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DiAna 2024 Db2 Lizenzen Support Renewal / Db2 Support
AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts · Berlin · Berlin · Öffentliches Unternehmen
Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an SVA System Vertrieb Alexander GmbH →Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.
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Das WIdO hat eine versichertenbezogene integrierte Datenplattform im AOK-System aufgebaut. Hierüber wird eine effektive und transparente Datenversorgung diverser Analyseinstrumente sichergestellt. Mit der "Integrierten Daten-, Regelbibliotheks- und Analyseplattform der AOK" (DiAna) steht den Anwendern bei den AOKs eine leistungsfähige Datenbank mit den Leistungsdaten aller anonymisierten 28 Millionen AOK-Versicherten sowie ein flexibles Analysewerkzeug zur Verfügung. Das zugrundeliegende Data Warehouse wird auf einem HPE-Server der Firma Hewlett Packard mit 48 Cores (4x Intel(R) Xeon(R) Gold 6146 CPU @ 3.20GHz; Intel(R) Xeon(R) Gold Prozessor 6146 (24,75 MB Cache, 3,20 GHz) Produktspezifikationen )) mit einem SUSE Linux Enterprise Server als Betriebssystem und IBM Db2 als Datenbanksoftware betrieben. Zusätzlich zum Produktivserver gibt es einen Testserver: HPE-Server der Firma Hewlett Packard mit einem Linux Enterprise als Betriebssystem und IBM Db2 als Datenbanksoftware. Die bestehenden IBM Db2 Lizenzen sind IBM Db2 Developer Lizenzen. Aktuell installierte Version der IBM Datenbanksoftware auf beiden Servern ist "Db2 Database for Linux, UNIX and Windows DB2 11.5.9". Die bestehenden Lizenzen wurden bereits durch IBM in die neue Lizenzmetrik Virtual Processor Core umgewandelt, so dass derzeit folgende Lizenzen gelten: - Testsystem: IBM Db2 Advanced Edition AU Option for Non-Production Environments Authorized User Annual SW Subscription (E0Q5VLL) . - Produktivsystem: IBM Db2 Advanced Edition VPC Option Virtual Processor Core Annual SW Subscription (E0Q5ULL). Die bestehenden IBM Db2 Lizenzen sind Lizenzen mit unbeschränkter Nutzungsdauer ("Indefinite use of software") und keine "Term licenses" (also nicht: "Initial Fixed Term License"). Wartungsverlängerungen sind stets als "Annual Software Subscription and Support Renewal" anzubieten. — Das WIdO hat eine versichertenbezogene integrierte Datenplattform im AOK-System aufgebaut. Hierüber wird eine effektive und transpare
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Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Abschnitt Nummer 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Erneuerung von Wartung und Support für IBM Db2 Lizenzen (Advanced Edition) für ein Data Warehouse.
- Leistungsumfang beinhaltet proaktive monatliche Systemüberwachung, Einspielen von Fixpacks/Updates und Expertenunterstützung.
- Betriebssystem ist SUSE Linux Enterprise Server auf HPE-Servern.
- Bestehende Lizenzen sind "Indefinite use of software" und müssen als "Annual Software Subscription and Support Renewal" angeboten werden.
- Bewerber müssen Expertise im Bereich IBM Db2 Datenbankmanagement und Performanceoptimierung nachweisen.
Die Ausschreibung betrifft die Verlängerung von Wartung und Support für IBM Db2 Lizenzen auf einem Produktiv- und einem Testserver.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 31.08.2027
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 16.10.2024 Abschnitt Nummer 5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe · in TED EU + oev aktuell
- Frist 08.10.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 131 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) SVA System Vertrieb Alexander GmbH · TIMETOACT Software & Consulting GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 413 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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