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Wuppertal (Erweiterung des Verwaltungsgebäudes) / Schimmelsanierung und Entstaubung [119-2026]
BG BAU — Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenSchimmelbeseitigung in Treppenhäusern inkl. Entstaubung🏆 Fischer UmweltschutzGmbH · Herne
- Fischer UmweltschutzGmbH
Lot-Detail aus Schwester-Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (gleiche procedure_id).
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gegenstand ist die Schimmelsanierung und Entstaubung in den Treppenhäusern eines Verwaltungsgebäudes.
- Der geschätzte Auftragswert liegt bei 42.340 EUR mit einem Ausführungszeitraum in Kalenderwoche 38-40/2026.
- Es sind Arbeiten im Schwarzbereich gemäß Schutzstufe 1 und Gefährdungsklasse 2 durchzuführen.
- Die Einhaltung von WTA-Merkblättern für Freimessungen ist erforderlich.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Bei der Erweiterung und Sanierung des Verwaltungsgebäudes sind im Zuge der Baumaßnahmen im Herbst/Winter 2025 Schimmelbelastungen auffällig geworden. Schimmelbelastetes Material wurde daraufhin aus den Treppenhäusern entfernt. An vereinzelten Stellen wurden im Frühling 2026 noch zumeist kleinflächige Verdachtsflächen auf Schimmelbefall vorgefunden. Gegenstand der Bauleistung ist die fachgerechte Entfernung der Schimmelkontaminationen von den Verdachtsflächen, Flächen und Kleinflächen und eine vorsorgliche Grundreinigung sowie die Entstaubung in den Treppenhäusern (Untergeschoss bis 3. Obergeschoss). Die Arbeitsbereiche und zu bearbeitenden Flächen werden bei einer Vorbegehung festgelegt und gekennzeichnet. Im Einzelnen: - Baustellen- und Sanierungseinrichtung, Herstellung eines Schwarzbereiches mit Schleusen und techn. Luftwechsel - Arbeiten im Schwarzbereich: Ausbau des schimmelbelasteten Putzflächen (Flächen von ca. 10 bis 25 m², ca. 4 bis 5 Bereiche), Feinreinigung, Freimessungen (Schimmel gem. WTA-Merkblatt, bauseits), Entsorgung - Entfernung von Schimmelkontaminationen von einzelnen Kleinflächen (bis ca. 1 m²) Beim Ausbau von schimmelbelastetem Material handelt es sich um nicht gezielte Tätigkeiten, die der Schutzstufe 1 und der Gefährdungsklasse 2 gem. DGUV-Information 201-018 zuzuordnen sind. Ausführungszeitraum: 38. bis 40. Kalenderwoche 2026 (Dies entspricht der Angabe unter Nr. 5.1.3. der Bekanntmachung)
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Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
1 von 1 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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. 100 %Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Hierzu ist § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung oev
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1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier oev
Auftrag wurde zugeschlagen · 28 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Fischer UmweltschutzGmbHZuschlagswert 42.340 €1 Veröffentlichung
- 07.09.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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