH

Auftragnehmer

Auftragsvolumen (Rahmen) 890.400 €
Eingegangene Angebote 3

Das Wichtigste auf einen Blick

KI-generiert
  • Gegenstand ist die Weiterentwicklung und der Support webbasierter Anwendungen zur Analyse von Arbeitsunfähigkeitsdaten für die betriebliche Gesundheitsförderung.
  • Der geschätzte Auftragswert liegt bei 700.000 EUR.
  • Die Ausschreibung richtet sich an externe IT-Dienstleister.
  • Die Leistungserbringung erfolgt für die AOK-Bundesverband eGbR mit Erfüllungsort in Berlin.

KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

Nach § 20b Abs. 1 SGB V besteht die gesetzliche Verpflichtung, die gesundheitliche Situation in den Betrieben zu erheben. Als geeignete Instrumente zur Erfassung der gesundheitlichen Situation werden u.a. Analysen des Arbeitsunfähigkeitsgeschehens von der AOK angeboten. Die AOKs liefern zu diesem Zweck halbjährlich Arbeitsunfähigkeitsdaten aus ihrem Bestand an das Wissenschaftliche Institut der AOK(WIdO) im AOK-Bundesverband, die für die vom WIdO angebotenen webbasierten Berichte aufbereitet sowie zu bundesweiten Vergleichsdaten verdichtet werden. Diese webbasierten Berichte werden den AOKs automatisiert zur Verfügung gestellt und von den Usern jährlich über 20 000 Mal abgerufen. Anwender sind die Berater der AOKs im Bereich der Betrieblichen Gesundheitsförderung, die den Unternehmen Arbeitsunfähigkeitsberichte bereitstellen. Diese Analysen sind eine Voraussetzung für die Beratung und Unterstützung von Unternehmen seitens der AOK zur Implementierung nachhaltiger gesundheitsfördernder Strukturen im Betrieb. Die Berichte stellen das Arbeitsunfähigkeitsgeschehen nach unterschiedlichen Bedarfen für einzelne Betriebe, Betriebsgruppen und Regionen dar. Gegenstand der Ausschreibung ist die kontinuierliche Erweiterung und der Ausbau bereits bestehender Funktionen der verschiedenen Web-Applikationen für die betriebliche und regionale Analyse von Arbeitsunfähigkeitsdaten und die Problembehebung beim Einsatz der webbasierten Softwarekomponenten(Support).

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

KMU-Anteil der Bieter

2 von 3 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (67 %)

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über die Original-Bekanntmachung (TED EU). Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1
  • Qualität 60 %

    Nähere Angaben ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Anlage B06)

  • Preis 40 %

    Nähere Angaben ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Anlage B06)

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung oev

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 700.000 €
  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 149 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer TEDSoft GmbH
    Auftragsvolumen (Rahmen) 890.400 €

    1 Veröffentlichung

    • 20.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell

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890.400 €
Auftragsvolumen (Rahmen)

Vergabenummer 2026-06-03-BV-ARN_finales Angebot BüvA
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Veröffentlicht 20.08.2026
CPV-Code 72000000
IT-Dienstleistungen (Was ist das?)
Angebote 3
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 6,6 in der Branche)
Erfüllungsort Berlin
Laufzeit 4 Jahre
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (TED EU) · ggf. archiviert
Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Auftragnehmer (?)
TEDSoft GmbH

Ø Bieter in der Branche 6.6
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 62.503 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 19.021 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 29%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche
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Vollständige Daten

Quelle: TED EU · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 22.08.2026

Daten korrigieren →

Quelle: TED EU

Diese Bekanntmachung stammt aus der EU-Datenbank Tenders Electronic Daily. Reduzierter Datenumfang (Titel, Auftraggeber, CPV, Frist). Für vollständige Dokumente und alle Sprachen:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts