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Schulverband Bildungszentrum westlicher Enzkreis - Europaweite Vergabe von TGA-Fachplanungsleistungen, Anlagengruppen 4, 5 und 8 (Elektro) für den Umbau des Schulzentrums in Königsbach-Stein
Schulverband Bildungszentrum westlicher Enzkreis
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenSchulverband Bildungszentrum westlicher Enzkreis - Europaweite Vergabe von TGA-Fachplanungsleistungen, Anlagengruppen 4, 5 und 8 (Elektro) für den Umbau des Schulzentrums in Königsbach-Stein🏆 Ingenieurbüro Pieter Ulrich · Engelsbach
- Ingenieurbüro Pieter Ulrich
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gegenstand ist die Fachplanung Elektro (Anlagengruppe 4, 5 und 8) für den Umbau und die Neugestaltung von naturwissenschaftlichen und technischen Fachräumen sowie angrenzenden Bereichen eines Schulzentrums.
- Die geschätzten Baukosten für den Umbau (Bauabschnitt 2) liegen bei ca. 3,5 Mio. Euro brutto.
- Die Planung basiert auf einer bestehenden Vorentwurfsplanung (LPH 2) und umfasst u.a. Sicherheitsbeleuchtung, Unterverteilungen, Verkabelung, Beleuchtungsanlagen, Sonnenschutz und Systemtechnik.
- Es sind Anpassungen und Erweiterungen bestehender Systeme wie BMA, SAA und Amokalarm sowie die Planung der Netzwerkstruktur und Datenverkabelung erforderlich.
- Die Ausschreibung erfolgt europaweit als nicht offenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Der Schulverband Bildungszentrum westlicher Enzkreis (nachfolgend "Schulverband") mit den Mitgliedsgemeinden Königsbach-Stein (geschäftsführende Stelle des Schulverbands), Eisingen, Kämpfelbach und Ispringen betreibt ein Schulzentrum in Königsbach-Stein. Am Bildungszentrum sollen fehlende naturwissenschaftliche und technische Schulfläche einschließlich zugehöriger Nebenräume des Gymnasiums durch eine Neu- und Umstrukturierung als Erweiterung und Umbau der bestehenden, naturwissenschaftlichen Fachraumbereiche des Gymnasiums und der Realschule mit teilweisen Umnutzungen von Schulflächen innerhalb des Hauptgebäudes des Bildungszentrums durchgeführt und dabei die naturwissenschaftliche und technische Fachraumeinrichtung neu eingerichtet sowie die Haustechnik in den Umbaubereichen erneuert werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Umstrukturierung mit Umbau und Umnutzung im Bestand (Bauabschnitt 2). Hierfür liegt eine Vorentwurfsplanung (LPH 2) eines Architekturbüros sowie eines HLS-Fachplaners sowie eines Elektro-Fachplaners vor. Auf diesem Planungsstand hat der künftige Auftragnehmer aufzusetzen. Die Fassade des Schulhauptgebäudes wurde in den 2000er-Jahren erneuert und ist nicht Bestandteil der baulichen Maßnahmen dieses Verfahrens. Die geschätzten Baukosten für Bauabschnitt 2 liegen bei ca. 3,5 Mio. Euro brutto (Kostengruppe 300 und 400). Die Umbaumaßnahme umfasst die Fachbereiche Biologie und NWT des Gymnasiums und den Fachbereich Biologie der Realschule. Zusätzlich sind durch die Umstrukturierung bedingte Umnutzungen von allgemeinen Unterrichtsräumen, künstlerischen Fachräumen und Schülerbereichen betroffen. Die spezifische Einrichtung der naturwissenschaftlichen und technischen Fachbereiche im Zuge der Baumaßnahme ist mit Bestandteil dieses Vergabeverfahrens. Aufgabenbeschreibung Elektro-Planung: Sicherheitsbeleuchtungsanlage: Die bestehenden Sicherheitsbeleuchtungsanlage wird in den betroffenen Teilen erweitert/ abgeändert. Hierbei werden die alten Gerä
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
1 von 1 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Honorar 30 Pkt.Kosten
Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien.
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Personalkonzept 30 Pkt.Qualität
Die für die Angebotsphase ausgewählten Bieter erhalten nähere Informationen zu den Zuschlagskriterien.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Geschätzter Gesamtauftragswert 1 €
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
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1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 76 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Ingenieurbüro Pieter Ulrich1 Veröffentlichung
- 27.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 15.648 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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