Erweiterung des Höchstwertes der Baurahmenvereinbarung Charlottenburg mit der Züblin Spezialtiefbau GmbH auf 140 Mio. EUR sowie Abruf von u.a. Beschleunigungsleistungen.
Beschreibung
Erweiterung des Höchstwertes des Hauptauftrages Bau-Rahmenvereinbarung Charlottenburg
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Erweiterung des Höchstwertes einer Baurahmenvereinbarung auf 140 Mio. EUR.
- Abruf von Beschleunigungsleistungen ist Teil der Erweiterung.
- Auftraggeber ist die BEW Berliner Energie und Wärme GmbH.
- CPV-Code 45251000 deutet auf Spezialtiefbauarbeiten hin.
Es handelt sich um die Erweiterung des Höchstwertes einer bestehenden Baurahmenvereinbarung mit der Züblin Spezialtiefbau GmbH auf 140 Mio. EUR.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (TED EU). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 5 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB); b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB); c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB); d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB); e) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 vorliegt (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Bestehender Vertrag modifiziert
Vertragswert 140.000.000 €1 Veröffentlichung
- 01.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 209 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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