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Rahmenvertrag-Magnetbandkassetten-2026
Vergabe-Ergebnis
- EDP Vertriebs GmbH
- MUP Bürohandels GmbH
- OfficeXpress GmbH
Diese Vergabe wurde in mehreren Losen ausgeschrieben — pro Los wurde ein Auftragnehmer gewählt. Welcher Bieter welches Los gewonnen hat → TED-Detail ansehen
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung für Magnetbandkassetten mit einem geschätzten Wert von 2.000.000 EUR.
- Die Vergabe erfolgt an die 5 Wirtschaftsteilnehmer mit den besten Lieferzeiten, wobei eine Lieferzeit von maximal 10 Tagen gefordert ist.
- Einzelabrufe werden über einen Mini-Wettbewerb unter den Vertragspartnern abgewickelt und zu 100 % nach dem Preis bewertet.
- Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 3 Jahren und die Lieferungen erfolgen frei Haus.
- Bieter müssen ihre Lieferzeiten verbindlich für die gesamte Laufzeit des Rahmenvertrags angeben.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Die Rahmenvereinbarung wird mit den 5 Wirtschaftsteilnehmern abgeschlossen, welche die besten Lieferzeiten anbieten. Die späteren Einzelabrufe werden nach Preis bewertet. Sollten mehr als 5 Wirtschaftsteilnehmer das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben (schnellste Lieferzeit), so wird der Vertrag mit allen diesen Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen. Eine Lieferzeit von mehr als 10 Tagen führt zum Ausschluss. Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung wird der Auftraggeber unter allen Vertragspartnern einen Aufruf zum Mini-Wettbewerb durchführen. Der Abruf/Bestellung wird pro Lieferleistung/Artikel in Lose erfolgen. Beispiele: Wird nur 1 Lieferleistung/Artikel abgerufen, werden alle Vertragspartner aufgerufen einen Preis für eine Los-Nummer abzugeben. Werden 2 Lieferleistungen/Artikel abgerufen, so werden die Vertragspartner aufgerufen jeweils einen Preis für zwei Los-Nummern abzugeben. Entsprechend setzt sich das mit steigender Anzahl der angefragten/abzurufenden Artikel fort. Die Wertung beim Mini-Wettbewerb erfolgt pro Los zu 100 % durch den Preis. Jedem Abruf liegt ein entsprechender EVB-IT-Kauf-Vertrag zu Grunde. Das heißt, bei einem Abruf von 3 Lieferleistungen/Artikel können bis zu 3 verschiedene Vertragspartner eine Bestellung erhalten. Die Lieferzeiten bemessen sich an den angebotenen Lieferzeiten die bei Ausschreibung des Rahmenvertrags angeboten und gelten für die Dauer des Rahmenvertrags fort. Alle Lieferungen aus dieser Rahmenvereinbarung müssen innerhalb der angebotenen Lieferzeit nach Eingang der Bestellung frei Haus erfolgen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber die Lieferung mindestens einen Arbeitstag vorher per Mail oder per Telefon anzukündigen.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3 von 4 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (75 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis 100 Pkt.
-
Lieferzeit 0 Pkt.Qualität
Die Rahmenvereinbarung wird mit den 5 Wirtschaftsteilnehmern abgeschlossen, welche die besten Lieferzeiten anbieten. Die späteren Einzelabrufe werden nach Preis bewertet. Sollten mehr als 5 Wirtschaftsteilnehmer das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben (schnellste Lieferzeit), so wird der Vertrag mit allen diesen Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen. Eine Lieferzeit von mehr als 10 Tagen führt zum Ausschluss. Die Lieferzeiten bemessen sich an den angebotenen Lieferzeiten die bei Ausschreibung des Rahmenvertrags angeboten und gelten für die Dauer des Rahmenvertrags fort.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76, 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen An-trag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR/GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die FAIR/GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie hierzu die Anlage FAIR_GSI_Anlage Rechtsbehelfsbelehrung.docx mit dem Titel "GSI_Rechtsbehelfsbelehrung zu Bekanntmachung Punkt VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen", die den Vergabeunterlagen beiliegt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Auftragnehmer (3) EDP Vertriebs GmbH · MUP Bürohandels GmbH · OfficeXpress GmbHAuftragsvolumen (Rahmen) 2.000.000 €1 Veröffentlichung
- 25.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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