Zur Digitalisierung der Lagerlogistik und Implementierung eines Anlageninventursystems auf Workflowbasis
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenZur Digitalisierung der Lagerlogistik und Implementierung eines Anlageninventursystems auf Workflowbasis
- Membrain GmbH
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Implementierung eines digitalen Systems zur papierlosen Abwicklung der Lagerlogistik.
- Das System muss Wareneingang, Lagerbewegungen, Inventur und Warenausgang unterstützen.
- Anforderungen beinhalten OCR-Unterstützung und die Integration mit SAP-Transaktionen wie MIGO und LI01N.
- Die Ausschreibung richtet sich an Anbieter von Softwarelösungen im Bereich Logistik und Inventur.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Im Fokus stehen die papierlose Abwicklung und Verbuchung aller zentralen logistischen Vorgänge: 1. Wareneingang: Digitale Erfassung und automatisierte Verbuchung (MIGO) mit Unterstützung für OCR zur Dokumentenerkennung. 2. Lagerbewegungen: Effiziente Abwicklung von Kommissionierung, Warenausgang und Umlagerungen (inkl. PM-Meldungen für Technische Plätze). 3. Inventur: Durchführung der digitalen Lagerinventur (LI01N) sowie der Bestands- und Lagerplatzkontrolle für die Technischen Objekte (CIDs). 4. Warenausgang: Das System muss Warenausgänge sowohl für MM/WM (Transaktion MIGO) als auch für SD (Versand/Auslieferung) unterstützen. Detaillierte Inhalte entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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📄 Unterlagen
Anpassung der Vergabeunterlagen (LV, Vertrag, Angebotsformblatt) aufgrund einer Bieternachrricht. Projektzeitraum wurde nochmals geprüft und entsprechend angepasst.
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📅 Frist verlängert
Fristverlängerung auf 25.06.2026
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität des Fach- und Umsetzungskonzepts 35 Pkt.Qualität
Dem vorgelegten Fach- und Umsetzungskonzepts maßgeblich ist, inwieweit das Konzept geeignet ist, die in dieser Leistungsbeschreibung definierten An-forderungen vollständig, nachhaltig und risikominimierend umzusetzen. Be-rücksichtigt werden insbesondere: - Vollständigkeit und Qualität der Abde-ckung der Muss-Anforderungen, - Verständlichkeit und Praxistauglichkeit der beschriebenen Prozesse, - Qualität der SAP-Schnittstellen und Integrationsar-chitektur, - Konzepte zur Offlinefähigkeit, Synchronisation und Fehlerbehand-lung, - IT-Sicherheits-, Berechtigungs- und Betriebskonzepte sowie - Wartbar-keit und Zukunftsfähigkeit der Lösung.
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Projektteam und Projekterfahrung 35 Pkt.Qualität
Bewertet wird die Qualifikation, Erfahrung und Einsatzfähigkeit des vom Bieter benannten Projektteams. Insbesondere werden berücksichtigt: - nachgewie-sene Erfahrung mit SAP S/4HANA (insb. MM, WM, PM, FI-AA), - Projekterfah-rung in vergleichbaren öffentlichen oder forschungsnahen Einrichtungen, - klare Rollenverteilung, Verfügbarkeit und Vertretungsregelungen.
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Preis 30 Pkt.
Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Preis-Quotient-Methode"
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, je-doch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 23.07.2026 Anpassung der Vergabeunterlagen (LV, Vertrag, Angebotsformblatt) aufgrund einer Bieternachrricht. Projektzeitraum wurde nochmals geprüft und entsprechend angepasst. · in TED EU + oev
- Frist 25.06.2026 Fristverlängerung auf 25.06.2026 · in TED EU + oev
- Frist 11.06.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 33 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Membrain GmbH1 Veröffentlichung
- 25.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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