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VE3001 Erd-, Verbau-, Rohbau- und Stahlbauarbeiten
Angebote bis 02.10.2026, 12:00 Uhr (noch 19 Tage)
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung: Die Ausschreibung enthält im Wesentlichen folgende Leistungsbereiche: - Erstellung von Baustellenzufahrten / BE-Einrichtungsflächen - Erdarbeiten: Abmessungen Baugrube (LxBxH) ca. 57 x 90 x 7 m Aushub Baugrube ca. 35.000 m³ Im Rahmen Baugrubenerstellung ist eine baubegleitende Kampfmittelräumung erforderlich - Verbauarbeiten: Verbau mit Rückverankerung ca. 650 m² Verbau ohne Rückverankerung ca. 450 m² - Entwässerungskanalarbeiten: Grundleitungen ca. 180 m - Leerrohre Elektroinstallation: Leerrohre in Betonbauteilen ca. 590 m Leerrohre unter Bodenplatte ca. 890 m - Betonarbeiten: Stahlbeton-Bodenplatte WU ca. 1.600 m³ Stahlbeton Wände WU ca. 630 m³ Stahlbeton-Wände ca. 3.090 m³ Stahlbeton-Geschossdecken WU ca. 470 m³ Stahlbeton-Geschossdecken/Unterzüge ca. 1.780 m³ Decken aus π-Deckenplatten ca. 1.130 m² - Mauerarbeiten: Mauerwerkswände ca. 540 m² - Stahlbau Dach: Stahlkonstruktion aus verschiedenen Profilen ca. 210 to Begehbare Gitterroste auf Stahlkonstruktion ca. 2.480 m² Bekleidung Streckmetall ca. 1.100 m²
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind umfangreiche Erd-, Verbau-, Rohbau- und Stahlbauarbeiten inklusive Kampfmittelräumung.
- Leistungsumfang beinhaltet Erdarbeiten, Verbau, Entwässerung, Beton-, Mauer- und Stahlbauarbeiten für Dachkonstruktionen.
- Es sind detaillierte Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit erforderlich.
- Die Ausschreibung ist als nicht offenes, einstufiges Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgewiesen.
Die Ausschreibung umfasst umfangreiche Erd-, Verbau-, Rohbau- und Stahlbauarbeiten für eine Baugrube mit Kampfmittelräumung, Beton-, Mauer- und Dachkonstruktionen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Gewichtung: 100%
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
- Verschwiegenheits-/Geheimhaltungserklärung gefordert
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Für die Nachprüfung von Verstößen gegen Vergabebestimmungen ist die Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster, zuständig. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt u.a. die rechtzeitige Geltendmachung etwaiger Vergaberechtsverstöße voraus. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Diese Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen sowie auf die Regelung des § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB hingewiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 19 Tage
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1 Veröffentlichung
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Wertung
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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