Donauausbau Straubing - Vilshofen, Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf, Hochwasserschutz Polder Offenberg/Metten, VE333 - Erd-/Betonbau (BA2)
Bundesrepublik Deutschland und Freistaat Bayern, letztlich vertreten durch die WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH
Beschreibung
- Oberboden abtragen, wieder einbauen 35.000 m³ - Boden lösen 93.000 m³ - Boden einbauen 196.000 m³ - Gräben herstellen, verfüllen 30.000 m³ - Spundwandarbeiten 1.200 m² - Bohrpfahlarbeiten 1.300 m - Dichtwandarbeiten 30.500 m² - Ungebund. Oberbau abtragen, einbauen 39.000 m3 - Asphaltschichten herstellen 48.000 m2 - Betonarbeiten 1.800 m³ - Profil-Stahl einbauen (ohne Betonstahl) 160 to - Ansaat herstellen 190.000 m2
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Erd- und Betonbauarbeiten für den Hochwasserschutz Polder Offenberg/Metten.
- Umfangreiche Mengen an Bodenarbeiten, Spundwand-, Bohrpfahl- und Dichtwandarbeiten sind zu erbringen.
- Es sind Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erforderlich.
- Die Ausschreibung ist Teil eines größeren Infrastrukturprojekts (Donauausbau).
- Bieter sollten Erfahrung mit vergleichbaren Wasserbau- und Erdbauprojekten nachweisen können.
Die Ausschreibung betrifft Erd- und Betonbauarbeiten im Rahmen des Donauausbaus Straubing - Vilshofen, Teilabschnitt 1.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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1 Veröffentlichung
- 27.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
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